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Ferienversicherung FAQ Ferienversicherung Sie haben die Fragen, wir die Antworten
Welche Deckungen beinhaltet die Ferienversicherung? Wie erhalte ich meine Vertragsdokumente? Wie lange ist mein Versicherungsvertrag gültig? Wo und wie kann ich einen Schaden melden? Antworten auf diese und viele weiteren Fragen rund um die Ferienversicherung finden Sie auf dieser Seite.
Wenn ich die Ferienversicherung abschliesse, sind meine Mitreisenden dann auch versichert?

Die Ferienversicherung gilt nur für den Versicherungsnehmer und die mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Personen. Andere Mitreisende müssen einen eigenen Versicherungsvertrag abschliessen.

Bis wann muss ich die Deckungen «Flugverspätung», «Reisegepäck Late» und «Schönwetter» abschliessen, um Anspruch auf Entschädigung zu haben?

Die Deckungen «Flugverspätung» und «Reisegepäck Late» müssen spätestens 2 Tage vor Reisebeginn bzw. Vertragsbeginn abgeschlossen werden. Die «Schönwetter»-Deckung muss hingegen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.

Wie erhalte ich meinen Versicherungsvertrag?

Sie erhalten den Vertrag per E-Mail.

Wie kann ich mein Reisegepäck, die Annullierungskosten und das Mietfahrzeug versichern?

Sie können die Versicherungssumme für die Module «Reisegepäck Safe», «Reisegepäck Late» und Annullierungskosten selbst bestimmen: in Stufen von jeweils CHF 1’000, bis max. CHF 20’000 bzw. CHF 30’000, je nach Modul. Sie wählen einfach die gewünschte Deckung und die Laufzeit. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, und der Versicherungsvertrag wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.

Wie melde ich einen Schaden?

Annullierungskostenversicherung, Reisegepäck Safe, Mietfahrzeugversicherung: Im Schadenfall können Sie uns per E-Mail an schaden@baloise.ch oder telefonisch unter 00800 24 800 800 kontaktieren. Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.

Reisegepäck Late, Flugverspätung, Schönwetterversicherung: Sie müssen Ihren Schadenfall nicht bei uns melden, sondern erhalten automatisch eine Auszahlung.

Was ist das Baloise Dashboard und wie kann ich darauf zugreifen?

Kurz vor Reisebeginn erhalten Sie einen Link zu Ihrem Baloise Dashboard. Nach der Registration können Sie dort Ihre Flugdaten angeben und Ihre persönlichen Daten bequem selbst verwalten. Wenn Sie die Gepäckverspätung im Dashboard melden, erhalten Sie sofort CHF 100 pro versichertes Gepäckstück auf Ihre Kreditkarte gutgeschrieben.

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Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.

Welche Annullierungskosten sind versichert?

Versichert sind der auf die mitreisenden versicherten Personen entfallenden Anteil der geschuldeten Annullierungskosten, Kosten für Kurse und Seminare sowie Kosten für Veranstaltungen von Kursen, Seminaren oder Anlässen, wie zum Beispiel Konzert- oder Theatertickets oder Startgebühren für Sportveranstaltungen. Kann eine Reise erst verspätet angetreten werden, sind nur die zusätzlichen Anreisekosten sowie Kosten für den verpassten Teil der Reise gedeckt.

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Wo gilt die Reisegepäckversicherung Safe & Late?

Die Reisegepäckversicherung Safe & Late gilt weltweit.

Brauche ich eine Reisegepäckversicherung, wenn ich bereits eine Hausratversicherung habe?

Die Hausratversicherung bietet nur begrenzten Schutz für Ihr Gepäck. Wenn Sie teure Gegenstände wie eine Kamera oder Golfausrüstung auf Reisen mitnehmen, reicht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung oft nicht aus. Mit der Reisegepäckversicherung Safe können Sie zu einer günstigen Prämie die Versicherungshöhe und -laufzeit selbst bestimmen und sind so optimal geschützt.

