Führe dein Kind ans Thema Geld heran:
- Tipps & Tricks rund um den Umgang mit Taschengeld
- Wie viel und bis wann Taschengeld sinnvoll ist
- Tabelle mit empfohlenen Beträgen pro Alter
Damit dein Kind den Umgang mit Geld optimal lernen kann.
Damit du deinem Kind den Umgang mit dem eigenen Batzen beibringen kannst, erwarten dich in unserem Ratgeber alle wichtigen Informationen und Tipps zum Sackgeld.
- Empfohlene Beträge: Wie viel Taschengeld in welchem Alter?
- Nutzen: Was lernen Kinder im Umgang mit Taschengeld?
- Schlussstrich: Bis wann ist Taschengeld sinnvoll?
- Taschengeld aufbessern: Soll sich ein Kind etwas dazuverdienen?
- Abmachungen: Wie wichtig sind Regeln rund ums Taschengeld?
- Erziehungsmittel: Soll das Taschengeld gestrichen werden?
- Eigenes Konto: Wie lernt ein Kind den Umgang mit der Bank und dem digitalen Zahlungsverkehr?
Taschengeld ist freiwillig und muss ins Familienbudget passen. Wenn du dich dafür entschieden hast, fragst du dich wie viele andere Eltern, wann du damit beginnen solltest. Der Dachverband Budgetberatung Schweiz empfiehlt, Schülerinnen und Schülern ab 6 Jahren das erste Sackgeld zu zahlen. Danach erhöht sich der Betrag dem Alter entsprechend schrittweise. Welcher Betrag sich für welches Alter eignet, zeigt dir die nachfolgende Tabelle.
Taschengeld-Tabelle: Empfehlung der Budgetberatung Schweiz
Alter | Betrag |
Ab 6 Jahren | CHF 1 / Woche |
Ab 7 Jahren | CHF 2 / Woche |
Ab 8 Jahren | CHF 3 / Woche |
Ab 9 Jahren | CHF 4 / Woche |
10-11 Jahre | CHF 20-30 / Monat |
12-14 Jahre | CHF 30-50 / Monat |
Ab 15 Jahre | CHF 50-100 / Monat |
Jüngere Kinder sind noch nicht in der Lage, das Geld für den ganzen Monat einzuteilen. Es ist deshalb wichtig, dass du das Geld bis zum Alter von etwa 10 Jahren wöchentlich bezahlst. Vielleicht braucht deine Tochter oder dein Sohn aber auch etwas länger oder etwas weniger lang Zeit. Wie viel du älteren Kindern auszahlst, hängt von eurem Familienbudget ab. Rechne das Taschengeld unbedingt in eure Budgetplanung mit ein. Zahlst du zwei Kindern monatlich CHF 100, sind das CHF 2'400 pro Jahr – ein ganz schöner Betrag.
Stehst du vor der Frage: Taschengeld, ja oder nein? Mit Sackgeld lernen die Kleinen, mit Geld verantwortungsvoll umzugehen. Überlasse deinem Kind die Verantwortung, das eigene Geld zu verwalten. Sei aber auch bereit, zu helfen, wenn es Unterstützung braucht. Zeige deiner Tochter oder deinem Sohn, was Sparen bedeutet – bei kleineren Kindern für die nächsten zwei bis drei Wochen. Später kannst du mit deinem Nachwuchs auch ein kleines Budget aufstellen oder sogar eine Art Haushaltsbuch führen. Darin werden die Ausgaben und das Einkommen – also das Taschengeld – festgehalten. Am Ende der Woche oder des Monats seht ihr, wie viel wofür ausgegeben wurde und wie viel noch übrig bleibt.
Sobald die Kinder das Jugendalter erreicht haben, kannst du Schritt für Schritt das sogenannte erweiterte Taschengeld oder einen Jugendlohn einführen. Das gibt deinem Nachwuchs etwas mehr Selbstständigkeit. Dabei stockst du das Sackgeld auf und vereinbarst mit deinem Kind, wofür es den höheren Betrag gebrauchen soll. Am besten rechnet ihr zuerst gemeinsam aus, wie viel Geld dein Kind im Durchschnitt für Handy, Kleider, Schuhe etc. benötigt, und stellt dann ein Budget auf. So ist das Taschengeld in der Oberstufe oder im Gymnasium etwas anders zusammengesetzt als in der Primarschule. Die Aufteilung für erweitertes Sackgeld kann zum Beispiel so aussehen:
Ausgabeposten | Betrag |
Taschengeld (frei verfügbar; gemäss Tabelle oben) | CHF 30-100 / Monat |
Handy | CHF 20-40 / Monat |
Kleider und Schuhe | CHF 60-90 / Monat |
Körperpflege | CHF 20-40 / Monat |
Velo/Roller/Töffli | CHF 10-20 / Monat |
Streaming-Abos | CHF 10-30 / Monat |
Total | CHF 150-320 / Monat |
(Empfehlung der Budgetberatung Schweiz)
Nach der Oberstufe fragen sich viele Eltern, ob sie weiter Sackgeld zahlen sollen. Bis wann du Sackgeld zahlst, ist unter anderem vom Ausbildungsweg deines Nachwuchses abhängig. Jugendliche im Gymnasium erhalten oft Taschengeld. Die meisten Eltern zahlen jedoch kein Taschengeld während der Lehre.
