Die Ferienversicherung gilt nur für den Versicherungsnehmer und die mit ihm im gleichen Haushalt lebenden Personen. Andere Mitreisende müssen einen eigenen Versicherungsvertrag abschliessen.
Die Deckungen «Flugverspätung» und «Reisegepäck Late» müssen spätestens 2 Tage vor Reisebeginn bzw. Vertragsbeginn abgeschlossen werden. Die «Schönwetter»-Deckung muss hingegen spätestens 21 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
Sie erhalten den Vertrag per E-Mail.
Sie können die Versicherungssumme für die Module «Reisegepäck Safe», «Reisegepäck Late» und Annullierungskosten selbst bestimmen: in Stufen von jeweils CHF 1’000, bis max. CHF 20’000 bzw. CHF 30’000, je nach Modul. Sie wählen einfach die gewünschte Deckung und die Laufzeit. Die Zahlung erfolgt per Kreditkarte, und der Versicherungsvertrag wird Ihnen per E-Mail zugeschickt.
Annullierungskostenversicherung, Reisegepäck Safe, Mietfahrzeugversicherung: Im Schadenfall können Sie uns per E-Mail an schaden@baloise.ch oder telefonisch unter 00800 24 800 800 kontaktieren. Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
Reisegepäck Late, Flugverspätung, Schönwetterversicherung: Sie müssen Ihren Schadenfall nicht bei uns melden, sondern erhalten automatisch eine Auszahlung.
Kurz vor Reisebeginn erhalten Sie einen Link zu Ihrem Baloise Dashboard. Nach der Registration können Sie dort Ihre Flugdaten angeben und Ihre persönlichen Daten bequem selbst verwalten. Wenn Sie die Gepäckverspätung im Dashboard melden, erhalten Sie sofort CHF 100 pro versichertes Gepäckstück auf Ihre Kreditkarte gutgeschrieben.
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.
Versichert sind der auf die mitreisenden versicherten Personen entfallenden Anteil der geschuldeten Annullierungskosten, Kosten für Kurse und Seminare sowie Kosten für Veranstaltungen von Kursen, Seminaren oder Anlässen, wie zum Beispiel Konzert- oder Theatertickets oder Startgebühren für Sportveranstaltungen. Kann eine Reise erst verspätet angetreten werden, sind nur die zusätzlichen Anreisekosten sowie Kosten für den verpassten Teil der Reise gedeckt.
Die Reisegepäckversicherung Safe & Late gilt weltweit.
Die Hausratversicherung bietet nur begrenzten Schutz für Ihr Gepäck. Wenn Sie teure Gegenstände wie eine Kamera oder Golfausrüstung auf Reisen mitnehmen, reicht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung oft nicht aus. Mit der Reisegepäckversicherung Safe können Sie zu einer günstigen Prämie die Versicherungshöhe und -laufzeit selbst bestimmen und sind so optimal geschützt.
Sie können alle Gegenstände des privaten Bedarfs versichern, die Sie auf Ihre Reise mitnehmen: z.B. Mobiltelefone, Kameras, Sportgeräte, Laptops, Kleider, Schuhe und Toilettenartikel. Nicht als Reisegepäck gelten Haustiere, Armband- und Taschenuhren, Geldwerte, Gutscheine, Reiseschecks, übertragbare Abonnemente, Schmuck sowie beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände.
Wenn ein Transport- oder Reiseunternehmen (z.B. Taxi, Bus, Schiff oder Zug) Ihr aufgegebenes Gepäck verliert, erstattet die Reisegepäckversicherung Safe die Wiederbeschaffungskosten. Der Versicherungsschutz gilt nicht, wenn Sie Ihr Gepäck oder einen Teil des Inhalts selbst verloren, verlegt oder vergessen haben.
Um den Gesamtwert Ihres Gepäcks zu berechnen, müssen Sie den Neupreis Ihrer mitgebrachten Gegenstände kennen. Damit Sie im Schadenfall eine Entschädigung bekommen, müssen Sie Rechnungen, Quittungen oder Belege vorweisen können. Vergessen Sie nicht, auch den Wert des Gepäckstücks selbst zu berücksichtigen.
