Mit einer Todesfallrisikoversicherung und Lebensversicherung vorsorgen
Ein Sterbefall ist mit tiefer Trauer verbunden. Kommen Geldprobleme hinzu, wird die Situation noch schlimmer. Die Renten der staatlichen Vorsorge und der beruflichen Vorsorge leisten Abhilfe, genügen in der Regel aber nicht, um Ihre Angehörigen abzusichern. Mit einer Todesfallrisikoversicherung oder einer Lebensversicherung als private Vorsorge der 3. Säule sorgen Sie dafür, dass Ihre Familie im Todesfall für die Zukunft finanziell gerüstet ist.
- Die finanziellen Mittel, die Ihre Angehörigen in Ihrem Todesfall von der staatlichen und der beruflichen Vorsorge erhalten, reichen oft nicht aus, um den Lebensstandard zu halten.
- Mit einer Todesfallrisikoversicherung oder einer gemischten Lebensversicherung ist Ihre Familie im Falle Ihres Ablebens finanziell abgesichert.
- Eine gemischte Lebensversicherung können Sie so gestalten, dass sie als persönliche Altersvorsorge fungiert und zusätzlich Ihren Liebsten im Todesfall eine gesicherte Zukunft ermöglicht.
- Ungefähr 65% der Erwerbstätigen im Alter von 25 bis 65 Jahren nutzen die Säule 3a als private Vorsorge.
- In der Deutschschweiz zahlen bis zu 15% mehr Erwerbstätige in die Säule 3a ein als im Tessin und in der Westschweiz.
- Ein höheres Einkommen bringt eine wahrscheinlichere Einzahlung in die private Vorsorge mit sich.
Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen. Die 1. Säule bildet die staatliche Vorsorge, die 2. Säule die berufliche Vorsorge und die 3. Säule die private Vorsorge. Sind gewisse Voraussetzungen erfüllt, kommen im Todesfall Renten aus der 1. und der 2. Säule (AHV und BVG) zum Tragen. Diese reichen in der Regel aber nicht, um der zurückbleibenden Familie den gewohnten Lebensstandard zu gewähren. Die Todesfallrisikoversicherung und die gemischte Lebensversicherung gehören zur 3. Säule und sichern Ihre Liebsten im Falle Ihres Todes ab.
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Eine Todesfallrisikoversicherung greift Ihren Angehörigen in Ihrem Todesfall unter die Arme und unterstützt sie zusätzlich zu den Renten aus der 1. und der 2. Säule. Dies ist die günstigste Variante, um Ihre Liebsten abzusichern und ihnen den gewohnten Lebensstandard zu gewähren. Sie können eine Todesfallrisikoversicherung in zwei Formen abschliessen: mit gleichbleibender Versicherungssumme oder mit abnehmender Versicherungssumme.
Bei einer Todesfallversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme bleibt das versicherte Kapital während der gesamten Laufzeit konstant. Eine solche kann Fixkosten, wie beispielsweise die Beerdigung, decken.
Bei der abnehmenden Todesfallversicherung nimmt das vereinbarte Kapital jährlich um den gleichen Betrag ab. Die Prämien bleiben dabei – bis auf die Überschüsse – bis zu einem bestimmten Zeitpunkt immer gleich hoch; dann wird keine Prämie mehr fällig. Ein Beispiel: Bei einer Laufzeit der Todesfallrisikoversicherung von 2021 bis 2051 entfallen die Prämien ab 2045.
Wie Sie sich auch entscheiden, mit einer Todesfallrisikoversicherung wird im Falle Ihres Ablebens den Begünstigten eine Versicherungssumme ausbezahlt – in der Regel sofort (sobald die Begünstigung klar ist) und je nach Begünstigung unabhängig vom Erbrecht.
Eine gemischte Lebensversicherung dient der langfristigen Vorsorge und läuft unter Umständen über einen längeren Zeitraum als die Todesfallrisikoversicherung. Sollten Sie während der Vertragsdauer sterben, ist Ihre Familie finanziell abgesichert. So können Sie die finanziellen Lücken der staatlichen und der beruflichen Vorsorge schliessen. Wir unterscheiden zwei Formen:
Neben dem Zweck des Kapitalaufbaus und der persönlichen Altersvorsorge schützt die kapitalbildende Lebensversicherung auch Ihre Hinterbliebenen im Falle Ihres Ablebens. Wie viel Geld sie ausbezahlt bekommen, hängt von den Bedingungen der Versicherung ab. Der aufgesetzte Vertrag regelt dies – und zwar unabhängig davon, ob die Versicherungssumme garantiert ist oder nicht. Zusätzlich können nicht garantierte Überschüsse im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ausbezahlt werden. Aspekte wie die Entwicklung von Fonds und des Zinsniveaus können die Höhe der Auszahlung beeinflussen.
Gegen die Zahlung einer Prämie schützt die Risikolebensversicherung Sie und Ihre Familie vor Risiken wie Unfall, Krankheit, Invalidität oder Tod. Im Gegensatz zur kapitalbildenden Lebensversicherung ist sie nicht für den Aufbau von Kapital gedacht. Scheiden Sie durch Tod aus dem Leben, erhält Ihre Familie unabhängig von der Nachlassteilung sofort und unkompliziert finanzielle Unterstützung. Sehr oft wird eine Lebensversicherung in einer Art Mischform abgeschlossen, indem Bestandteile der Risikolebensversicherung mit Elementen der kapitalbildenden Lebensversicherung nach Ihren individuellen Bedürfnissen verbunden werden.
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Je nach Lebenssituation variiert die Prämie einer Lebensversicherung. Primär entscheiden Faktoren wie die Laufzeit und die Versicherungssumme. Auch Ihr Alter, Gesundheitszustand und andere persönliche Umstände haben einen Einfluss.
Auch hier entscheiden die Laufzeit, die Versicherungssumme und Faktoren wie Ihre gesundheitliche Verfassung. Beispiel: Sie sind eine erwachsene Frau unter 60 Jahren und Nichtraucherin. Dann können Sie bei einer Versicherungssumme von CHF 100'000 mit einer Monatsprämie von ungefähr CHF 25 rechnen. Denken Sie auch daran, dass Sie eine Todesfallrisikoversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme oder eine mit abnehmender Versicherungssumme abschliessen können. Grundsätzlich ist eine Todesfallrisikoversicherung sicherlich die preiswertere Variante als die gemischte Lebensversicherung, um Ihre Familie in Ihrem Todesfall finanziell zu unterstützen. Wir empfehlen Ihnen aber in jedem Fall eine Beratung durch eine Fachperson.
Ja, das ist möglich. Bei einer Lebensversicherung in der gebundenen Säule 3a sind die einbezahlten Prämien im Rahmen der gesetzlichen Limite von den Steuern abziehbar. Der Maximalbetrag für die Säule 3a für das Jahr 2021 beträgt CHF 6'883. So können Sie mit der Säule 3a jährlich bis zu CHF 2'000 Steuern sparen. Bei der ungebundenen Säule 3b gibt es keine Möglichkeit, steuerliche Abzüge geltend zu machen. Dafür ist die Auszahlung der Todesfallrisikoversicherung oder der Lebensversicherung unter Einhaltung gewisser Voraussetzungen steuerfrei.