Welche Gegenstände zählen zum Reisegepäck?

Sie können alle Gegenstände des privaten Bedarfs versichern, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen: z.B. Mobiltelefone, Kameras, Sportgeräte, Laptops, Kleider, Schuhe und Toilettenartikel. Nicht als Reisegepäck gelten Haustiere, Armband- und Taschenuhren, Geldwerte, Gutscheine, Reiseschecks, übertragbare Abonnemente, Schmuck sowie beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände.

Ist mein Gepäck auch versichert, wenn es verloren geht?

Wenn ein Transport- oder Reiseunternehmen (z.B. Taxi, Bus, Schiff oder Zug) Ihr aufgegebenes Gepäck verliert, erstattet die Reisegepäckversicherung Safe die Wiederbeschaffungskosten. Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn Sie Ihr Gepäck oder einen Teil des Inhalts selbst verloren, verlegt oder vergessen haben.

Wie finde ich die richtige Versicherungssumme für mein Reisegepäck heraus?

Um den Gesamtwert Ihres Gepäcks zu berechnen, müssen Sie den Neupreis Ihrer mitgebrachten Gegenstände kennen. Damit Sie im Schadenfall eine Entschädigung bekommen, müssen Sie Rechnungen, Quittungen oder Belege vorweisen können. Vergessen Sie nicht, auch den Wert des Gepäckstücks selbst zu berücksichtigen.

Wie melde ich einen Schaden?

Reisegepäck Safe: Im Schadenfall können Sie uns per E-Mail an schaden@baloise.ch oder telefonisch unter 00800 24 800 800 kontaktieren. Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.

Reisegepäck Late: Bitte melden Sie Ihr verspätetes Gepäck am Flughafen. Dort erhalten Sie eine Trackingnummer. Nachdem Sie diese Nummer in Ihrem Baloise Dashboard eingegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Auszahlung.

Wie erhalte ich meine Entschädigung im Falle einer Gepäckverspätung?

Erster Schritt - Lost & Found: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäckstück verspätet ist, müssen Sie zuerst zum Lost & Found-Schalter der betreffenden Fluggesellschaft oder des Flughafens gehen und Ihr verspätetes Gepäck registrieren lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Entschädigungsansprüche zu sichern.

Registrierungsnachweis: Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Referenznummer (PIR-Nummer) für Ihr verspätetes Gepäckstück. Bitte geben Sie diese Nummer in Ihrem Dashboard oder über den von uns bereitgestellten Link ein.

Automatische Benachrichtigung und Auszahlung: Sobald Sie uns die Referenznummer mitgeteilt haben, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Wenn die Verspätung Ihres Gepäckstücks über dem in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitraum liegt, informieren wir Sie automatisch und beginnen mit dem Auszahlungsprozess. In den meisten Fällen ist kein weiterer Nachweis erforderlich.

Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die abgesicherten Gepäckstücke und die ihnen zustehenden Auszahlungen. Kurz vor der Reise erhalten sie nochmals eine Erinnerung per SMS.

Welche Entschädigung erhalte ich bei einer Gepäckverspätung?

Bei einer Gepäckverspätung wird Ihnen eine Entschädigung gemäss Ihrem Versicherungsvertrag ausbezahlt. Nachdem Sie das Gepäckstück als vermisst gemeldet haben, erhalten Sie eine erste Zahlung in der Höhe von 100 CHF. Sollte sich das Gepäckstück 48 Stunden nach Ihrer Meldung noch nicht am Bestimmungsort (Zielflughafen) befinden, erfolgt eine zweite Zahlung in der Höhe von 200 CHF.

Welche Flughäfen oder Fluggesellschaften sind von der Versicherung ausgeschlossen und was passiert, wenn mein Gepäck nach 48 Stunden noch nicht geliefert wurde?

Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn sich das Gepäck in der Obhut eines Flughafenbetreibers oder einer Fluggesellschaft befindet, welches das Tracken der Gepäckstücke nicht ermöglicht. Bei Verspätung von mehr als 48 Stunden und nach Auszahlung der 200 CHF oder dem Verlust von Gepäckstücken besteht kein Versicherungsschutz durch diese Deckung.

Gibt es einen Selbstbehalt?

Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt erhoben: Der Selbstbehalt beträgt CHF 50 (für Versicherungssummen bis CHF 2’000) bzw. CHF 200 (für Versicherungssummen über CHF 2’000).

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Wo gilt die Flugverspätungsversicherung?

Die Flugverspätungsversicherung gilt weltweit.

Kann ich die Flugverspätungsversicherung auch erst kurz vor dem Abflug abschliessen?

Sie müssen die Flugverspätungsversicherung spätestens zwei Tage vor der Abreise abschliessen.

Benötige ich bei Flugverspätung einen Internetzugang, um diesen Service nutzen zu können?

Ja, denn der Zugang zur Flughafenlounge und Barauszahlungen werden in Echtzeit per SMS und E-Mail gesendet.

Sind Roaming- oder WLAN-Gebühren abgedeckt?

Nein, Baloise deckt keine Roaming- oder Mobilfunkgebühren (einschliesslich SMS- oder Datengebühren) ab.

Wenn mein Flug annulliert wird, habe ich dann Anspruch auf Leistungen?

Leider werden annullierte Flüge von der Flugverspätungsversicherung nicht unterstützt. Diese bietet Ihnen nur Unterstützung bei Flugverspätungen.

Angenommen, ich verpasse wegen einer Flugverspätung einen Anschlussflug. Bekomme ich eine Entschädigung?

Die Flugverspätungsversicherung gilt nur für den verspäteten Flug. Allfällige Folgekosten und damit auch verpasste Anschlussflüge sind nicht versichert.

Wie melde ich eine Flugverspätung?

Sie müssen Baloise die Flugverspätung nicht melden. Da Sie uns im Vornherein Ihre Flugdaten mitgeteilt haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn sich Ihr Flug um mehr als zwei Stunden verspätet.

Was passiert, wenn ich die 24-Stunden-Frist für die Registrierung meines Fluges verpasse?

Leider können Sie dann die Flugverspätungsversicherung für diesen Flug nicht nutzen.

Was ist, wenn ich mehrere Flüge auf meiner Reise habe? Muss ich jeden Flug hinzufügen?

Ja, um den Zugriff auf den Service zu gewährleisten, müssen Sie alle Flüge hinzufügen. Sie können maximum 5 Flüge versichern.

Welche Entschädigungen erhalte ich bei einer Flugverspätung?

Wenn Ihr Abflug mit mehr als 2 Stunden Verspätung angetreten werden kann und diese Verspätung am Terminal durch die Fluggesellschaft angezeigt wurde, übernimmt Baloise die Kosten für einen Loungezugang (alle von DragonPass abgedeckten Lounges) oder gewährt eine einmalige Auszahlung von 25 CHF pro versicherte Person. Sollte die Verspätung 4 Stunden oder mehr betragen, wird eine weitere einmalige Entschädigung von 200 CHF pro versicherte Person gewährt.

Wie erhalte ich meine Entschädigung im Falle einer Flugverspätung?

Automatische Benachrichtigung: Sobald wir Kenntnis von einer Verspätung Ihres Fluges erlangen, die über der in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitgrenze liegt, informieren wir Sie automatisch. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.

Keine Nachweispflicht: Sie müssen uns keinen zusätzlichen Nachweis über die Verspätung liefern, da wir auf unsere eigenen Flugdatenbanken zugreifen können.

