Beim Thema «Rechnungen bezahlen» halten sich zahlreiche Irrtümer hartnäckig. Wir benennen hier die häufigsten Fehleinschätzungen und zeigen, was wirklich gilt.
❌ Falsch: Massgebend für die Zahlungsfrist ist das Rechnungsdatum.
✅ Richtig: Entscheidend ist das Empfangsdatum der Rechnung. Geben Sie Ihren Kunden daher ein paar Tage über die Zahlungsfrist hinaus Zeit, bis Sie eine Zahlungserinnerung oder eine Mahnung verschicken.
❌ Falsch: Die Zahlungsfrist beträgt bei Rechnungen generell 30 Tage.
✅ Richtig: Zahlungsfristen sind in der Schweiz nicht geregelt. Sie sind ein Entgegenkommen des Anbieters. Verbreitet sind bei Rechnungen Fristen von 10 und 30 Tagen.
❌ Falsch: Eine Zahlungsfrist bedeutet, dass man das Geld am letzten Tag dieser Frist bezahlt haben muss.
✅ Richtig: Das Geld muss am letzten Tag der Zahlungsfrist auf dem Konto des Empfängers eingetroffen sein.
❌ Falsch: Bei sofortiger Bezahlung darf der Kunde zwei oder drei Prozent Skonto abziehen.
✅ Richtig: Es gibt keinerlei Pflicht, einen solchen Preisnachlass zu gewähren. Skonto abziehen darf man nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist. Im Baugewerbe ist der Skonto weit verbreitet, auch wenn er nicht explizit gewährt wird. Der Skonto schafft eine Win-win-Situation: Der Lieferant kommt schneller zu seinem Geld, der Kunde muss ein bisschen weniger bezahlen.
❌ Falsch: Der Anbieter darf erst bei der letzten Mahnung Mahnspesen in Rechnung stellen.
✅ Richtig: Mahnspesen darf der Anbieter schon bei der Zahlungserinnerung verrechnen. Voraussetzung dafür ist, dass Mahnspesen im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorgesehen sind. Gesetzlich vorgesehen ist hingegen ein Verzugszins von fünf Prozent bereits ab der ersten Mahnung.
❌ Falsch: Der Anbieter muss seine Kunden dreimal mahnen – das dritte Mal per Einschreiben –, bis er die Betreibung einleiten darf.
✅ Richtig: Anbieter sind nicht verpflichtet, säumige Kunden zu mahnen. Sie können Kunden gleich nach Ablauf der Zahlungsfrist betreiben. Auch die Pflicht, eine Mahnung eingeschrieben zu verschicken, gibt es nicht.