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Blog WG gründen: Tipps und Checklisten für die Neugründung

Eine eigene WG zu gründen, ist nicht zu unterschätzen – und bedarf einiger Vorbereitung. Mit diesen Tips vermeiden Sie Ärger::

  • Test: WG vs. allein wohnen
  • die richtige Wohnung und passende Mitbewohnende finden
  • Empfehlungen für den Mietvertrag und für Versicherungen
18. Juli 2024
Eine Wohngemeinschaft (WG) zu gründen, spart Mietkosten, bringt Abwechslung ins Leben und ist oft die Basis für gute Freundschaften. Wenn Sie eine eigene WG gründen, ist aber auch einiges zu regeln. Besonders wichtig ist die Wahl des Mietverhältnisses. Auch Hausrat- und Haftpflichtversicherung sollten nicht fehlen. Hier finden Sie wichtige Infos, damit alles reibungslos funktioniert.
Wie gründet man eine WG?

Sie brauchen keine besonderen rechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen, um in der Schweiz eine eigene WG zu gründen. Bereits zwei Personen, die nicht als Paar zusammenleben möchten, können eine WG aufmachen. Vorab können Sie viel tun, um Konflikten – sowohl sozialen als auch rechtlichen – vorzubeugen:

  1. Finden Sie heraus, ob eine WG zu Ihnen passt.
  2. Wählen Sie Wohnung und Mitbewohnende geschickt aus.
  3. Entscheiden Sie, welches Mietverhältnis für Sie passend ist.
  4. Denken Sie an wichtige Versicherungen.

Tipp: In einem weiteren Blogbeitrag haben wir vier Tipps, die das WG-Leben leichter machen, für Sie bereits zusammengestellt.

Test: Bin ich WG-geeignet?

In einer WG ist man nie allein – das hat Vor- und Nachteile. Wenn Sie noch vor der Entscheidung stehen, ob Sie lieber in einer WG oder allein wohnen möchten, hilft Ihnen dieser kurze WG-Test mit fünf Fragen bei der Entscheidung.

Budget und Kosten

Die geteilten Kosten sind einer der wichtigsten Gründe, eine WG zu gründen. Der Mietzins, aber auch Kosten für Versicherungen, Fernsehen, Internet und Telefon lassen sich auf die die Mitbewohner der WG verteilen. Machen Sie eine kleine Kostenaufstellung vorab: Wie viel würden Sie in einer WG oder der eigenen Wohnung ungefähr zahlen?

Ruhebedürfnis

In einer WG müssen Sie damit rechnen, dass die anderen Mitbewohnenden Musik hören, fernsehen oder Besuch empfangen. Vielleicht spielt jemand sogar ein Musikinstrument. Auch Partys sind keine Seltenheit. Können Sie damit gut umgehen – oder freuen Sie sich sogar auf das gesellige Leben in einer Gemeinschaft?

Kompromissbereitschaft

Ob bei der Einrichtung, der Wochenendplanung oder den Küchenzeiten: Kompromisse sind in einer WG absolut notwendig. Wie bereit sind Sie, von Ihren eigenen Routinen abzuweichen und sich an andere anzupassen?

Konfliktfähigkeit

Auch wenn die Menschen bei der Neugründung einer WG gut zusammenpassen, kommt es im Alltag zu Konflikten. Sehr harmoniebedürftige Menschen tun sich schwerer damit, solche Konflikte auszutragen und fühlen sich dann möglicherweise unwohl. Wie ist das bei Ihnen?

Fähigkeit, Grenzen zu setzen

Eine andere Person in der WG hat zum dritten Mal das Bad nicht geputzt – wie reagieren Sie? Störende Verhaltensweisen konstruktiv ansprechen zu können, ist für das Zusammenleben in einer WG unerlässlich. Fällt Ihnen das leicht?

Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass eine WG zu Ihnen passt? Dann geht es jetzt an das Abenteuer, Wohnung und Mitbewohnende zu finden.

Checkliste: Wohnung und Mitbewohnende finden

Wenn Sie eine neue WG gründen, stehen Sie vor der grossen und spannenden Aufgabe, die Traumwohnung dafür zu finden – und die Menschen, die dort mit Ihnen einziehen sollen. Für beides finden Sie hier Checklisten, denen Sie natürlich noch hinzufügen können, was Ihnen darüber hinaus wichtig ist.

