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Finance4Women Sparen: Was kann man in der Schweiz alles von der Steuer absetzen?

Möchtest du dich das nächste Mal über die Steuerrechnung freuen, weil sie tiefer ist als die Jahre zuvor? Erfahre:

  • Übersicht über mögliche Steuerspartipps
  • Alles, was du von den Steuern abziehen kannst
  • Inklusive Geheimtipp und Checkliste
Checkliste herunterladen
20. Februar 2024 Job, Berufseinstieg
Stell dir vor, es ist Zeit für die Steuererklärung und du kannst mehr Geld in deiner Tasche behalten. Klingt gut, oder? Wir zeigen dir, wie du das Maximum aus deinen Abzügen herausholen und dein steuerbares Einkommen minimieren kannst.
Inhaltsverzeichnis
  • Lernen: Welche Weiterbildungen du steuerlich in Abzug bringen kannst.
  • Arbeiten: Dein Job bringt nicht nur Einkommen, du kannst auch einige Berufsauslagen von den Steuern absetzen.
  • Gesund sein: Welche Krankenkassen- und Gesundheitskosten du nicht versteuern musst.
  • Spenden: Mit gemeinnützigen oder politischen Spenden Geld sparen.
  • Schulden: Hast du einen Kredit aufgenommen, kannst du die Schuldzinsen von den Steuern abziehen.
  • Vorsorgen: Vorerst verschwindet dein Geld in der Vorsorge, aber du kannst damit auch Steuern sparen.
  • Kinder: Welche Kinderabzüge erlaubt sind.
  • Wohnen: Deine eigenen vier Wände kaufen, ist teuer. Auf der Steuererklärung kannst du aber dank Wohneigentum einiges abziehen.
  • Typisch Schweiz: Kantönligeist herrscht auch bei den Regelungen für die Steuerabzüge.
  • Geheimtipp: Im Voraus zahlen kann sich lohnen.
Weiterbildung: Investiere in deine Zukunft

Hast du im aktuellen Steuerjahr ein CAS, einen eidgenössischen Fachausweis oder ein anderes Diplom gemacht  ? Oder hast du an einem Weiterbildungskurs teilgenommen, den du aus eigener Tasche bezahlt hast? Die Kosten für berufsorientierte Weiterbildungen nach deinem ersten Abschluss kannst du von den Steuern abziehen. Die Erstausbildung ist hingegen nicht abzugsfähig.

Berufsauslagen: Sparen beim Job

Für die Arbeit kannst du verschiedene Abzüge in der Steuererklärung geltend machen, sofern du angestellt bist:

  • Arbeitsweg: Die Kosten für deine täglichen Fahrten zum Arbeitsort musst du nicht versteuern. Das gilt sowohl für öffentliche Verkehrsmittel, Velo, als auch für das Auto.
    • Velo: Fährst du mit dem Velo zur Arbeit, kannst du in den meisten Kantonen CHF 700 abziehen.
    • Öffentlicher Verkehr: Du kannst die tatsächlichen Kosten für dein ÖV-Billett als Abzug angeben. Behalte also die Quittung deines Abos für die Steuererklärung.
    • Privates Auto: Die Kosten für dein Auto kannst du nur unter Umständen steuerlich absetzen. Grundsätzlich kannst du ein Abzug für dein Auto geltend machen, wenn kein ÖV zur Verfügung steht oder die nächste Haltestelle beträchtlich weit weg ist. Ein weiteres Kriterium ist, dass dir die Nutzung des ÖV aufgrund eines Gebrechens nicht zumutbar ist. Die Bedingungen sind allerdings je nach Kanton unterschiedlich.
    • Geschäftsauto: Steht dir ein Geschäftsauto zur privaten Nutzung zur Verfügung, musst du dieses als Einkommen versteuern. Zur privaten Nutzung zählt auch die Fahrt zu deinem Arbeitsort.
  • Auswärtige Verpflegung: Ist dein Arbeitsort weit genug von deinem Wohnort entfernt, dass du in der Mittagspause nicht nach Hause gehen kannst, kannst du eine Pauschale für die Verpflegung absetzen. In der Regel ist der Betrag CHF 15 pro Tag. Bei einer 5-Tage-Woche kannst du also CHF 3'200 pro Jahr abziehen. Beteiligt sich dein Arbeitgeber an der Verpflegung, kannst du nur den tieferen Abzug von CHF 7,50 pro Tag in Anspruch nehmen.
  • Sonstige Berufsauslagen: Bei der direkten Bundessteuer kannst du 3 Prozent des Nettolohnes, aber höchstens CHF 4'000, für sonstige Berufsauslagen pauschal absetzen. In den meisten Kantonen sind die Beträge ähnlich. Mit Belegen kannst du auch die effektiven Kosten der Berufsauslagen (keine Spesen!) als Abzug geltend machen.
  • Nebenjob: Gehst du einem Nebenjob nach und verdienst damit mindestens CHF 4'000 pro Jahr, sind 20 Prozent des Nebenverdienstes als Pauschale für Berufsauslagen absetzbar. 

