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Blog Autounfall: Das müssen Sie wissen

Ob Auffahrunfall oder Parkschaden: Ein Autounfall ist schnell passiert. Hier erfahren Sie,

  • wie Sie sich bei einem Autounfall richtig verhalten,
  • wie ein Unfallprotokoll ausgefüllt wird und
  • was im Hinblick auf die Versicherung zu tun ist.
14. August 2023
Ein Autounfall ist schnell passiert. Lesen Sie hier, wie Sie im Notfall richtig reagieren, Unfallprotokolle korrekt ausfüllen und sich optimal absichern.
So reagieren Sie bei einem Autounfall richtig

Wenn Sie mit Ihrem Auto in einen Unfall verwickelt sind, sollten Sie folgendermassen vorgehen:

1. Versuchen Sie, Ruhe zu bewahren.

2. Halten Sie das Fahrzeug, wenn möglich, am Fahrbahnrand oder auf dem Pannenstreifen der Autobahn an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.

3. Überprüfen Sie zunächst Ihren eigenen Gesundheitszustand.

4. Sind Sie in der Lage, das Auto trotz Unfall zu verlassen, ziehen Sie die Warnweste an und stellen Sie das Warndreieck in mindestens 50 Meter Entfernung gut sichtbar auf. Auf Schnellstrassen oder bei schlechter Sicht sollten Sie es 100 Meter entfernt platzieren. Bringen Sie sich dabei nicht selbst in Gefahr.

5. Begeben Sie sich an einen sicheren Ort, wenn möglich hinter eine Leitplanke, und verschaffen Sie sich einen Überblick: Sind weitere Autos in den Unfall involviert? An welchem Standort befinden Sie sich?

6. Überprüfen Sie, ob jemand verletzt ist. Wenn ja, bringen Sie die Person(en) an einen sicheren Platz und leisten Sie Erste Hilfe.

7. Alarmieren Sie die Rettungsdienste: Die Sanität und Ambulanz erreichen Sie unter 144, bei Brand- oder Explosionsgefahr die Feuerwehr unter 118. Im EU-Ausland gilt die Notruf-Nummer 112.

8. Rufen Sie die Polizei unter 117, wenn …

  • es Verletzte gibt.
  • der Unfall auf einer Autobahn oder in einem Autotunnel passiert ist.
  • ein Haus- oder Wildtier in den Autounfall verwickelt ist.
  • fremdes Eigentum beschädigt wurde und der Besitzer bzw. die Besitzerin nicht vor Ort ist.
  • es durch den Autounfall zu Verkehrsbehinderungen oder Gefahren kommt.
  • sich die Beteiligten nicht über den Unfallhergang bzw. die Schuldfrage einigen können.

9. Benötigen Sie keine polizeiliche Hilfe, dokumentieren Sie mit den anderen Involvierten den Unfallhergang mit einem Unfallprotokoll.

10. Melden Sie den Autounfall und den entstandenen Schaden anschliessend Ihrer Versicherung. Hier können Sie nachlesen, wie Sie bei Baloise einen Schaden korrekt melden.

Das sollten Sie beim Ausfüllen des Unfallprotokolls beachten

Zur rechtlichen Klärung des Unfallhergangs und zur Meldung bei der Versicherung sollten Sie mit den anderen am Autounfall beteiligten Personen ein Unfallprotokoll ausfüllen. Verwenden Sie in der Schweiz das Europäische Unfallprotokoll. Dieser einheitliche Unfallbericht ist unabhängig von der jeweiligen Sprache immer gleich aufgebaut, sodass Sie das Formular unter anderem auch im europäischen Ausland nutzen können.

Über den Baloise Kundenservice oder das Kundenportal myBaloise können Sie das Europäische Unfallprotokoll kostenlos bestellen. Weiterhin steht Ihnen das Europäische Unfallprotokoll auch als PDF zum Download zur Verfügung.

Nützliche Tipps zum Unfallprotokoll
  • Idealerweise deponieren Sie das Protokoll zusammen mit einem Kugelschreiber im Wagen, damit Sie jederzeit darauf zugreifen können.
  • Einige Punkte (etwa Angaben zu Ihrer Versicherung und Ihrem Fahrzeug) können Sie schon vorab zu Hause ausfüllen.
  • Je nachdem, wie viele Autos am Unfall beteiligt sind, sind mehrere Unfallprotokolle auszufüllen. Auch in der Schweiz gilt: Bei zwei involvierten Fahrzeugen reicht ein Protokoll, bei drei müssen zwei Protokolle angefertigt werden usw. Wer anschliessend welchen Durchschlag erhält, steht im Protokoll.
  • Füllen Sie alle Abschnitte gut lesbar mit einem Kugelschreiber aus.
  • Formulieren Sie die Angaben möglichst objektiv, detailliert und unmissverständlich. Auch die Nennung von Wetter- und Strassenbedingungen, Personen, die den Autounfall bezeugen können, oder anderer unfallrelevanter Dinge kann hilfreich sein.
  • Den Unfallhergang können Sie in der Regel unter Punkt 12 durch Ankreuzen der entsprechenden Felder kenntlich machen. Dabei können Sie zum Beispiel angeben, ob es sich um einen Auffahrunfall handelt.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer Skizze und ergänzen Sie diese durch Fotos.
  • Halten Sie Meinungsverschiedenheiten unter Punkt 14 («Eigene Bemerkungen») fest.
  • Unterschreiben Sie das Protokoll nicht leer oder überlassen das Ausfüllen von Rubriken, die Sie bzw. Ihr Fahrzeug betreffen, nicht anderen Beteiligten.
  • Alle Beteiligten müssen das Unfallprotokoll unterzeichnen. Wichtig: Diese Unterschrift bestätigt nur die Angaben im Protokoll. Sie stellt keine Haftungsanerkennung dar.
  • Ändern Sie das Protokoll nicht im Nachhinein. Es könnte sonst zu Schwierigkeiten mit Ihrer Versicherung kommen.
  • Nutzen Sie die entsprechende Seitenkopie des Unfallprotokolls zur Schadenmeldung bei Ihrer Versicherung.

