Wer im Ausland Auto fahren möchte, sollte an einen Internationalen Führerschein denken. In einigen Ländern ist er Pflicht.
- Einen internationalen Führerschein können Sie beim Strassenverkehrsamt Ihres Wohnsitzkantons beantragen.
- Er ist drei Jahre lang gültig.
- Der internationale Führerschein ist nur zusammen mit dem nationalen Führerschein im Kreditkartenformat gültig. Sie müssen also beide Ausweise bei sich haben.
Wo braucht es einen internationalen Führerschein?
Wenn Sie in einem der unten aufgeführten Länder einen Mietwagen oder ein privates Fahrzeug fahren möchten, müssen Sie sich vor der Abreise einen internationalen Führerschein besorgen.
Ägypten, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Dschibuti, Elfenbeinküste, Eritrea, Eswatini (Swasiland), Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Kamerun, Komoren, Malawi, Mayotte, Mosambik, Namibia, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, Sambia, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Tansania, Togo, Uganda, Zentralafrikanische Republik, Zimbabwe
Bahrain, Bangladesch, Bhutan, Indien, Indonesien, Iran, Jordanien*, Kuwait, Laos, Libanon, Macau, Mongolei, Nepal, Osttimor, Südkorea, Taiwan, Thailand, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam
* Statt eines internationalen Führerscheins können Sie bei Ihrer Ankunft am Flughafen auch eine örtliche Fahrerlaubnis beantragen.
Aserbaidschan, Georgien
Amerikanisch-Samoa, Cookinseln, Fidschi, Kiribati, Niue
Belize, Jamaika, Trinidad und Tobago
Bolivien, Guyana, Paraguay, Venezuela
- Der Schweizer Führerschein wird in zahlreichen Ländern anerkannt, vor allem in der Europäischen Union.
- In einigen Ländern gilt der Schweizer Führerschein nur für eine begrenzte Zeit. Nach Ablauf dieser Frist benötigen Sie eine örtliche Fahrerlaubnis.
- Ausserhalb Europas empfiehlt es sich, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben, selbst dort, wo der Schweizer Führerschein grundsätzlich anerkannt wird.
In welchen Ländern genügt der Schweizer Führerschein?
In den unten aufgeführten Ländern reicht der Schweizer Führerschein als Fahrerlaubnis aus. In den mit einem Sternchen (*) markierten Ländern empfiehlt es sich dennoch, einen internationalen Führerschein dabeizuhaben.
Falls Sie einen längeren Aufenthalt planen, informieren Sie sich am besten über die Gültigkeitsdauer des Schweizer Führerscheins im betreffenden Land.
Botsuana*, Kapverden*, Kenia*, La Réunion*, Lesotho*, Madagaskar*, Marokko*, Mauritius*, Seychellen*, Südafrika*, Tunesien*
Brunei*, Israel*, Kambodscha*, Katar (max. 7 Tage), Oman*, Philippinen*, Türkei
Albanien, Andorra, Armenien*, Belgien, Bosnien-Herzegowina*, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Gibraltar, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kosovo*, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen*, Luxemburg, Malta, Mazedonien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Moldau*, Rumänien, San Marino, Schweden, Serbien*, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ukraine, Ungarn, Weissrussland*, Zypern
Französisch-Polynesien*, Marshallinseln* (max. 30 Tage), Mikronesien (max. 30 Tage), Nauru*, Palau*, Papua-Neuguinea*, Salomonen*, Tuvalu*, Vanuatu*
Aruba, Bahamas*, Costa Rica*, Dominikanische Republik*, El Salvador*, Honduras*, Kanada*, Kuba*, Mexiko*, Nicaragua*, Panama*
Argentinien*, Brasilien*, Chile*, Ecuador* (max. 30 Tage), Kolumbien*, Peru*, Uruguay*
- Vor allem in Kanada, den USA, Russland und Australien gilt der Schweizer Führerschein nur in Verbindung mit einer beglaubigten Übersetzung.
- In der Botschaft oder im Konsulat des betreffenden Landes erhalten Sie Informationen darüber, welche Voraussetzungen für eine Anerkennung der Übersetzung erfüllt sein müssen.
- Die beglaubigte Übersetzung gilt nur in Verbindung mit Ihrem Schweizer Führerschein, daher müssen Sie beide Dokumente mit sich führen.
Wo ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich?
In den unten aufgeführten Ländern wird der Schweizer Führerschein zwar anerkannt, aber nur zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in der Landessprache. Planen Sie vor Ihrer Reise ausreichend Zeit ein, um die nötigen Vorbereitungen zu treffen.
Hinweis: Statt eine beglaubigte Übersetzung anfertigen zu lassen, können Sie auch einen internationalen Führerschein beantragen.
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Japan (japanisch; der internationale Führerschein wird nicht anerkannt), Kasachstan (russisch), Kirgistan (russisch), Saudi-Arabien (arabisch), Singapur (englisch), Tadschikistan (russisch), Turkmenistan (russisch), Usbekistan (russisch)
Russland (russisch)
Australien (englisch), Neuseeland (englisch)
Guadeloupe (französisch), Martinique (französisch), Puerto Rico (englisch), USA (englisch)
Französisch-Guyana (französisch)
- Einige Länder wie etwa China erkennen weder den Schweizer noch den internationalen Führerschein an. In diesem Fall benötigen Reisende eine örtliche Fahrerlaubnis.
- Um diese zu erhalten, muss meist der internationale Führerschein am Flughafen oder bei der örtlichen Polizei vorgelegt werden.
- Erkundigen Sie sich vor der Abreise bei der entsprechenden Botschaft oder dem Konsulat über die Kosten dieser Fahrerlaubnis und deren Beantragung im Zielland.
Wo benötige ich eine örtliche Fahrerlaubnis?
In den unten aufgeführten Ländern müssen Sie eine örtliche Fahrerlaubnis beantragen. Diese wird gegen Gebühr und nach Vorlage des internationalen Führerscheins ausgestellt.
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China, Sri Lanka
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Samoa, Tonga
Anguilla, Antigua und Barbuda, Barbados, Dominica, Grenada, Kaimaninseln, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen
Suriname
Kurz gesagt: nein. Auch wenn manche Länder sich sicherlich besser für Autoreisen eignen als andere, so können Sie doch in den meisten Staaten der Welt mit Ihrem Schweizer Führerschein, einem internationalen Führerschein, einer beglaubigten Übersetzung oder einer örtlichen Fahrerlaubnis fahren. Doch es gibt auch Ausnahmen:
- Bermuda: Auf den Inseln dieses Archipels mitten im Atlantik dürfen Sie als Besucher weder selbst fahren noch ein Fahrzeug mieten (auch nicht mit Chauffeur).
- Burma (Myanmar): Besucher dürfen in Burma nicht selbst Auto fahren. Sie können allerdings einen Wagen samt Fahrer mieten und die Landschaft als Mitfahrer geniessen.
- Nordkorea: Auch hier besteht für Besucher nur die Möglichkeit, einen Wagen mit Fahrer zu mieten.
Erkundigen Sie sich vor der Abreise beim zuständigen Konsulat über die erforderlichen Dokumente für Ihre Reise. Werfen Sie auch einen Blick auf die geltenden Verkehrsregeln in Ihrem Reiseland, damit Sie überall sicher unterwegs sind.
Autovermieter haben ihre eigenen Regeln
Unabhängig von der Rechtslage in einem Land können Autovermieter ebenfalls einen internationalen Führerschein verlangen.
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