An was muss ich denken?
In der Schweiz ist etwa jeder zweite Vermögensfranken geerbt. Laut Schätzungen wurden im Jahr 2022 rund 88 Milliarden Franken vererbt oder verschenkt – ein neuer Rekord. Passend dazu gilt seit dem 1. Januar 2023 das revidierte Erbrecht mit neuen Freiheiten. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass die Pflichtanteile auf 50 Prozent gesenkt wurden. Erblasserinnen und Erblasser können also nun über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Dies eröffnet mehr Handlungsspielraum für die Nachlassplanung. Erblasserinnen und Erblasser können selbstbestimmter handeln. Wer Geld erbt, fragt sich, was die nächsten und richtigen Schritte sind. An was muss ich als Erbin oder Erbe denken? Wir haben 5 Tipps für Sie zusammengestellt.
Wichtig ist, nichts überstürzen, sonst kann das Geld schnell wieder weg sein. Die Entscheidung, was mit dem Erbe bestmöglich zu tun ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab – zum Beispiel vom eigenen Alter, der Vermögenssituation, aber auch von persönlichen Vorlieben. Häufig besteht das Erbe zudem nicht aus liquiden Mitteln, auch Erbschaften in Form einer Immobilie, Unternehmensbeteiligung oder wertvollen Gegenständen sind möglich.
Wer im nächsten Schritt eine Übersicht über seine finanzielle Situation gewinnt, ist gut beraten. Zunächst sollte die Frage nach etwaigen Verbindlichkeiten im Fokus stehen. Bei Schulden beispielsweise werden im Laufe der Zeit häufig hohe Zinsen fällig. In diesem Fall bietet es sich an, diese zu begleichen. Das gilt auch für Leasingraten & Co.
Diese Frage sollten Sie sich als Nächstes stellen. Schliesslich werden wir immer älter und damit steigt auch der Kapitalbedarf für die Pensionszeit. Gerade Frauen trifft die Vorsorgelücke besonders hart. Deshalb lautet die Devise: Vorsorge prüfen, Lücke schliessen und erst dann Wünsche erfüllen.
Wer im aktuellen Tiefzinsumfeld das Geerbte auf dem Konto liegen lässt, tut sich keinen Gefallen. Einerseits bleibt die Rendite aus. Andererseits droht durch die Inflation gar ein Wertverlust. Im Vergleich zum Euroraum ist die Schweizer Inflationsrate mit 2,9 Prozent (Stand: März 2023) zwar moderat, doch das Thema Geldentwertung bleibt omnipräsent. Denn das steigende Preisniveau mindert die Kaufkraft.
Nach der Tilgung etwaiger Schulden und dem Schliessen der Vorsorgelücke können Sie sich natürlich, je nach Höhe des Erbes, lang gehegte Wünsche erfüllen – und das übrige Geld anlegen. Durch die Erbschaft ergibt sich häufig eine veränderte Vermögensstruktur. Das Erbe bietet eine gute Gelegenheit, um die bisherige Anlagestrategie auf den Prüfstand zu stellen und/oder neu zu investieren.