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Finance4Women Mutterschutz in der Schweiz – Antworten auf die wichtigsten Fragen

Wissenswertes zum Mutterschutz in der Schweiz – wir beleuchten für dich:

  • Schwanger arbeiten: deine Rechte
  • Arbeitgeberpflichten im Mutterschutz
  • Was nach der Geburt am Arbeitsplatz gilt
28. Februar 2024
Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit, die auch am Arbeitsplatz besondere Rechte mit sich bringt. In der Schweiz gelten spezifische Regelungen zum Mutterschutz. Du bist sowohl als Schwangere als auch als Mutter nach der Geburt deines Kindes besonders geschützt.
Inhaltsverzeichnis

Erwartest du ein Baby? Herzlichen Glückwunsch! Da dies meist neue Fragen aufwirft, geben wir dir die wichtigsten Antworten rund um deine Rechte als Schwangere am Arbeitsplatz, den Mutterschutz und die Zeit nach der Geburt:

Was versteht man unter Mutterschutz?

Der Mutterschutz schützt die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz mit verschiedenen Rechten und Pflichten. Er beginnt mit der Empfängnis, also mit dem ersten Tag der Schwangerschaft, und umfasst mehr als nur den Mutterschaftsurlaub. Der Mutterschutz ist im Arbeitsgesetz geregelt und endet spätestens mit dem Ende der Stillzeit, bis dein Kind ein Jahr alt ist.

Deine Rechte als Schwangere vor der Geburt

Mit der Schwangerschaft startet für dich ein neuer Abschnitt in deinem Leben. Auch in deinem Arbeitsleben ändert sich einiges. Denn dein Arbeitgeber ist verpflichtet, deine Arbeitsbedingungen während deiner Schwangerschaft so zu gestalten, dass weder deine Gesundheit noch die deines Kindes gefährdet ist.

Darf mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Dein Arbeitgeber darf dir als Schwangere und bis 16 Wochen nach der Geburt nicht kündigen. Denn du stehst in dieser Zeit gemäss Obligationenrecht (OR) Art. 336c  unter Kündigungsschutz.

 

Es gibt zwei Ausnahmen, die eine Kündigung während der Schwangerschaft erlauben:

  • Fristlose Kündigung: Liegt ein Grund für eine fristlose Kündigung vor, kann dir dein Arbeitgeber jederzeit kündigen. Dazu muss aber ein «wichtige Grund» vorliegen. Ein Beispiel dafür ist grobes und vorsätzliches Fehlverhalten. Ob ein solcher Grund vorliegt, entscheidet eine Richterin oder ein Richter.
  • Aufhebungsvertrag: Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht die einvernehmliche Beendigung eines Arbeitsverhältnisses. Schwangere Arbeitnehmerinnen werden manchmal zu solchen Verträgen gedrängt, weil sie den Kündigungsschutz und die Lohnfortzahlungen umgehen. Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und dich nicht unter Druck setzen lässt, Entscheidungen zu treffen, die du nicht treffen möchtest.
Erhalte ich Lohn, wenn ich aufgrund der Schwangerschaft nicht arbeiten kann?

Die Schwangerschaft als solche berechtigt nicht dazu, Lohn zu beziehen, ohne zu arbeiten. Denn eine Schwangerschaft ist keine Krankheit. Schwangere Frauen gelten also weiterhin als arbeitsfähig. Deshalb darfst du dich zwar von der Arbeit abmelden, aber ohne Arztzeugnis hast du kein Anrecht auf Lohnfortzahlung.

Erhalte ich während der Schwangerschaft zusätzliche Pausen?

Ab dem vierten Monat deiner Schwangerschaft hast du Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von 12 Stunden, wenn du hauptsächlich im Stehen arbeitest. Zusätzlich zu deinen regulären Pausen hast du Anspruch auf eine zusätzliche Kurzpause von zehn Minuten nach jeweils zwei Stunden Arbeit. Diese Pausen sind jedoch nur dann zu bezahlen, wenn deine Arbeit das Stehen während des ganzen Tages erfordert.

Wie viele Stunden darf ich während der Schwangerschaft arbeiten?

Mehr als neun Stunden Arbeit dürfen von dir als Schwangere nicht erwartet werden. Dies gilt auch, wenn dein Arbeitsvertrag längere Arbeitszeiten vorsieht. Arbeiten im Stehen dürfen dir ab dem sechsten Monat während maximal vier Stunden zugemutet werden.

Muss ich Überstunden leisten?

Nein, als werdende Mutter musst du keine Überstunden leisten.

Muss ich alle Tätigkeiten erledigen?

Nein, schwere oder gefährliche Arbeiten darfst du nicht ausführen. Es sei denn, dein Arbeitgeber hat dafür eine Risikoanalyse durchführen lassen, die zu Gunsten deiner Gesundheit und der deines Kindes ausgefallen ist. Zu diesen Tätigkeiten gehört zum Beispiel das Heben schwerer Lasten oder der Kontakt mit gefährlichen Chemikalien und Röntgenstrahlen. Wenn dir keine gleichwertige Arbeit angeboten werden kann, erhältst du trotzdem 80 Prozent deines Lohnes.

