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Individueller Versicherungsschutz
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Photovoltaik- und Solaranlagen versicherbar
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Gegen Grobfahrlässigkeit absichern
Der Kauf einer Immobilie ist meist die grösste Investition im Leben. Schützen Sie Ihre Liegenschaft deshalb so, wie sie es verdient. Mit unserer flexiblen Gebäudeversicherung passen Sie den Schutz ganz Ihren Bedürfnissen an. Und im Schadensfall sind wir nicht nur da, um den Schaden zu ersetzen, sondern stehen Ihnen auch mit Rat und Tat zur Seite.
- Flexibler Versicherungsschutz: Stellen Sie Ihre Versicherung individuell zusammen und stimmen Sie den Schutz exakt auf Ihre Bedürfnisse ab. Unser Baukastenprinzip macht es möglich.
- Erweiterter Schutz: Neben den klassischen Gefahren wie Bränden oder defekten Wasserleitungen können Sie Ihr Gebäude auch gegen böswillige Beschädigung, Schäden durch umstürzende Bäume oder Erdbeben versichern.
- Schutz für Energieanlagen: Sichern Sie Ihre haustechnischen Anlagen wie Heizungs-, Solar- und Photovoltaikanlagen gegen Beschädigung und Zerstörung ab.
- Bequeme Zahlungsoption: Bezahlen Sie die Prämienrechnungen einfach und unkompliziert per eBill.
Interessieren Sie sich für eine Gebäudeversicherung?
Unsere Profis freuen sich, Sie unverbindlich zu beraten und einen Versicherungsvorschlag für Sie zu erstellen.
Unsere Gebäudeversicherung bietet Ihnen alle obligatorischen Leistungen. Zusätzlich können Sie die Absicherung individuell nach Ihren Wünschen erweitern – für den bestmöglichen Schutz Ihrer Immobilie. Im Schadensfall kommen wir nicht nur für den Schaden auf, sondern stehen Ihnen auch beratend zur Seite.
Schützen Sie sich gegen Schäden durch Feuer oder Naturereignisse wie Stürme, Hagel, Erdrutsche, Überschwemmungen oder Hochwasser.
Schadensbeispiel: Ihr Gebäude erleidet erhebliche Schäden durch einen Brand oder Hochwasser.
Hier decken wir Schäden durch aus Leitungen auslaufende Flüssigkeiten, eindringendes Regen-, Schnee- oder Schmelzwasser, Grund- und Hangwasser sowie Rückstau. Bei uns sind auch die Kosten für die Lecksuche und Freilegung stets mitversichert.
Schadensbeispiel: Eine defekte Wasserleitung verursacht Wasserschäden am Parkettboden im Gebäude.
Gedeckt sind Haftpflichtansprüche von Drittpersonen für Sach- und Personenschäden, die in Ihrem Wohneigentum und auf Ihrem Grundstück sowie in den dazugehörenden Anlagen entstehen.
Schadensbeispiel: Der Postbote rutscht auf dem vereisten Weg zu Ihrer Haustüre aus und verletzt sich.
Schützen Sie sich vor Schäden am Gebäude infolge von Einbruchdiebstahl oder Raub. Die Versicherung deckt auch die Kosten für Notverglasungen, Nottüren und Notschlösser.
Schadensbeispiel: Bei einem Einbruch wird Ihre Haus- oder Balkontür erheblich beschädigt.
Wir decken durch Erdbeben oder vulkanische Eruptionen verursachte Schäden am Wohneigentum – unabhängig von der Stärke des Erdbebens.
Schadensbeispiel: Ein Erdbeben führt zu schweren Schäden an Ihrem Gebäude, wie starker Rissbildung an den Wänden oder dem Einsturz von tragenden Bauteilen.
Schützen Sie sich vor Bruchschäden an Gebäudeverglasungen, Fassaden und Wandverkleidungen aus Glas, an Glaskeramikkochfeldern, Abdeckungen aus Natur- oder Kunststein, sanitären Einrichtungen, Gläsern von Photovoltaikanlagen usw.
Schadensbeispiel: Eine Glasflasche fällt ins Waschbecken und verursacht einen Riss, sodass sowohl das Waschbecken als auch die Armaturen ausgetauscht werden müssen.
Mit der «erweiterten Deckung» versichern wir Schäden, die durch umstürzende Bäume, Gebäudeeinstürze, wilde, nicht privat gehaltene Tiere oder von Menschen mit böswilliger Absicht verursacht werden.
Schadensbeispiel: Jugendliche verschmieren vorsätzlich Ihr Gebäude mit Graffiti.
