Ein Totalschaden ist häufig eine der unangenehmen Folgen eines Autounfalls. Darum erfahren Sie hier,
- was der Unterschied zwischen einem technischen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist,
- welche Versicherung im Schadensfall einspringt und
- von welchen Werten die Höhe der Entschädigung abhängt.
Grundsätzlich unterscheidet man bei Autos zwei Arten eines Totalschadens:
- Bei einem technischen Totalschaden ist es nicht mehr möglich, das Auto so zu reparieren, dass es wieder in einem verkehrstüchtigen Zustand ist.
- Von einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Rede, wenn die Instandsetzung mehr kosten würde, als das Fahrzeug zum Schadenszeitpunkt noch wert ist. Sprich: Die Reparaturkosten wären höher als der aktuelle Zeitwert des Wagens. Somit lohnt es sich aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr, das Auto reparieren zu lassen.
Ab wann für eine Versicherung ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, ist allerdings je nach Versicherer unterschiedlich und wird üblicherweise in den jeweiligen Versicherungsbedingungen erläutert. So versteht beispielsweise Baloise unter einem Totalschaden, dass die Reparaturkosten während den ersten zwei Betriebsjahren 80 Prozent des Zeitwerts oder später den aktuellen Zeitwert des Autos zurzeit des Schadenereignisses übersteigen.
Die meisten Versicherungen behandeln auch gestohlene Autos, die nicht innert 30 Tagen gefunden werden, als Totalschaden.
Wichtig ist: Möchten Sie bei der Versicherung Schadenersatz für Ihr Auto geltend machen, benötigen Sie in der Schweiz eine Bestätigung des Totalschadens. Dazu begutachten Sachverständige den Wagen. Diese können je nach Vertrag von der Versicherung oder von Ihnen beauftragt werden.
Von welcher Versicherung Sie eine Entschädigung für den Totalschaden an Ihrem Auto erwarten können, hängt unter anderem von dem Unfallhergang bzw. der Schuldfrage ab:
- Trifft Sie keine Schuld, zahlt im Normalfall die Autohaftpflichtversicherung der Person, die den Unfall verursacht hat, die Reparaturkosten. Im Fall eines Totalschadens entschädigen Ihnen die meisten Haftpflichtversicherungen den aktuellen Wiederbeschaffungswert Ihres Wagens.
- Ist der Totalschaden nicht durch eine Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern durch ein sogenanntes «Elementarereignis» wie zum Beispiel Sturm, Hochwasser oder Hagel entstanden, erhalten Sie Schadenersatz von der Teilkaskoversicherung. Das gilt auch bei Diebstahl, sofern Ihr Wagen nicht wieder auftaucht. An welchem Wert sich die Höhe der Entschädigung bemisst, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
- Haben Sie den Unfall verursacht, erhalten Sie eine Entschädigung für den Totalschaden, wenn Sie für Ihr Auto eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben.
Sie haben Ihr Auto Vollkasko versichert und fragen sich: «Was bekomme ich bei einem Totalschaden?» Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt in erster Linie von der Versicherung und dem ausgewählten Versicherungsschutz sowie eventuellen Zusatzdeckungen ab. Daher ist es empfehlenswert, vor Vertragsabschluss unter anderem zu prüfen, was die Versicherung im Falle eines Totalschadens am Auto tatsächlich zahlt.
Da Neuwagen mit fortschreitender Betriebsdauer an Wert verlieren, orientieren sich Versicherungen bei Leistungen in der Regel am Zeitwert des Autos zum Schadenszeitpunkt. Ausschlaggebend für den Zeitwert ist vor allem der aktuelle Markt.
Im Haftpflichtfall müssen alle Versicherer bei einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert des Autos entschädigen. Dieser entspricht den Kosten, die für die Anschaffung eines vergleichbaren Wagens anfallen würden. Der Wiederbeschaffungswert liegt – in der Regel etwa 15 % – über dem aktuellen Zeitwert. Bei seltenen Autos wie etwa Oldtimern gelten im Haftpflichtfall übrigens keine anderen Regeln: In der Kaskoversicherung sind der Zeitwert oder der im Vertrag maximal definierte Marktwert entscheidend.
Bei Baloise wird der Restwert bzw. Trümmerwert des unreparierten Fahrzeugs von der Entschädigungssumme abgezogen. Die genannten Werte werden im Rahmen der Schadensabwicklung von Sachverständigen ermittelt.
Je nach Versicherung und Tarif ist über die Mitversicherung des sogenannten «Zeitwertzusatzes» oder Neuwertes in den ersten Betriebsjahren eine höhere Erstattung möglich. Hier sehen Sie zum Beispiel, was die Baloise Autoversicherung bei einem Totalschaden als Entschädigung zahlt. Die Prozentwerte beziehen sich auf den Katalogpreis zum Zeitpunkt der Herstellung des Fahrzeugs:
Betriebsjahr | Zweiwertzusatz-Enschädigung | Neuwert-Enschädigung |
---|---|---|
1. | 100% | 100% |
2. | 100% | 100% |
3.-7. | Zweiwert +20% | 100% |
8.-14. | Zweiwert +10% | Zweiwert +15% |
ab 15. | Zweiwert +5% | Zweiwert +10% |
Wichtig: In der Regel erstatten Versicherungen bei einem Totalschaden am Auto maximal den gezahlten Kaufpreis (bei importierten Autos zuzüglich Zollabgaben, Steuern, Gebühren etc. sowie eventuelle Kosten für technische Anpassungen). Kann der Kaufpreis nicht belegt werden, wird häufig der Zeitwert gezahlt.
Wenn der Totalschaden ein geleastes Auto betrifft, ist es in der Regel über den Leasingvertrag durch eine Vollkaskoversicherung abgesichert. Als Fahrer oder Fahrerin des Wagens sind Sie dann verpflichtet, den Schaden sowohl der Leasinggesellschaft als auch der jeweiligen Versicherung zu melden.
Die Versicherung zahlt bei einem Totalschaden an einem geleasten Auto den Zeitwert. Ist dieser niedriger als der noch ausstehende Buchwert (Leasingrestwert), kann es sein, dass Sie die Differenz übernehmen müssen. Darum sollten Sie vor dem Unterschreiben eines Leasingvertrags auf die Versicherungsbedingungen achten und ggf. eine entsprechende Zusatzversicherung abschliessen. Generell ist eine Kaskoversicherung bei Leasing-Fahrzeugen obligatorisch.
Ein Totalschaden am Auto ist vor allem dann ärgerlich, wenn Sie keine Entschädigung von einer Versicherung dafür erhalten. Trotzdem gehen Sie in den meisten Fällen nicht ganz leer aus: Statt für die Verschrottung des Wagens zu zahlen, sollten Sie prüfen, ob Sie bei einem Verkauf zumindest den Restwert bekommen können. Beraten Sie sich dazu am besten mit Ihrer Garage. Die Fachleute vor Ort können beurteilen, ob es sich lohnt, das Auto trotz Totalschadens anzubieten. Infrage kommen dann zum Beispiel Unternehmen, die sich für Gebrauchtteile interessieren oder Occasion- und Unfallfahrzeuge ins Ausland exportieren.
Sorgenfrei unterwegs: Sichern Sie sich mit den Zusatzdeckungen der Baloise Autoversicherung gegen Schäden an Ihrem Fahrzeug ab.