Darf ich Schicht arbeiten?

Du darfst nur bis zum Ende des siebten Monats nachts arbeiten. Du hast aber schon vorher das Recht, eine gleichwertige Arbeit am Tag zu verlangen. Ab dem achten Monat darf dein Arbeitgeber dich gar nicht mehr in der Nacht beschäftigen. Wenn es für dich keine gleichwertige Arbeit am Tag gibt, hast du Anrecht auf 80 Prozent deines Lohnes, ohne zu arbeiten.

Deine Rechte als Mutter nach der Geburt

Auch in den Wochen nach der Geburt stehen Mutter und Kind gesetzlich unter besonderem Schutz am Arbeitsplatz.

Darf mir nach der Geburt gekündigt werden?

Nein. Genau wie während der Schwangerschaft darf dir in den 16 Wochen nach der Geburt deines Kindes nicht gekündigt werden. Danach endet der Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz entfällt auch, wenn du selbst kündigst oder mit deinem Arbeitgeber eine Vertragsauflösung vereinbarst.

 

Ab wann darf ich nach der Geburt wieder arbeiten?

In den ersten acht Wochen nach der Geburt darfst du nicht arbeiten. Bis dahin sollst du dich erholen und eine enge Bindung zu deinem Kind aufbauen können. Deshalb gilt in dieser Zeit ein absolutes Arbeitsverbot. Danach steht es dir frei, wieder zu arbeiten. Aber Achtung: Wenn du vor Ablauf des Mutterschaftsurlaubs (14 Wochen) wieder arbeitest, erhälts du keine Mutterschaftsentschädigung mehr.

Welche Arbeiten darf ich nach der Geburt machen?

Bis zur 16. Woche nach der Geburt entscheidest du, ob du arbeiten möchtest und bis dahin musst du auch keine Nachtarbeit leisten. Dein Arbeitgeber muss dir dafür eine gleichwertige Ersatzarbeit am Tag anbieten. Kann sie oder er das nicht, erhältst du trotzdem 80 Prozent deines Lohnes. Das Gleiche gilt für gefährliche oder beschwerliche Arbeiten. Solche Arbeiten darfst du auch während der gesamten Stillzeit nicht verrichten.

Was ist, wenn ich nach der Geburt nicht genügend Leistung zeigen kann?

Wenn deine Leistungsfähigkeit in den ersten Monaten nach der Geburt eingeschränkt ist, musst du keine Arbeiten erledigen, die deine Leistungsfähigkeit übersteigen. Allerdings brauchst du dafür ein ärztliches Zeugnis. Das Zeugnis muss genau angeben, welche Arbeiten du nicht ausführen kannst.

Die Gründe dafür können sehr vielfältig sein. Wie:

  • Konzentrationsschwierigkeiten nach der Geburt
  • anhaltende Schwangerschaftsdemenz oder
  • eine längere postpartale Depression

Auch wenn du nicht zu lange sitzen oder stehen kannst oder Schmerzen hast, kann dich deine Ärztin oder dein Arzt von gewissen Arbeiten befreien.

Darf ich am Arbeitsplatz stillen?

Als berufstätige Mutter darfst du am Arbeitsplatz stillen oder Milch abpumpen. Dein Unternehmen muss dir dafür einen geeigneten Ort zur Verfügung stellen.

 

Die Zeit fürs Stillen und Abpumpen gilt ebenfalls als bezahlte Arbeitszeit. Je nach deiner täglichen Arbeitszeit hast du Anspruch auf folgende Still- und Abpumpzeiten:

  • 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von bis zu 4 Stunden
  • 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von bis zu 7 Stunden
  • 90 Minuten bei einer Arbeitszeit von über 7 Stunden
Darf ich zu Hause bleiben, wenn mein Kind krank ist?

Du darfst drei Tage lang zu Hause bleiben, um dein krankes Kind zu pflegen. Dafür benötigst du ein Arztzeugnis. Diese Frist von drei Tagen gilt pro Krankheitsfall. Die Anzahl der Krankheitsfälle pro Jahr ist nicht begrenzt. Während dieser Zeit hast du weiterhin Anrecht auf Lohnfortzahlung, und dein Arbeitgeber darf deine Ferientage nicht kürzen.

Kann ich auf ein reduziertes Pensum nach dem Mutterschaftsurlaub bestehen?

Arbeitgeber sind gesetzlich nicht verpflichtet, Teilzeitstellen anzubieten. Wenn du nach der Schwangerschaft in einem reduzierten Pensum arbeiten möchtest, klärst du diese Möglichkeit am besten noch während der Schwangerschaft ab. Ist dein Arbeitgeber nicht gewillt, dich in Teilzeit weiter zu beschäftigen, wirst du oder das Unternehmen das Arbeitsverhältnis kündigen müssen.

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