Checkliste: So finden Sie Mitbewohnende, um eine WG zu gründen
  • Legen Sie zuerst fest, mit wie vielen Personen Sie zusammenleben möchten.
  • Möchten Sie mit unbekannten Menschen eine WG gründen oder mit Freundinnen oder Freunden zusammenziehen?
  • Erstellen Sie eine Liste an Werten und Verhaltensweisen, die Ihnen wichtig sind – zum Beispiel im Hinblick auf Ordnung, Lautstärke, Besuch, Partys, Ernährungsweisen, Hobbys.
  • Welche Regeln und Aufgabenverteilungen soll es geben bezüglich Putzen, Einkäufe, Besuchszeiten?
  • Gibt es Ausschlusskriterien, nach denen eine Person für die WG überhaupt nicht infrage kommt?
  • Wünschen Sie sich mit den Mitbewohnenden ein freundschaftliches oder eher distanziertes Verhältnis?
  • Wie sollen der Mietzins oder gemeinsame Kosten (zum Beispiel für Verträge oder gemeinsame Haushaltsnotwendigkeiten) aufgeteilt werden – zu gleichen Teilen oder anteilig nach Zimmergrösse?
  • Wird es eine hauptverantwortliche Person für den Mietvertrag, Versicherungen etc. geben?

Wenn diese Fragen geklärt sind, ist der nächste Schritt der Such- und Kennenlernprozess. Vielleicht möchten Sie ein WG-Casting veranstalten und Interviews führen, eine Person zum Probewohnen einladen oder vorab ein gemeinsames Treffen vereinbaren? Wichtig ist auch die Frage, inwieweit die anderen Mitbewohnenden an der Wohnungssuche beteiligt sein werden – oder ob Sie die WG zunächst allein gründen möchten. Wenn Sie die WG alleine Gründen, tragen Sie aber auch das Kosten-Risiko, sollten Sie nicht genügen Mitbewohner finden.

Checkliste: So finden Sie eine WG-geeignete Wohnung
  • Wo soll die Wohnung liegen? In der Natur, nahe der Universität, im Stadtzentrum?
  • Welche Verkehrsanbindung muss gegeben sein?
  • Gibt es Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?
  • Wie viele Zimmer soll die Wohnung haben?
  • Wird es ein gemeinsames Wohnzimmer für alle geben oder werden alle Räume belegt?
  • Wie gross soll die Küche sein – insbesondere, wenn sie als Treffpunkt genutzt wird?
  • Findet sich eine Wohnung mit ungefähr gleich grossen Zimmern?
  • Kann jedes Zimmer verschlossen werden?
  • Gibt es Durchgangszimmer, die als WG-Zimmer nicht geeignet sind?
  • Genügt ein Badezimmer?
  • Wie viel Stauraum ist vorhanden? Gibt es einen Keller?
  • Wird die Wohnung möbliert oder leer gemietet?
  • Tipp: Hier gibt’s eine hilfreiche Checkliste für den Umzug.

Nicht zuletzt muss die Frage geklärt werden, ob die Vermieterschaft für Solidarmiete  beziehungsweise für Untervermietung offen ist – je nachdem, was die WG-Bewohnenden wünschen.

WG gründen: Was beachten beim Mietverhältnis?

Die vermutlich wichtigste Entscheidung bei der Neugründung einer WG ist die Art des Mietvertrags. Hier haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Alle Mitbewohnenden unterschreiben den Mietvertrag. Das ist die sogenannte Solidarmiete.
  2. Eine Person unterschreibt den Mietvertrag und wird hauptmietende Person. Die anderen schliessen mit dieser Person Untermietverträge.

Beide Szenarien haben Vor- und Nachteile, die Sie kennen sollten.

WG gründen in Form der Solidarmiete

Solidarmiete bedeutet, dass mehrere Personen gemeinsam den gleichen Mietvertrag unterschreiben und so zu gleichberechtigten Mieterinnen und Mietern werden. Somit sind alle Personen gleichermassen vom Mietrecht geschützt, haben aber auch die gleichen Pflichten gegenüber der Vermieterschaft.

Anders als bei der Untermiete kann also nicht eine Person aus der WG einer anderen Person den Mietvertrag kündigen. Dieses Recht hat allein der Vermieter und er darf auch nicht einer einzelnen Person, sondern nur allen Personen der WG insgesamt kündigen.

Andererseits bedeutet das auch, dass alle Mitglieder der WG zusammen handeln müssen, wenn sie

  • gegen eine Mietzinserhöhung vorgehen,
  • der Vermieterschaft gegenüber eine Mängelbeseitigung durchsetzen oder
  • den Mietvertrag kündigen möchten.

Gerade der letzte Punkt, die Kündigung des Mietvertrags, kann bei der Solidarmiete ein Stolperstein sein. Denn: Möchte eine einzelne Person ausziehen – weil sie zum Beispiel den Studienort gewechselt hat oder mit der Partnerin oder dem Partner zusammenziehen möchte – kann sie nicht einfach kündigen. Der Vermieter und die Mitbewohnenden müssen zustimmen, die Person aus dem Mietvertrag zu entlassen. Da es hierzu keine Verpflichtung gibt, kann das zum Problem werden.