Reisegepäck Safe: Im Schadenfall können Sie uns per E-Mail an schaden@baloise.ch oder telefonisch unter 00800 24 800 800 kontaktieren. Bei Diebstahl müssen Sie unverzüglich die Polizei benachrichtigen.
Reisegepäck Late: Bitte melden Sie Ihr verspätetes Gepäck am Flughafen. Dort erhalten Sie eine Trackingnummer. Nachdem Sie diese Nummer in Ihrem Baloise Dashboard eingegeben haben, erhalten Sie automatisch eine Auszahlung.
Erster Schritt - Lost & Found: Wenn Sie feststellen, dass Ihr Gepäckstück verspätet ist, müssen Sie zuerst zum Lost & Found-Schalter der betreffenden Fluggesellschaft oder des Flughafens gehen und Ihr verspätetes Gepäck registrieren lassen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um Ihre Entschädigungsansprüche zu sichern.
Registrierungsnachweis: Nach der Registrierung erhalten Sie eine eindeutige Referenznummer (PIR-Nummer) für Ihr verspätetes Gepäckstück. Bitte geben Sie diese Nummer in Ihrem Dashboard oder über den von uns bereitgestellten Link ein.
Automatische Benachrichtigung und Auszahlung: Sobald Sie uns die Referenznummer mitgeteilt haben, übernehmen wir alles Weitere für Sie. Wenn die Verspätung Ihres Gepäckstücks über dem in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitraum liegt, informieren wir Sie automatisch und beginnen mit dem Auszahlungsprozess. In den meisten Fällen ist kein weiterer Nachweis erforderlich.
Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die abgesicherten Gepäckstücke und die ihnen zustehenden Auszahlungen. Kurz vor der Reise erhalten sie nochmals eine Erinnerung per SMS.
Bei einer Gepäckverspätung wird Ihnen eine Entschädigung gemäss Ihrem Versicherungsvertrag ausbezahlt. Nachdem Sie das Gepäckstück als vermisst gemeldet haben, erhalten Sie eine erste Zahlung in der Höhe von 100 CHF. Sollte sich das Gepäckstück 48 Stunden nach Ihrer Meldung noch nicht am Bestimmungsort (Zielflughafen) befinden, erfolgt eine zweite Zahlung in der Höhe von 200 CHF.
Der Versicherungsschutz besteht nicht, wenn sich das Gepäck in der Obhut eines Flughafenbetreibers oder einer Fluggesellschaft befindet, welches das Tracken der Gepäckstücke nicht ermöglicht. Bei Verspätung von mehr als 48 Stunden und nach Auszahlung der 200 CHF oder dem Verlust von Gepäckstücken besteht kein Versicherungsschutz durch diese Deckung.
Ja, im Schadenfall wird ein Selbstbehalt erhoben: Der Selbstbehalt beträgt CHF 50 (für Versicherungssummen bis CHF 2’000) bzw. CHF 200 (für Versicherungssummen über CHF 2’000).
Die Flugverspätungsversicherung gilt weltweit.
Sie müssen die Flugverspätungsversicherung spätestens zwei Tage vor der Abreise abschliessen.
Ja, denn der Zugang zur Flughafenlounge und Barauszahlungen werden in Echtzeit per SMS und E-Mail gesendet.
Nein, Baloise deckt keine Roaming- oder Mobilfunkgebühren (einschliesslich SMS- oder Datengebühren) ab.
Leider werden annullierte Flüge von der Flugverspätungsversicherung nicht unterstützt. Diese bietet Ihnen nur Unterstützung bei Flugverspätungen.
Die Flugverspätungsversicherung gilt nur für den verspäteten Flug. Allfällige Folgekosten und damit auch verpasste Anschlussflüge sind nicht versichert.
Sie müssen Baloise die Flugverspätung nicht melden. Da Sie uns im Vornherein Ihre Flugdaten mitgeteilt haben, nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf, wenn sich Ihr Flug um mehr als zwei Stunden verspätet.
Leider können Sie dann die Flugverspätungsversicherung für diesen Flug nicht nutzen.
Ja, um den Zugriff auf den Service zu gewährleisten, müssen Sie alle Flüge hinzufügen. Sie können maximum 5 Flüge versichern.
