Ein unbezahlter Urlaub oder ein Sabbatical hat Auswirkungen auf Vorsorge und Versicherung.
«Damit Ihre drei Säulen stabil bleiben, ist es ratsam, sich bereits ein Jahr zuvor damit auseinanderzusetzen.»
Die einen planen eine Weltreise, die anderen eine Weiterbildung. Manche suchen Ruhe, andere möchten mehr Zeit mit den Kindern verbringen. Wieder andere bauen ein Haus oder pflegen ein erkranktes Familienmitglied. Hinter einer beruflichen Auszeit stecken viele Träume und Wünsche. Manche erhalten dafür unbezahlten Urlaub, andere kündigen für ein Sabbatical ihre Anstellung. So oder so, eine richtige und frühzeitige Planung ist unabdingbar. Denn: Die Jobpause hat Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge und die Versicherung.
Sabbatical versus unbezahlter Urlaub
Dass man eine berufliche Auszeit nimmt, ist keine Seltenheit mehr. Während die einen sich einen unbezahlten Urlaub von zwei oder drei Monaten gönnen, entscheiden sich andere für ein sogenanntes Sabbatical. Ein Sabbatjahr dauert in der Regel, wie der Name bereits erahnen lässt, ein Jahr oder länger. Während des unbezahlten Urlaubs bleibt der Lohn aus, das Anstellungsverhältnis bleibt aber bestehen. Findet die berufliche Auszeit hingegen im Rahmen eines Jobwechsels statt, handelt es sich aufgrund des fehlenden Anstellungsverhältnisses nicht um einen unbezahlten Urlaub.
Frühzeitig Versicherung und Vorsorge regeln
Wie auch immer die berufliche Auszeit aussieht – denken Sie an eine frühzeitige Planung und Absicherung Ihrer Vorsorge. Damit Ihre drei Säulen stabil bleiben, ist es ratsam, sich bereits ein Jahr zuvor damit auseinanderzusetzen. Nötig ist dies allerdings nur, wenn Ihre berufliche Auszeit mehr als einen Monat dauert. Nehmen Sie weniger als 30 Tage unbezahlten Urlaub, ändert sich an Ihrer Versicherung und Vorsorge nichts. Andernfalls müssen Sie in Hinblick auf Unfallversicherung, AHV und Pensionskasse aktiv werden.
«Bei einer längeren Auszeit im Ausland lohnt es sich zu überprüfen, ob Ihre Krankenversicherung genügend Schutz bietet.»
Unfallversicherung
Einen Monat nach der letzten Lohnzahlung erlischt der Schutz Ihrer Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung. Damit Sie auch weiterhin gegen Unfälle versichert sind, können Sie beim Unfallversicherer Ihres Arbeitsgebers eine Abredeversicherung für maximal sechs Monate abschliessen. Das gilt auch, wenn Sie gekündigt haben. Alternativ können Sie die Unfalldeckung bei Ihrer privaten Krankenversicherung aktivieren.
Krankenversicherung
Die in der Schweiz obligatorische Krankenversicherung deckt das Risiko Krankheit ab. Bei einer längeren Auszeit im Ausland lohnt es sich zu überprüfen, ob Ihre Krankenversicherung genügend Schutz bietet. Andernfalls kann sich der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung lohnen, was über Ihre Krankenkasse oder einen Reiseversicherer möglich ist. Damit geniessen Sie auch im Ausland den gleichen Schutz wie bei der obligatorischen Krankenversicherung in der Schweiz. Gerade für Länder mit einem teuren Gesundheitssystem reichen die von der obligatorischen Krankenversicherung gedeckten Kosten oft nicht aus. Zu diesen Ländern zählen etwa die USA, Kanada, Australien, Neuseeland und Japan.
Krankentaggeld
Bei einer unbezahlten Auszeit entfällt nicht nur der Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch jener auf Krankentaggeld erlischt nach einem Monat ohne Lohn. Je nach Anbieter ist es aber möglich, den Versicherungsschutz für das Krankentaggeld auch während des unbezahlten Urlaubs aufrechtzuerhalten. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diesbezüglich im Detail Auskunft geben. Suchen Sie dazu frühzeitig das Gespräch.