Einfache Auszahlung: Der Lounge Zugang wird ihnen sofort auf das Handy zugestellt. Für eine schnelle Abwicklung der Auszahlung bei längeren Verspätungen bitten wir um Ihre Kontodaten. Unser Hauptziel ist es, Ihnen in solchen unerfreulichen Situationen zur Seite zu stehen und den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.

Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die abgesicherten Flüge und die ihnen zustehenden Auszahlungen. Kurz vor der Reise erhalten sie nochmals eine Erinnerung per SMS, falls sie Ihren Flug noch nicht registriert haben.

Kann ich während einer Reise mehr als einmal auf die Dienste von der Flugverspätungsversicherung zugreifen?

Ja, wenn es mehrere Flugverspätungen für dieselbe Reise gibt, können Sie den Service mehr als einmal nutzen.

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Wo gilt die Schönwetterversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt zurzeit nur für Reiseziele in der EU sowie in der Schweiz und in Liechtenstein.

Kann ich die Schönwetterversicherung auch erst kurz vor meiner Reise abschliessen?

Sie müssen die Schönwetterversicherung spätestens 21 Tage vor der Abreise abschliessen.

Wie funktioniert die Schönwetterversicherung?

Der Niederschlag wird von einer Wetterstation in der Nähe Ihres Reiseziels gemessen. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie für jeden Ferientag, an dem eine bestimmte Niederschlagsmenge überschritten wurde, automatisch CHF 100 auf Ihr Bankkonto ausbezahlt.

Wie weiss Baloise, dass es an meinem Urlaubsort geregnet hat?

Wir verwenden Wetterdaten von unserem Dienstleister Meteostat, um Ihren Zahlungsanspruch zu überprüfen. Sie können diese Daten auch direkt auf der Meteostat-Webseite einsehen.

Wichtig: Bitte deaktivieren Sie auf Meteostat unter "Einstellungen" die Option "Modelldaten", um tatsächliche Wetterdaten statt Prognosen zu sehen.

Bitte beachten: Die Apple Wetter-App ist nicht geeignet, um verlässliche Regendaten zu überprüfen. Diese App zeigt vorrangig Prognosedaten und wird von uns nicht als "Nachweis" für Regen akzeptiert.

Ist es möglich, eine Schönwetterversicherung für besonders regnerische Orte abzuschliessen?

Ja, auch für Städte mit hohem Niederschlag, wie Ljubljana in Slowenien – einer der regnerischsten Städte der EU (Europäische Union) mit 1368 mm Regen pro Jahr – bieten wir die Schönwetterversicherung an. Für solche regnerischen Destinationen gibt es jedoch eine Selbstbeteiligung, da die Wahrscheinlichkeit für Regentage dort besonders hoch ist.

Wie definiert Baloise «Niederschlag» bzw. «schlechtes Wetter»?

Das versicherte Wetterereignis ist fallender Niederschlag. Folgende Niederschlagsarten gehören dazu:

  • Sprühregen
  • Regen
  • gefrierender Regen
  • gefrierender Sprühregen
  • Eisregen
  • Schnee
  • Schneegriesel
  • Eisnadeln, Diamantstaub oder Polarschnee
  • Eiskörner
  • Reifgraupel
  • Frostgraupel
  • Hagel
Welche Entschädigung erhalte ich bei schlechtem Wetter?

Bei schlechtem Wetter erhalten Sie eine Entschädigung gemäss Ihrem Versicherungsvertrag, in der Regel 100 CHF pro Versichertem Regentag. Pro Tag, an dem der im Vertrag festgelegte Parameter überschritten wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Bitte beachten Sie, dass manchmal eine Selbstbeteiligung (nicht versicherte Tage) anfällt, wodurch diese Tage nicht entschädigt werden. Diese Informationen stehen in Ihren Vertragsdokumenten

Wie erhalte ich meine Auszahlung bei schlechtem Wetter?