Wenn Ihr Abflug mit mehr als 2 Stunden Verspätung angetreten werden kann und diese Verspätung am Terminal durch die Fluggesellschaft angezeigt wurde, übernimmt Baloise die Kosten für einen Loungezugang (alle von DragonPass abgedeckten Lounges) oder gewährt eine einmalige Auszahlung von 25 CHF pro versicherte Person. Sollte die Verspätung 4 Stunden oder mehr betragen, wird eine weitere einmalige Entschädigung von 200 CHF pro versicherte Person gewährt.
Automatische Benachrichtigung: Sobald wir Kenntnis von einer Verspätung Ihres Fluges erlangen, die über der in Ihrem Vertrag festgelegten Zeitgrenze liegt, informieren wir Sie automatisch. Unser Ziel ist es, den Prozess für Sie so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Keine Nachweispflicht: Sie müssen uns keinen zusätzlichen Nachweis über die Verspätung liefern, da wir auf unsere eigenen Flugdatenbanken zugreifen können.
Einfache Auszahlung: Der Lounge Zugang wird ihnen sofort auf das Handy zugestellt. Für eine schnelle Abwicklung der Auszahlung bei längeren Verspätungen bitten wir um Ihre Kontodaten. Unser Hauptziel ist es, Ihnen in solchen unerfreulichen Situationen zur Seite zu stehen und den Prozess so einfach wie möglich zu gestalten.
Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die abgesicherten Flüge und die ihnen zustehenden Auszahlungen. Kurz vor der Reise erhalten sie nochmals eine Erinnerung per SMS, falls sie Ihren Flug noch nicht registriert haben.
Ja, wenn es mehrere Flugverspätungen für dieselbe Reise gibt, können Sie den Service mehr als einmal nutzen.
Der Versicherungsschutz gilt zurzeit nur für Reiseziele in der EU sowie in der Schweiz und in Liechtenstein.
Sie müssen die Schönwetterversicherung spätestens 21 Tage vor der Abreise abschliessen.
Der Niederschlag wird von einer Wetterstation in der Nähe Ihres Reiseziels gemessen. Nach Ihrer Rückkehr erhalten Sie für jeden Ferientag, an dem eine bestimmte Niederschlagsmenge überschritten wurde, automatisch CHF 100 auf Ihr Bankkonto ausbezahlt.
Wir verwenden Wetterdaten von unserem Dienstleister Meteostat, um Ihren Zahlungsanspruch zu überprüfen. Sie können diese Daten auch direkt auf der Meteostat-Webseite einsehen.
Wichtig: Bitte deaktivieren Sie auf Meteostat unter "Einstellungen" die Option "Modelldaten", um tatsächliche Wetterdaten statt Prognosen zu sehen.
Bitte beachten: Die Apple Wetter-App ist nicht geeignet, um verlässliche Regendaten zu überprüfen. Diese App zeigt vorrangig Prognosedaten und wird von uns nicht als "Nachweis" für Regen akzeptiert.
Ja, auch für Städte mit hohem Niederschlag, wie Ljubljana in Slowenien – einer der regnerischsten Städte der EU (Europäische Union) mit 1368 mm Regen pro Jahr – bieten wir die Schönwetterversicherung an. Für solche regnerischen Destinationen gibt es jedoch eine Selbstbeteiligung, da die Wahrscheinlichkeit für Regentage dort besonders hoch ist.
Das versicherte Wetterereignis ist fallender Niederschlag. Folgende Niederschlagsarten gehören dazu:
- Sprühregen
- Regen
- gefrierender Regen
- gefrierender Sprühregen
- Eisregen
- Schnee
- Schneegriesel
- Eisnadeln, Diamantstaub oder Polarschnee
- Eiskörner
- Reifgraupel
- Frostgraupel
- Hagel
Bei schlechtem Wetter erhalten Sie eine Entschädigung gemäss Ihrem Versicherungsvertrag, in der Regel 100 CHF pro Versichertem Regentag. Pro Tag, an dem der im Vertrag festgelegte Parameter überschritten wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Bitte beachten Sie, dass manchmal eine Selbstbeteiligung (nicht versicherte Tage) anfällt, wodurch diese Tage nicht entschädigt werden. Diese Informationen stehen in Ihren Vertragsdokumenten
Automatische Benachrichtigung: Sobald wir feststellen, dass es während Ihres versicherten Zeitraums mehr geregnet hat als in Ihrem Vertrag angegeben, werden wir Sie automatisch informieren. Es ist unsere Priorität, den Prozess so einfach und nahtlos wie möglich für Sie zu gestalten.