Im Gegenteil: Viele Lernende zahlen ihren Eltern einen kleinen Beitrag (10-20 Prozent) von ihrem Ausbildungslohn für Kost und Logis. Dies ist sogar gesetzlich erlaubt. Laut Gesetz können Eltern von ihren Kindern einen «angemessenen Beitrag» an den Unterhalt verlangen, wenn sie in einer häuslichen Gemeinschaft wohnen. Dabei vereinbarst du idealerweise mit deinem Sohn oder deiner Tochter vor Lehrbeginn, wie viel er oder sie fürs Wohnen abgeben soll. Daneben macht ihr ab, was sonst vom Ausbildungslohn bezahlt werden soll und wie viel zur freien Verfügung steht.
Ältere Kinder oder Jugendliche können sich auch ein zusätzliches Taschengeld verdienen. Babysitten, die Katze der Nachbarn hüten, Schnee schaufeln oder Unkraut jäten sind beliebte Jugendjobs. Aber Achtung: Zuhause sollte nicht jedes Ämtli mit Sackgeld entlöhnt werden. Die Kinder sollen lernen, dass Mithilfe im Alltag selbstverständlich ist. Vereinbare daher klar, was zu den fixen Aufgaben gehört und wie sie das eigene Taschengeld aufbessern können. Du solltest den Betrag auch nicht kürzen, wenn dein Nachwuchs durch kleine Jobs zusätzliches Geld erhält. Du möchtest schliesslich Eigeninitiative und Fleiss fördern.
In der Schweiz besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Taschengeld. Das Gesetz sieht aber vor, dass das Kind frei über selbst erworbenes Geld verfügen darf. Dasselbe gilt für Geld, welches das Kind von den Eltern erhält, um einen Beruf ausüben zu können. Aber Kinder müssen zuerst lernen, mit Geld umzugehen. Besprecht deshalb gemeinsam, wofür der Batzen gedacht ist und wie er sinnvoll verwendet werden kann. Dabei ist es wichtig, dass du eine gute Balance zwischen Anleitung und Freiraum findest. Erkläre, warum du Taschengeld gibst und wofür es verwendet werden soll. In der Regel ist Taschengeld für die persönlichen Wünsche und das Vergnügen des Kindes gedacht – nicht für zwingend Notwendiges. Zusammen könnt ihr entscheiden, ob die Glace am Badikiosk, das Comicheft oder die Pokémon-Karten aus dem Sackgeld finanziert werden sollen. Natürlich gelten immer auch andere Regeln in der Familie – zum Beispiel keine Süssigkeiten nach dem Abendessen, auch nicht die selbst gekaufte Schoggi.
Du informierst dein Kind auch darüber, wann es das Geld jeweils erhält, z.B. am Sonntagabend. Auf diese Weise hat es einen fixen Zahltag in der Woche. So kann es sich darauf freuen und damit rechnen, dass das Kässeli wieder aufgefüllt wird. An diese Vereinbarung musst du dich konsequent halten.
Sackgeld ist kein wirkungsvolles Erziehungsmittel. Du solltest das Taschengeld also nicht aufgrund von Fehlverhalten kürzen. Denn zwischen Vorfall und Bestrafung vergeht oft zu viel Zeit. Die Sprösslinge sind entweder gleichgültig gegenüber der Kürzung, weil der Betrag nur klein ist, oder sie ändern ihr Verhalten nur aus Angst und nicht aus Einsicht.
Es ist auch nicht sinnvoll, das Taschengeld aufzustocken, wenn dein Kind bereits vor dem nächsten Zahltag alles ausgegeben hat. Warten zu können, bis das nächste Sackgeld im Portemonnaie landet, ist eine wichtige Fähigkeit und schützt deinen Nachwuchs davor, sich später zu verschulden. Die Kinder lernen ausserdem, dass momentane Wünsche am nächsten Tag vielleicht schon nicht mehr so dringend sind. So merken sie, dass es manchmal besser ist, sich genau zu überlegen, wofür man das Geld ausgibt.
Sobald dein Kind das Taschengeld monatlich erhält, kannst du ihm auch ein Konto bei der Bank eröffnen. Dazu gibt es spezielle Kinderkonti. Sie lernen so den Zahlungsverkehr über die Bank kennen. Die monatliche Auszahlung auf das Konto ist schon sehr nahe am späteren Lohn. Ausserdem erhalten sie bei einigen Banken eine kostenlose Debitkarte und lernen somit den Umgang mit bargeldlosen Transaktionen. Du musst dabei mitunterschreiben und hast als erziehungsberechtigte Person auch Zugriff auf das Konto.
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