Sie möchten Ihr Fahrzeug nach dem Unfall verkaufen, wissen aber nicht, ab wann es als «Unfallfahrzeug» gilt? Der Automobilclub der Schweiz (ACS) definiert ein Unfallfahrzeug als erheblich beschädigtes und (noch) unrepariertes Fahrzeug. Als «unfallfrei» wird laut ACS ein Auto bezeichnet, wenn der Umfang eines Bagatellschadens nie überschritten wurde. Sollte dies doch der Fall, die Schäden aber einwandfrei instandgesetzt worden sein, spricht man von einem «nicht unfallfreien Fahrzeug».

Autounfall: Was tun in puncto Versicherung?

Ob Selbst- oder Auffahrunfall: Viele Menschen fragen sich, was sie hinsichtlich der Versicherung tun müssen, wenn sie in einen Autounfall verwickelt worden sind. Grundsätzlich müssen Sie den entstandenen Schaden möglichst schnell der Versicherung melden. Dafür können Sie üblicherweise die Hotline der Versicherung anrufen oder ein dafür vorgesehenes Onlineportal nutzen.

Bis wann Sie den Unfall melden müssen, hängt von den jeweiligen Versicherungsvereinbarungen ab. In der Regel sollten Sie die Schadensmeldung binnen weniger Tage vornehmen. Bei Unfällen mit tödlich verletzten Insassen muss die Versicherung meist binnen 48 Stunden informiert werden.

Bei Baloise können Sie Ihre Schadenmeldung online binnen wenigen Minuten erledigen. Alternativ steht Ihnen unsere Hotline unter 00800 24 800 800 oder die E-Mail-Adresse schaden@baloise.ch zur Verfügung.

Welche Versicherung ist bei einem Autounfall wofür zuständig?

Je nach Art und Hergang sind unterschiedliche Versicherungen an der Schadenregulierung eines Autounfalls beteiligt:

Autohaftpflichtversicherung

Die Autohaftpflicht ist in der Schweiz gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift, wenn Sie anderen im Strassenverkehr Schäden zufügen und deckt sowohl  Personen- als auch Sachschäden ab. Haben Sie einen Autounfall verschuldet, zahlt sie zum Beispiel die Reparatur des anderen beteiligten Fahrzeugs oder die medizinische Behandlung von dessen Insassen. Sie übernimmt allerdings nicht die Kosten für die durch den Unfall entstandenen Schäden an Ihrem Auto. Sollten nicht Sie den Autounfall verursacht haben, übernimmt wiederum die Haftpflichtversicherung der am Unfall schuldigen Person und zahlt für Ihre Schäden.

Private Unfallversicherung, Unfallversicherung des Arbeitgebers, Krankenkasse

Werden Sie bei einem selbstverschuldeten Autounfall verletzt, zahlt gegebenenfalls die Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers (UVG). Dies ist der Fall, wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche in einem Anstellungsverhältnis arbeiten – dann greift die UVG auch, wenn der Unfall in Ihrer Freizeit passiert. Nichtberufstätige sind während des Bezugs von Arbeitslosengeld bei der SUVA UVG versichert, bei Selbständigerwerbenden werden die medizinischen Behandlungskosten in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Die Leistungen von UVG und Krankenkasse decken aber häufig nur den Mindestbedarf ab. Daher kann es sinnvoll sein, sich mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abzusichern.

Teil- und Vollkaskoversicherung

Diese Versicherungen sind optional und bilden eine Ergänzung zur gesetzlichen Autohaftpflicht. Sie decken auch Schäden an Ihrem eigenen Auto ab. Die Teilkaskoversicherung greift bei unvorhergesehenen Ereignissen, auf die Sie keinen Einfluss haben. Dazu gehören beispielsweise Schäden, die durch Elementarereignisse (Steinschlag, Überschwemmungen, Hagel etc.), Diebstahl, Vandalismus, Brand, Glasschäden oder Wildunfälle entstehen. Die Vollkaskoversicherung weitet diesen Schutz noch auf Schäden aus, die Sie selbst verursacht haben oder bei denen die verursachende Person unbekannt ist (zum Beispiel bei Fahrerflucht). Bei Baloise können Sie Ihre Grundversicherung durch zusätzliche Deckungen wie Parkschäden oder Pannenhilfe ergänzen.

Rundumschutz: Mit der Baloise Autoversicherung und den Zusatzdeckungen Teil- und Vollkasko fahren Sie sorgenfrei und bestens geschützt.

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