Keine Nachweispflicht: In der Regel müssen Sie uns keinen Nachweis über den Regen liefern. Das bedeutet, unabhängig davon, ob Sie mit Ihrem Auto unterwegs sind oder in einem Ferienhaus übernachten, wir vertrauen auf unsere eigenen Wetterdaten.
Nur im Ausnahmefall: Obwohl wir uns das Recht vorbehalten, in Einzelfällen Nachweise anzufordern, kommt dies sehr selten vor. Falls wir doch einmal Belege von Ihnen benötigen, akzeptieren wir eine Vielzahl von Beweisen, seien es Fotos, E-Mails, GPS-Logdaten, soziale Medien Beiträge oder Bestätigungen von Mitreisenden.
Einfache Auszahlung: Für eine schnelle und unkomplizierte Auszahlung benötigen wir lediglich Ihre Kontodaten, welche Sie über ein Dashboard angeben. Unsere Versicherung hat das Ziel, Ihnen in jeglicher Hinsicht den Rücken freizuhalten.
Dashboard: Den Zugang zum Dashboard erhalten sie nach erfolgreichem Abschluss per E-Mail. Sie müssen nur noch ihr Passwort festlegen. Das Dashboard gibt eine Übersicht über die einzelnen abgesicherten Tage und die ihnen zustehenden Auszahlungen.
Für einen einwöchigen Urlaub könnte Ihre Selbstbeteiligung bspw. bei 3 Regentagen liegen. Dies bedeutet, dass Sie erst ab dem 4. Regentag eine Auszahlung erhalten. Bei einer Versicherungssumme von 100 CHF pro Regentag ergibt sich folgende Auszahlungsstruktur:
- 7 Regentage: 400 CHF
- 6 Regentage: 300 CHF
- 5 Regentage: 200 CHF
- 4 Regentage: 100 CHF
- 3 oder weniger Regentage: Keine Auszahlung.
Wir versichern immer genau einen bestimmten Risikoort pro Vertrag. Dies kann eine Adresse, ein Hotelname oder eine Stadt sein (in diesem Fall wählt das System automatisch einen Ort innerhalb der Stadt als Risikoort aus). Die GPS-Koordinaten des versicherten Ortes zeigen wir in der Übersicht der Vertragsdaten vor Abschluss an.
Bei Reisen zu mehreren Orten, wie z.B. Roadtrips, Rundreisen und Kreuzfahrten muss für jeden besuchten Ort und jedes Datum ein einzelner Vertrag abgeschlossen werden.
Die Versicherungsdeckung gilt weltweit.
Baloise übernimmt für Sie den Selbstbehalt im Schadenfall bei Fahrzeugen, die über Mietfahrzeug- oder Sharingunternehmen gemietet wurden. Inbegriffen im Versicherungsschutz sind:
- Auto, Lieferwagen, Wohnmobil, Wohnwagen, Anhänger
- Mofa, Motorrad, Roller
- Velo, E-Bike
- Motorboot, Ruderboot, Segelboot, Pedalo
Je nach Auswahl, mit oder ohne Wohnmobil, Wohnwagen und Anhänger.
Wenn Sie mit einem gemieteten Fahrzeug unterwegs sind und einen Schadenfall verursachen, können die Kosten die Versicherungssumme der obligatorischen Haftpflichtversicherung übersteigen. In diesem Fall werden diese zusätzlichen Kosten von bis zu CHF 10 Millionen von Baloise getragen. Wenn die obligatorische Haftpflichtversicherung zum Beispiel auf CHF 3 Millionen begrenzt ist und die Schäden sich auf CHF 9 Millionen belaufen, wird Ihnen der übersteigende Teil von CHF 6 Millionen bezahlt. Existiert im entsprechenden Land kein Versicherungsobligatorium, besteht der volle Versicherungsschutz über den Vertrag der Zusatz-Haftpflichtversicherung für Mietfahrzeuge.
2 bis 92 Tage unbeschwert Reisen mit individuellem Versicherungsschutz
Einzeln abschliessbare Module