- Versichert gegen Diebstahl, Beschädigung, Abhandenkommen und Verspätungen
- Weltweit und sofort gültig
- Angepasste Vertragsdauer von 2 bis 92 Tagen
Planen Sie einen Städtetrip oder begeben Sie sich auf Weltreise? Die Reisegepäckversicherung passt sich ganz einfach an Ihre Pläne an. Lassen Sie sich durch ärgerliche Situationen nicht Ihre Reise verderben. Versichern Sie jetzt Ihr Reisegepäck bei der Baloise und profitieren Sie sofort und unkompliziert vom weltweiten Versicherungsschutz.
- Versichert gegen Diebstahl, Beschädigung, Abhandenkommen und Verspätungen
- Zahlung per Kreditkarte
- Weltweit und sofort gültig
- Frei wählbare Versicherungssumme bis 20 000 CHF
- Angepasste Vertragsdauer von 2 bis 92 Tagen
Jeder hat eine andere Vorstellung von einer idealen Reise. So individuell wie Ihre Vorlieben ist auch die Baloise Reisegepäckversicherung. Erfahren Sie mehr über Situationen und Schäden, bei denen Sie mit der Reisegepäckversicherung sinnvoll versichert sind, und schliessen Sie Ihre Versicherung gleich online ab.
Ihr gesamtes Reisegepäck wird Ihnen auf der Reise oder während der Ferien entwendet.
Während Ihr Reisegepäck sich in der Obhut des Reiseveranstalters befindet, werden der Koffer und ein Teil des Inhalts beschädigt.
Ihr Reisegepäck wird Ihnen zu spät ausgeliefert (z. B. nach einem Flug). Die Reisegepäckversicherung deckt in solchen Fällen entstandene Kosten pro Person mit bis zu 500 CHF (maximal 1000 CHF für Sie und Ihre Mitversicherten).
Ihr Reisegepäck kommt Ihnen abhanden, während es sich in Gewahrsam einer Transport- oder Reiseunternehmung (z. B. Bahn oder Bus) befindet. Die Reisegepäckversicherung erstattet die Wiederbeschaffungskosten für abhandengekommenes Aufgabegepäck zurück.
Gedeckt sind Schäden, die Ihnen als Versicherungsnehmer oder den mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen entstehen.
Es können sämtliche Gegenstände des privaten Bedarfs, die Sie auf Ihrer Reise mitführen, versichert werden. Dies könnten beispielsweise unter anderem Kleider, Toilettenartikel, Schuhe, Mobiltelefon, Kameraausrüstung, Sportgeräte, Computer sein. Nicht als Reisegepäck gelten Haustiere, Armband- und Taschenuhren, Geldwerte, Gutscheine, Reiseschecks, übertragbare Abonnemente, Schmuck sowie beruflich oder gewerblich mitgeführte Gegenstände.
Die Reisegepäckversicherung gilt weltweit.
Ja, wie auch bei anderen Versicherungsanbietern wird im Schadenfall ein Selbstbehalt erhoben: - Versicherungssumme bis 2000 CHF: Selbstbehalt 50 CHF - Versicherungssumme über 2000 CHF: Selbstbehalt 200 CHF
Für die Berechnung des Gesamtwerts ist der Neupreis der mitgeführten Waren relevant. In einem allfälligen Schadenfall ist deren Wert mittels Rechnungen, Quittungen oder Belegen zu beweisen. Denken Sie auch an das Gepäckstück selbst.
Die Reisegepäckversicherung ist eine zusätzliche Deckung zur Hausratversicherung. Zu Hause sind Sie ausreichend gegen den einfachen Diebstahl versichert. Sobald Sie auf Reisen Ihre liebsten Gegenstände wie eine teure Fotokamera oder die Golfausrüstung mitnehmen, reicht die Höhe des Versicherungsschutzes, den die Hausratversicherung bietet, oft nicht aus. Mit der Reisegepäckversicherung können Sie zu einer günstigen Prämie die Versicherungshöhe und -laufzeit selbst bestimmen und sind so optimal geschützt.