Der Versicherungsnachweis wird nach der Bestellung direkt an das Strassenverkehrsamt (oder die Motorfahrzeugkontrolle) übermittelt.
Ab dem gewählten Einlösungsdatum können Sie Ihr Fahrzeug während 30 Tagen auf dem Strassenverkehrsamt (oder der Motorfahrzeugkontrolle) einlösen.
Sie behalten das Nummernschild, lösen aber ein neues Fahrzeug auf das bestehende Nummernschild ein.
Sie kaufen ein Auto und benötigen dafür ein neues Nummernschild oder Sie behalten Ihr Fahrzeug, ziehen jedoch in einen anderen Kanton um.
Sie haben Ihr Kontrollschild für einen gewissen Zeitraum deponiert und möchten dieses jetzt wieder für ihr Fahrzeug verwenden.
Sie lösen neu ein zweites Fahrzeug auf Ihr bestehendes Kontrollschild ein für ein Wechselschild anstelle eines Einzelschildes. Wird gleichzeitig das erste Fahrzeug wieder in Kraft gesetzt, müssen Sie einen zweiten Versicherungsnachweis bestellen.
Sie wechseln die Versicherungsgesellschaft, behalten aber sowohl Ihr Fahrzeug als auch das Nummernschild.
Sie lassen Ihr Fahrzeug und das Nummernschild auf einen neuen Halter oder auf einen geänderten Namen (z.B. infolge Heirat) eintragen.