- Schäden, die Sie bei Dritten verursachen, übernimmt die Auto-Haftpflichtversicherung.
- In vielen Fällen müssen Sie dennoch für Schäden aufkommen.
- Erweitern Sie Ihre Privathaftpflicht mit der Absicherung von gelegentlich benützten fremden Motorfahrzeugen.
Grundsätzlich darf in der Schweiz kein Auto am Strassenverkehr teilnehmen, welches nicht im Rahmen der Motorfahrzeugversicherung über die obligatorische Auto-Haftpflicht versichert ist. Diese deckt Personen- und Sachschäden gegenüber Dritten ab. Die Motorfahrzeughaftpflichtversicherung deckt jedoch keine Schäden am eigenen Auto.
Daher können Versichernte Ihre Fahrzeugversicherung mit Teil- und Vollkaskoversicherung ergänzen: Mit der Teilkaskoversicherung können sich Autobesitzerinnen und -besitzer vor Schäden schützen, die an ihrem eigenen Auto ohne deren Einfluss entstehen – etwa durch Elementarereignisse wie Steinschlag oder Überschwemmung. Verursachen Sie – zum Beispiel beim Einparken – selbst Schäden am eigenen Auto, können Sie sich gegen diese mit einer Vollkaskoversicherung absichern.
Wenn Sie sich ein Auto bei einer Privatperson ausleihen, verfügt diese über die oben beschriebene Motorfahrzeugversicherung. Erkundigen Sie sich am besten vor dem Fahren mit dem fremden Auto, welche Bausteine diese Versicherung genau umfasst und ob Sie damit zum Beispiel auch bei geplanten Auslandsfahrten abgesichert sind. Sollten Sie nämlich selbst über keine private Haftpflichtversicherung mit entsprechender Zusatzdeckung verfügen, kommt es auf den Versicherungsschutz des geliehenen Wagens an, welche Schäden gedeckt sind und für welche Sie selbst aufkommen müssen.
Bei Baloise können Sie in der Motorfahrzeugversicherungen eine zusätzliche lenkende Person ergänzen, sofern diese eine in der Schweiz gültige Fahrerlaubnis besitzt. Wichtig ist, dass der Name der Person, die das Fahrzeug am häufigsten nutzt – falls sie von der Versicherungsnehmerin oder dem Versicherungsnehmer abweicht – ebenfalls im Versicherungsvertrag steht.
Verursachen Sie einen Unfall mit einem fremden Auto, zahlt die obligatorische Versicherung, sprich die Auto-Haftpflicht, für die Schäden, die dadurch bei Dritten entstanden sind – nicht aber für die Schäden am ausgeliehenen Fahrzeug. Wenn Sie also einem anderen Wagen unabsichtlich die Vorfahrt nehmen und dadurch einen Blech- und/oder Personenschaden verursachen, müssen Sie je nach Vertragsbedingungen trotz der Kostenübernahme häufig einen Selbstbehalt zahlen.
Fahren Sie mit einem fremden Auto, das über eine Versicherung mit Vollkasko verfügt, deckt diese etwa bei Baloise auch Schäden ab, die Sie an dem geliehenen Wagen verursachen. Nehmen Sie also jemandem die Vorfahrt und beide Autos werden durch den Unfall beschädigt, übernimmt die Vollkasko die Reparaturkosten für den von Ihnen geliehenen Wagen. Auch in diesem Fall sollten Sie aber mit einem Selbstbehalt rechnen. Ist das geliehene Fahrzeug nur mit einer Teilkaskoversicherung abgesichert, müssen Sie die Reparaturkosten selbst tragen.
Wenn Sie sich über einen gewerblichen Anbieter ein Auto mieten, verhält es sich mit der Versicherung ähnlich wie beim privaten Ausleihen: Auch hier muss das Fahrzeug über das Mietwagen- oder Carsharing-Unternehmen versichert sein. Darum sollten Sie überprüfen, welcher Versicherungsschutz genau vorliegt, bevor Sie einen Leih- oder Mietvertrag abschliessen. Es kann vorkommen, dass Carsharing- und Mietfahrzeuge nur über eine Haftpflicht basisversichert sind, die womöglich – insbesondere im Ausland – nur geringe Haftpflichtsummen vorsieht. Auch höhere Selbstbehalte sind bei Mietwagenverträgen keine Seltenheit.
Doch dagegen können Sie sich absichern: Möchten Sie sich zum Beispiel in den Ferien im Ausland einen Mietwagen leihen, können Sie sich mit der Baloise Ferienversicherung schützen. Damit sichern Sie sich im Schadenfall nicht nur gegen den Selbstbehalt und eine zu niedrige Haftpflichtsumme ab, sondern dürfen auch Leistungen bei Gepäckverlust, Flugverspätung oder Annullierung erwarten.
Sie sehen: Unabhängig davon, von wem Sie sich ein Auto leihen und zu welchem Zweck, müssen Sie je nach vorhandenem Versicherungsschutz gegebenenfalls hohe Kosten übernehmen. Sie können aber auch unabhängig von der Versicherung der jeweiligen Fahrzeugbesitzerinnen oder -besitzer agieren, indem Sie sich mit einer eigenen Versicherung schützen: der Privathaftpflicht inklusive der Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge ».
Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten für Schäden, die Sie im Alltag bei Dritten verursachen – darunter fallen zum Beispiel auch Mietersachschäden oder Schäden, die durch Haustiere entstehen.
Damit diese Versicherung auch greift, wenn Sie ein fremdes Auto fahren, ist in der Regel eine Zusatzdeckung nötig. Diese wird bei vielen Anbietern «Fremdlenkerversicherung» genannt. Sie lohnt sich vor allem dann, wenn Sie sich gelegentlich fremde Autos leihen oder noch Lernfahrerin oder -fahrer sind. Bei Junglenkerinnen und -lenkern unter 25 Jahren liegen die Selbstbehalte häufig bei 1‘000 CHF oder höher.
Beachten Sie aber, dass bei vielen Fremdlenkerversicherungen kein Versicherungsschutz für geliehene Fahrzeuge von Personen, die im gleichen Haushalt leben, besteht. Oft spielt beim Fahren mit einem fremden Auto auch die Häufigkeit eine Rolle für die Versicherung. Bei Baloise sind über die Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» maximal sechs Fahrten in drei Monaten abgesichert.
Im Rahmen dieser Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge», übernimmt die Baloise bei weltweiter Deckung die Kosten für
- vereinbarte Selbstbehalte,
- allfällige Bonusverluste, die der Person entstehen, die das ausgeliehene Fahrzeug versichert hat,
- die Reparaturkosten am geliehenen Auto bei fehlender Kaskoversicherung,
- Schäden an Dritten, die Sie aufgrund einer zu niedrigen Haftpflichtsumme selbst übernehmen müssten.
Die Zusatzdeckung «Führen fremder Motorfahrzeuge» lässt sich in die Haushaltsversicherung integrieren.