Ohne die Zustimmung bliebe nur die gemeinsame Kündigung aller WG-Mitglieder. Die verbleibenden Mitglieder könnten dann wiederum einen neuen Mietvertrag ohne die ausgezogene Person abschliessen, jedoch kann der Vermieter die Vertragsbedingungen anpassen, den Mietzins erhöhen oder einen neuen Vertrag ganz verweigern.

Alternativ kann die ausziehende Person den Vertrag weiterlaufen lassen. Das ist so lange kein Problem, wie die verbleibenden Mitglieder den Mietzins zahlen. Kommt es jedoch zu einem Zahlungsrückstand, haftet jedes Mitglied – sogar die Person, die bereits ausgezogen ist. Die Vermieterschaft kann von ihr sogar den gesamten Mietzins fordern. Ausserdem haften alle Personen, die den Vertrag unterzeichnet haben, für Schäden in der Wohnung.

Tipp: Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz empfiehlt daher, zusätzlich zum Mietvertrag schriftliche Vereinbarungen untereinander zu treffen – zum Beispiel für den Fall, dass eine Person kündigen möchte. Mit Hilfe unserer Privatrechtsschutzversicherung können Sie Juristische hilfe dazuziehen. 

WG gründen mit Untermietverträgen

Die zweite Möglichkeit, eine Wohnung für eine WG-Gründung zu mieten, ist per Hauptmietvertrag und Untermietverträgen. Dabei wird eine Person Hauptmieterin oder Hauptmieter und schliesst einen Mietvertrag mit der Vermieterschaft ab. Die anderen schliessen jeweils mit der Person in Hauptmiete einen Untermietvertrag. Das hat einige Vorteile:

  • Jede Person bleibt flexibel und kann unabhängig von den anderen kündigen, Mängel geltend machen oder eine Mietzinserhöhung anfechten: die hauptmietende Person gegenüber der Vermieterschaft und die Personen im Untermietverhältnis gegenüber der Hauptmieterin oder dem Hauptmieter.
  • Die untermietenden Personen sind dennoch durch das Obligationenrecht geschützt – mit dem Unterschied, dass ihre Vermieterschaft die hauptmietende Person ist.

Diese Art der Vertragsregelung bringt mit sich, dass es eine hauptverantwortliche Person geben muss. Es ist sinnvoll, wenn sich diese Person auch um alle notwendigen Verträge (etwa Strom und Internet) und Versicherungen kümmert.

Der Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz empfiehlt für die Gründung einer WG diese zweite Lösung mit zusätzlichen schriftlichen Vereinbarungen unter den WG-Mitgliedern. Das ist insbesondere im Hinblick auf die Haftung sinnvoll, denn in dieser Konstellation haftet die hauptmietende Person vollumfänglich dem Vermieter gegenüber – auch für die Schäden, die von untermietenden Personen verursacht werden. Umso wichtiger ist eine gute Absicherung mit einer Haftpflichtversicherung, die ungerechtfertigten Schadenersatzforderungen des Vermieters abwehrt und gerechtfertigte Schadenersatzforderungen übernimmt.

Wichtige Versicherungen in einer WG

Die zwei wichtigsten Versicherungen für eine Wohngemeinschaft sind die Hausratversicherung und die Haftpflichtversicherung.

  • Die Hausratversicherung sichert bewegliche Gegenstände in der Wohnung ab – zum Beispiel das Mobiliar, aber auch persönliche Besitztümer. Wenn in der Wohnung ein Brand ausbricht, es zu einem Einbruch oder einem Elementarschaden kommt, deckt die Hausratversicherung die Kosten.
  • Die Haftpflichtversicherung kommt hingegen für die Kosten auf, wenn Schäden am Eigentum einer dritten Person entstehen. Wenn also ein Mitglied der WG unbeabsichtigt Schäden an der Wohnung verursacht, zum Beispiel das Lavabo oder den Parkettboden beschädigt, dann zahlt in der Regel die Haftpflichtversicherung.

Beim Untermietmodell schliesst klassischerweise die Hauptmieterin oder der Hauptmieter die Versicherungen für sich und seine Mitbewohner ab – so sind im Schadensfall alle geschützt. Alternativ können Sie als Wohngemeinschaft auch gemeinsam eine Versicherung abschliessen, am besten direkt eine Haushaltsversicherung, die die Leistungen der Hausratversicherung und Haftpflichtversicherung kombiniert.

Für Menschen unter 30 gibt es ein besonders günstiges Angebot: Mit der younGo Haushaltsversicherung sichern Sie schon ab 200 Franken im Jahr Ihre gesamte WG ab – Hausrat- und Haftpflichtversicherung in einem!

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