Versichert sind plötzliche und unfallbedingte Beschädigungen oder Zerstörungen von haustechnischen Anlagen wie Heizungen, Belüftungsanlagen, Kühl- und Gefriergeräten, Gegensprechanlagen und Aufzügen, aber auch von Solar- und Photovoltaikanlagen sowie Wärmepumpen.
Schadensbeispiel: Ein Fremdkörper beschädigt die Heizung, sodass eine Reparatur oder ein Austausch erforderlich wird.
Schützen Sie sich für den Fall von Streitigkeiten rund um Ihr Wohneigentum. Mit unserer Rechtsschutzversicherung kommen Sie leichter zu Ihrem Recht und haben immer eine starke Partnerin an Ihrer Seite, die Sie unterstützt – egal, ob es um Ihr Haus, Ihr Grundstück oder die dazugehörigen Anlagen geht.
Schadensbeispiel: Sie haben Streit mit Handwerkern, da die ausgeführten Wartungsarbeiten erhebliche Mängel aufweisen und die Handwerker sich weigern, die Mängel zu beheben.
Bei Schäden im Zusammenhang mit Renovations-, Unterhalts-, Umbau- und Erweiterungsarbeiten am bestehenden Gebäude sind die Baukosten bis maximal 250'000 Franken versichert. Auch decken wir den Diebstahl neu verbauter Gegenstände.
Schadensbeispiel: Während der Renovation wird der Boden erheblich beschädigt, und der Verursacher bleibt unbekannt.
Wenn Sie eine Gebäudeversicherung abschliessen, wird der Wert Ihrer Immobilie geschätzt und eine Gebäudeversicherungssumme festgelegt. Bei Neuanschaffungen oder Renovationen, die zu einer Wertsteigerung Ihrer Liegenschaft führen, muss der Wert der Immobilie neu geschätzt werden. Das kann ein langwieriger Prozess sein, den Sie mit der Vorsorgeversicherung umgehen. Diese deckt Wertsteigerungen nämlich automatisch bis zu einem festgelegten Höchstbetrag ab.
Beispiel: Nach 25 Jahren ersetzen Sie alle Fenster in Ihrer Wohnung und installieren eine Solaranlage auf Ihrem Dach. Solche Verbesserungen steigern den Wert Ihrer Immobilie.
Unser Modernisierungsbudget (10% des Gebäudewerts, max. 50'000 Franken) unterstützt Sie beim Wiederaufbau nach einem versicherten Totalschaden und ermöglicht wertsteigernde Investitionen. Zudem verzichtet Baloise bei Abschluss des Sicherheitsbausteins Gebäude auf Leistungskürzungen bei Grobfahrlässigkeit.
Schadensbeispiel: Sie lassen die Pfanne auf dem eingeschalteten Herd stehen und gehen einkaufen. Dadurch entwickelt sich ein Küchenbrand.
Dieser Sicherheitsbaustein schützt Sie, wenn eine Mieterin oder ein Mieter trotz Mahnung oder Betreibung die Miete nicht bezahlt. Versichert sind zudem von der Mieterschaft verursachte Schäden am Gebäude, wenn keine oder eine ungenügende Haftpflichtversicherung besteht.
Schadensbeispiel: Ihr Mieter zieht aus und hinterlässt sowohl Mietrückstände als auch eine beschädigte Wohnung.
In folgenden Kantonen besteht keine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer Gebäudeversicherung: Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (mit Ausnahme des Bezirks Oberegg) und Wallis. In allen anderen Kantonen müssen Sie sich mindestens gegen Feuer- und Elementarschäden versichern. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zahlreiche weitere Risiken wie Einbruch oder Glasbruch zu versichern.
Wenn Ihre Liegenschaft in einem der GUSTAVO-Kantone liegt, können Sie die Gebäudeversicherung bei einer privaten Versicherungsgesellschaft wie Baloise abschliessen. Die GUSTAVO-Kantone sind: Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Valais (Wallis), Obwalden.
In allen anderen Kantonen müssen Sie die Gebäudeversicherung bei der kantonalen Gebäudeversicherung abschliessen. Diese deckt jedoch nur die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gegen Feuer- und Elementarschäden. Ein Blick auf unsere umfassenden Versicherungsdeckungen lohnt sich also auf jeden Fall, unabhängig davon, in welchem Kanton sich Ihre Liegenschaft befindet.
Grundsätzlich dürfen Sie die Prämien für die Gebäudeversicherung von den Steuern abziehen, wenn in Ihrem Kanton eine gesetzliche Pflicht zur Gebäudeversicherung besteht.
Sind Sie unsicher, welche Versicherungsdeckung für Ihre Immobilie sinnvoll ist?
Unsere Expertinnen und Experten beantworten Ihnen Ihre Fragen gerne in einem unverbindlichen Gespräch.