Automatische Benachrichtigung: Sobald wir feststellen, dass es während Ihres versicherten Zeitraums mehr geregnet hat als in Ihrem Vertrag angegeben, werden wir Sie automatisch informieren. Es ist unsere Priorität, den Prozess so einfach und nahtlos wie möglich für Sie zu gestalten.

Keine Nachweispflicht: In der Regel müssen Sie uns keinen Nachweis über den Regen liefern. Das bedeutet, unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind oder in einem Ferienhaus übernachten, wir vertrauen auf unsere eigenen Wetterdaten.

Nur im Ausnahmefall: Obwohl wir uns das Recht vorbehalten, in Einzelfällen Nachweise anzufordern, kommt dies sehr selten vor. Falls wir doch einmal Belege von Ihnen benötigen, akzeptieren wir eine Vielzahl von Beweisen, seien es Fotos, E-Mails, GPS-Logdaten, soziale Medien Beiträge oder Bestätigungen von Mitreisenden.

Einfache Auszahlung: Für eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung benötigen wir lediglich Ihre Kontodaten, welche Sie über ein Dashboard angeben. Unsere Versicherung hat das Ziel, Ihnen in jeglicher Hinsicht den Rücken freizuhalten.

Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die einzelnen abgesicherten Tage und die ihnen zustehenden Auszahlungen.

Wie funktioniert die Selbstbeteiligung bei der Schönwetterversicherung?

Für einen einwöchigen Urlaub könnte Ihre Selbstbeteiligung bspw. bei 3 Regentagen liegen. Dies bedeutet, dass Sie erst ab dem 4. Regentag eine Auszahlung erhalten. Bei einer Versicherungssumme von 100 CHF pro Regentag ergibt sich folgende Auszahlungsstruktur:

  • 7 Regentage: 400 CHF
  • 6 Regentage: 300 CHF
  • 5 Regentage: 200 CHF
  • 4 Regentage: 100 CHF
  • 3 oder weniger Regentage: Keine Auszahlung.
Ich mache einen Roadtrip, eine Rundreise oder eine Kreuzfahrt, kann ich mehrere Orte oder ein Land als Versicherungsort auswählen?

Wir versichern immer genau einen bestimmten Risikoort pro Vertrag. Dies kann eine Adresse, ein Hotelname oder eine Stadt sein (in diesem Fall wählt das System automatisch einen Ort innerhalb der Stadt als Risikoort aus). Die GPS-Koordinaten des versicherten Ortes zeigen wir in der Übersicht der Vertragsdaten vor Abschluss an.

Bei Reisen zu mehreren Orten, wie z.B. Roadtrips, Rundreisen und Kreuzfahrten muss für jeden besuchten Ort und jedes Datum ein einzelner Vertrag abgeschlossen werden.

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Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.

Was ist versichert?

Baloise übernimmt für Sie den Selbstbehalt im Schadenfall bei Fahrzeugen, die über Mietfahrzeug- oder Sharingunternehmen gemietet wurden. Inbegriffen im Versicherungsschutz sind:

  • Auto, Lieferwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger
  • Mofa, Motorrad, Roller
  • Velo, E-Bike
  • Motorboot, Ruderboot, Segelboot, Pedalo

Je nach Auswahl, mit oder ohne Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger.

Was sind die Vorteile einer Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge?

Wenn Sie mit einem gemieteten Fahrzeug unterwegs sind und einen Schadenfall verursachen, können die Kosten die Versicherungssumme der obligatorischen Haftpflichtversicherung übersteigen. In diesem Fall werden diese zusätzlichen Kosten von bis zu CHF 10 Millionen von Baloise getragen. Wenn die obligatorische Haftpflichtversicherung zum Beispiel auf CHF 3 Millionen begrenzt ist und die Schäden sich auf CHF 9 Millionen belaufen, wird Ihnen der übersteigende Teil von CHF 6 Millionen bezahlt. Existiert im entsprechenden Land kein Versicherungsobligatorium, besteht der volle Versicherungsschutz über den Vertrag der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge.

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