Gemäss dem Geldwäschereigesetz (GwG) müssen Kundendaten regelmässig überprüft und aktualisiert werden.
Sie werden deshalb von uns in regelmässigen Abständen aufgefordert, Ihre Daten zu überprüfen und zu aktualisieren. Die Überprüfung können Sie selbstständig und sicher online durchführen.
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen und Antworten rund um die digitale Kundendatenüberprüfung.
Wenn Sie regelmässig Ihr E-Banking nutzen, erhalten Sie die Aufforderung zur Überprüfung Ihrer Kundendaten direkt im E-Banking.
Nutzen Sie kein E-Banking, erhalten Sie die Aufforderung per Briefpost mit QR-Code zur digitalen Plattform.
Wenn Sie die Aufforderung zur Überprüfung Ihrer Kundendaten per Post erhalten, benötigen Sie für das Login auf der digitalen Plattform einen Zugangscode.
Im Rahmen der Zwei-Faktor-Authentifizierung erhalten Sie den Zugangscode per SMS an Ihre bei uns hinterlegte Mobiltelefonnummer.
Ist keine Mobiltelefonnummer hinterlegt, erhalten Sie den Zugangscode in einem separaten Schreiben. Aus Sicherheitsgründen werden Aufforderung und Zugangscode zeitlich versetzt verschickt, sodass die Briefe mit einem Abstand von 2-3 Tagen bei Ihnen eintreffen können.
Haben Sie keinen Zugangscode erhalten? Wenden Sie sich direkt an uns.
Eine echte Aufforderung der Baloise Bank erkennen Sie daran, dass:
- Sie persönlich angeschrieben werden (z. B. per Brief oder E‑Banking),
- der Link oder QR‑Code ausschliesslich auf eine Website der Baloise führt,
- die Aktualisierung über einen gesicherten Online‑Prozess erfolgt.
ACHTUNG: Wenn Sie unsicher sind, führen Sie die Überprüfung nie über fremde Links oder Weiterleitungen durch. Die Bank wird Sie nie per Brief, Mail, Telefonanruf oder SMS/WhatsApp dazu auffordern, persönliche Daten wie Passwörter, Login-Informationen oder PIN-Angaben freizugeben.
Die Überprüfung Ihrer Kundendaten ist gesetzlich/regulatorisch vorgeschrieben und für alle Banken auf dem Finanzplatz Schweiz verpflichtend.
Wenn die Überprüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen wird, sind wir verpflichtet, im Rahmen unserer Sorgfaltspflichten weitere Massnahmen zu prüfen.