Die genannten Berufsauslagen gelten für Angestellte. Die Steuererklärung für Selbständige ist oft komplexer, da sie ihre Geschäftsausgaben detailliert auflisten und belegen müssen. Sie können aber eine grössere Bandbreite an effektiven Ausgaben als Berufsauslagen absetzen wie Büromaterial, Arbeitsgeräte, Geschäftsmiete, Fahrzeugkosten und weitere betriebliche Ausgaben. Diese müssen direkt mit der selbständigen Arbeit in Verbindung stehen und nachvollziehbar sein. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel «Steuern für Einzelfirmen: Steuererklärung leicht gemacht». Beachte ausserdem, dass sich die Abzüge für natürliche Personen von denjenigen für juristische Personen (Unternehmen) unterscheiden. Hast du ein eigenes Unternehmen (AG oder GmbH), musst du für dieses andere Abzüge bei der Steuererklärung beachten.

Gesundheit und Versicherungen: Dein Schutz zahlt sich aus
  • Krankheits- und Pflegekosten: Nicht erstattete Ausgaben für deine Gesundheit, wie Zahnarztkosten oder behinderungsbedingte Kosten, kannst du abziehen. Unter behinderungsbedingte Kosten fallen auch Pflegeaufwände von mehr als 60 Minuten pro Tag, die z. B. im Alter anfallen.
  • Versicherungsprämien: Prämien für Kranken- und Unfallversicherungen sind bis zu einem gewissen Maximalbetrag absetzbar. Als Einzelperson kannst du bei der direkten Bundessteuer CHF 1'700 in Abzug bringen. Dieser Betrag ist je nach Kanton unterschiedlich hoch. Im Kanton Luzern sind es beispielsweise CHF 2'600, im Kanton Aargau CHF 2'000.
Spenden: Dein Engagement belohnen
  • Wohlfahrt: Zuwendungen an inländische, gemeinnützige Organisationen sind teilweise steuerfrei. Dazu gehören etwa Umweltorganisationen oder Hilfswerke. Für den Steuerabzug brauchst du allerdings eine Spendenbestätigung. In den meisten Kantonen kannst du solche Spenden in der Höhe von maximal 20 Prozent deines Nettoeinkommens von deinen Steuern abziehen. Dasselbe gilt für die direkte Bundessteuer.
  • Politik: Spenden an politische Parteien kannst du ebenfalls von der Steuer absetzen. Die Partei muss im Parteienregister eingetragen sein, in einem kantonalen Parlament vertreten sein und bei den letzten Wahlen in einem Kanton mindestens drei Prozent erreicht haben. Nicht als Steuerabzug gelten Spenden an einzelne Kandidierende.
Kredit: Schuldzinsen sind steuerfrei

Einen Kredit aufnehmen kostet. Du musst nämlich mehr Geld zurückzahlen als du erhältst, weil du noch für die Zinsen und den Tilgungsanteil aufkommen musst. Die gute Nachricht: Die Schuldzinsen bis zu CHF 50’0000 kannst du als Privatperson von den Steuern abziehen. Das gilt für Privatkredite und Kreditkarten. Achtung: Kosten bzw. Zinsen aus Leasingverträgen kannst du nicht von den Steuern abziehen.​​​​​​​