«Zahlungen auf Ihr Säule-3a-Konto können Sie bei einer beruflichen Auszeit auch auslassen respektive nach Ihrer Rückkehr wieder aufnehmen. Wenn Sie eine 3a-Versicherungspolice abgeschlossen haben, sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Jahresprämie einzuzahlen.»
AHV, IV und EO
Ohne Lohnzahlung werden keine Sozialversicherungsbeiträge entrichtet. Aufgrund Ihres unbezahlten Urlaubs entstehen daher Beitragslücken, die es zu verhindern gilt. Kontaktieren Sie dazu Ihre AHV-Ausgleichskasse. Sie kann Ihnen genau sagen, wie viel Sie einzahlen sollten. Gut zu wissen: Allfällige Beitragslücken können Sie bis fünf Jahre nach Ihrer beruflichen Auszeit ausgleichen.
Pensionskasse bei Kündigung
Ohne Arbeitgeber dürfen Sie keine Beiträge mehr an die Pensionskasse zahlen. Ihr Risikoschutz entfällt. Kündigen Sie Ihr Arbeitsverhältnis, sollten Sie Ihr Pensionskassenguthaben auf einem Freizügigkeitskonto bei einer Versicherung oder Bank anlegen. Die Vorsorgelücke, die so entsteht, können Sie durch einen Einkauf in die Pensionskasse schliessen, sobald Sie Ihre Arbeit wieder aufnehmen. Den Versicherungsschutz gegen Invalidität und Tod sollten Sie durch den Abschluss einer Privatversicherung aufrechterhalten.
Pensionskasse ohne Kündigung
Bleibt Ihr Arbeitsverhältnis bestehen, endet Ihr Risikoschutz gegen Invalidität und Tod infolge Krankheit oder Unfall einen Monat nach der letzten Lohnzahlung. Die meisten Pensionskassen ermöglichen aber die Weiterführung des Vorsorgeschutzes – in der Regel während sechs Monaten, einzelne auch während zwölf bis 24 Monaten. Dabei stehen verschiedene Varianten zur Verfügung:
Unveränderte Weiterversicherung
Bei der unveränderten Weiterversicherung ändert sich nichts. Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer und Arbeitgeberin oder Arbeitgeber zahlen weiterhin die Pensionskassenbeiträge sowie die Sparbeiträge, und der Versicherungsschutz bei Tod oder Invalidität bleibt ohne Unterbruch bestehen.
Weiterführung der Risikoversicherungen
Bei dieser Variante halten Sie den Vorsorgeschutz gegen Invalidität und Todesfall aufrecht, lassen aber den Sparprozess ruhen. Dementsprechend bauen Sie Ihr Alterskapital während Ihres unbezahlten Urlaubs nicht weiter auf.
Keine Versicherungsdeckung
Es gibt auch Pensionskassen, die keine Weiterversicherung während eines unbezahlten Urlaubs ermöglichen. Eine Nachdeckung von einem Monat ist gesetzlich vorgeschrieben, danach werden aber keine Beiträge mehr eingezahlt. Ein Versicherungsschutz gegen Invalidität oder Tod ist somit nicht gegeben. Umso wichtiger ist es, diese Versicherungslücke mit einer Privatversicherung zu schliessen.
Säule 3a
Angestellte und Selbstständigerwerbende mit AHV-pflichtigem Einkommen dürfen freiwillig in die 3. Säule einzahlen. Zahlungen auf Ihr Säule-3a-Konto können Sie bei einer beruflichen Auszeit demnach auch auslassen respektive nach Ihrer Rückkehr wieder aufnehmen. Anders sieht es aus, wenn Sie eine 3a-Versicherungspolice abgeschlossen haben. Hier sind Sie verpflichtet, die vereinbarte Jahresprämie einzuzahlen.
Wie Sie sehen, hat es die Planung eines unbezahlten Urlaubs oder eines Sabbaticals ganz schön in sich. Damit Sie sich auf die schönen Dinge konzentrieren und sich in Ruhe auf Ihre berufliche Auszeit vorbereiten können, helfen wir Ihnen gerne. In Sachen Versicherung und Vorsorge sind wir ganz Ohr und unterstützen Sie bei Ihren Entscheidungen.