Vorsorge-Beiträge: Fürs Alter sparen lohnt sich doppelt
  • AHV-Beiträge: Bist du angestellt, sind deine AHV-Beiträge abzugsfähig. Allerdings verwenden die meisten Angestellten   als Grundlage für die Steuererklärung in der Regel den Nettolohn auf dem Lohnausweis. Dabei sind die AHV-Beiträge schon abgezogen und du musst in der Steuererklärung dafür keinen separaten Punkt ausfüllen.
  • Pensionskasse: Bei einem freiwilligen Einkauf in deine Pensionskasse  kannst den investierten Betrag von den Steuern abziehen. 
  • Säule 3a: Denk an die Säule 3a – Beiträge hier helfen dir nicht nur im Alter, sondern sparen auch Steuern. Als Angestellte oder Angestellter kannst du die geleisteten Beiträge komplett abziehen. Der aktuelle Maximalbetrag entspricht CHF 7'056. Selbständige können bis zu 20% des Nettoeinkommens aber maximal CHF 35'280 pro Jahr in die dritte Säule investieren und von der Steuer abziehen. Ausserdem musst du dein Erspartes der Säule 3a nicht als Vermögen angeben.
Familie und Kinder: Deine Liebsten unterstützen
  • Kinderbetreuung: Die Kosten für die Betreuung deiner Kinder, wie Krippen oder Tagesfamilien, sind bis zu einem bestimmten Betrag steuerlich absetzbar. Im Kanton Zürich sind es beispielsweise CHF 25'000, im Kanton Basel-Stadt CHF 10'000 und im Kanton Bern CHF 8'000. Bei den Bundessteuern ist der maximale Abzug CHF 10'100.
  • Ausbildungskosten: Unterstützt du deine Kinder in der Sekundarstufe II oder darüber hinaus, sind diese Kosten teilweise abzugsfähig.
  • Alimente: Zahlst du Unterhalt für Kinder oder eine Expartnerin bzw. einen Expartner, kannst du diese Zahlungen ebenfalls abziehen. Allerdings muss die Empfängerin oder der Empfänger den Betrag als Einkommen versteuern.
Immobilien und Wohneigentum: In dein Zuhause investieren
  • Unterhaltskosten: Kosten für Renovations- und Unterhaltsarbeiten an deiner Immobilie kannst du absetzen. Entweder kannst du einen Pauschalabzug oder die effektiven Auslagen geltend machen. Der Pauschalabzug beträgt in den meisten Kantonen 10 Prozent des Eigenmietwertes bei neueren Gebäuden und 20 Prozent bei älteren. Du darfst in der Regel nur Investitionen abziehen, die werterhaltend sind. Ausnahme: Wenn die Investition zur Förderung der Energieeffizienz beiträgt. In diesem Fall darf sie auch wertvermehrend sein.
    💡 Tipp: Stehen speziell teure Renovationsarbeiten an, lohnt es sich allenfalls diese über den Jahreswechsel zu planen oder in mehreren Etappen auf zwei oder mehr Kalenderjahre zu verteilen. So kannst du deine jährlichen Aufwände jedes Jahr von der Steuer abziehen und so die Steuerprogression über mehrere Jahre brechen.
  • Hypothekarzinsen: Zinsen für Hypotheken sind komplett steuerbefreit, was dir hilft, in dein Zuhause zu investieren.
Regionale Unterschiede: Jeder Kanton ist einzigartig

Die Eidgenössische Steuerverwaltung regelt zwar die Grundlagen. Doch jeder der einzelnen Kantone hat seine eigenen Regeln für das steuerbare Einkommen und die Abzüge. Mach dich schlau darüber, welche genauen Bestimmungen in deinem Wohnkanton gelten. Frage im Zweifelsfall beim Steueramt deiner Wohngemeinde nach.

Extra-Tipp: Pünktlich zahlen lohnt sich

Bezahlst du deine Steuern zu spät, kann das ganz schön ins Portemonnaie gehen. Bei der Bundessteuer fällt ein Verzugszins von 4 Prozent an. In den Kantonen beträgt er zwischen 2,5 Prozent (Tessin) und 8 Prozent (Neuenburg). In einigen Kantonen lohnt sich hingegen eine Zahlung im Voraus. Das Steueramt gewährt dir einen Vergütungszins zwischen 0,1 Prozent und 1 Prozent bei Vorauszahlung. Du verdienst also sogar etwas Geld. Leider kennen nicht alle Kantone einen steuerlichen Vergütungszins.

Kümmere dich selbst um deine Vorsorge – wir unterstützen dich mit Know-how

  • Minimiere dein steuerbares Einkommen mit unserem Expertenwissen und spare Geld bei den Steuern.
  • Lerne, wie du sonst noch Geld sparen kannst.
  • Investiere in deine Zukunft statt in Steuern
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