Familie im Todesfall absichern: Ratgeber
Wenn ein Elternteil stirbt, entstehen oft grosse Einkommenslücken. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Familie im Todesfall richtig absichern:
- AHV und BVG: Leistungen im Überblick
- Risiken bei Konkubinat und Selbstständigkeit
- Private Vorsorge zum Schliessen von Lücken
- Grosse Einkommenslücken: Im Todesfall eines Elternteils verlieren Familien oft 35% bis 55% ihres Einkommens, da die 1. und die 2. Säule zusammen den bisherigen Lohn nicht vollständig ersetzen.
- Bei Krankheit schlechter abgesichert: Stirbt eine Person an einer Krankheit, ist die finanzielle Absicherung der Angehörigen in der Schweiz geringer als bei einem Unfalltod.
- Konkubinatspaare benachteiligt: Unverheiratete Paare erhalten keine staatlichen Hinterlassenenrenten und haben nicht immer Anspruch auf Leistungen der Pensionskasse.
- Selbstständige unterversichert: Da die berufliche Vorsorge für Selbstständige nicht obligatorisch ist, verlieren deren Familien im Todesfall bis zu 75% des bisherigen Einkommens.
- Eigenheim als Risiko: Sinkt das Einkommen, während die Hypothekarschulden gleichbleiben, kann der Tod eines Elternteils Familien zum Verkauf des Eigenheims zwingen.
- Private Vorsorge schliesst Lücken: Eine Todesfallrisiko- oder Lebensversicherung hilft dabei, den gewohnten Lebensstandard zu erhalten.
- Einkommenslücke im Todesfall: Familien verlieren je nach Situation 35% bis 55% des Familieneinkommens.
- Spezialfälle mit erhöhten Risiken: Konkubinat, Selbstständigkeit und Eigenheim verstärken die Problematik.
- Private Vorsorge: Gezielte Lösungen können diese Einkommenslücken schliessen.
- Kostenlose Checkliste: Sie enthält die wichtigsten Informationen, die für eine individuelle Risikoanalyse notwendig sind.
Ob eine Familie nach dem Tod eines Elternteils finanziell abgesichert ist, hängt entscheidend von der Todesursache ab. Das Schweizer Vorsorgesystem unterscheidet zwischen einem Todesfall infolge eines Unfalls und einem Todesfall infolge einer Krankheit. Dies kann für die Angehörigen gravierende Auswirkungen haben.
Beispiel: Eine angestellte, verheiratete Person arbeitet zu 100% und verdient CHF 90'000 pro Jahr. Je nach Todesursache verliert die Familie:
- Tod durch Unfall: ca. CHF 31'500 pro Jahr (Einkommenslücke von ca. 35%)
- Tod durch Krankheit: ca. CHF 49'500 pro Jahr (Einkommenslücke von ca. 55%)
💡Waisenrente: Stirbt ein Elternteil, haben dessen Kinder Anspruch auf eine Waisenrente aus der 1. und der 2. Säule. Die Höhe variiert je nach Säule und Todesursache. Die Waisenrente wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Ist das Kind in Erstausbildung, wird sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Bei einem tödlichen Unfall greifen sowohl die 1. Säule als auch die 2. Säule mit der obligatorischen Unfallversicherung (UVG). Die 1. Säule (AHV) ist die staatliche Alters- und Hinterlassenenversicherung. Die 2. Säule (BVG) umfasst die berufliche Vorsorge über die Pensionskasse inklusive Unfallversicherung. Durch diese Doppelabsicherung erhalten Witwen bzw. Witwer insgesamt rund 65% des bisherigen Einkommens als Rente.
- 1. Säule (AHV): ca. CHF 22'500 pro Jahr (25%)
- 2. Säule (UVG): ca. CHF 36'000 pro Jahr (40%)
- Verbleibende Lücke: ca. CHF 31'500 pro Jahr (35%)
Stirbt eine Person an einer Krankheit, zahlen die 1. und die 2. Säule deutlich niedrigere Witwen- respektive Witwerrenten als bei einem Unfall:
- 1. Säule (AHV): ca. CHF 22'500 pro Jahr (25%)
- 2. Säule (BVG): ca. CHF 18'000 pro Jahr (20%)
- Verbleibende Lücke: ca. CHF 49'500 pro Jahr (55%)
💡 Gut zu wissen: Krankheitsbedingte Todesfälle sind in der Schweiz gemäss Bundesamt für Statistik deutlich häufiger als unfallbedingte. Ausgerechnet bei dieser häufigeren Todesursache sind Familien aber schlechter abgesichert.
Verheiratet oder im Konkubinat? Angestellt oder selbstständig? Je nach Situation braucht es andere Lösungen. Unsere Expertinnen und Experten finden gemeinsam mit Ihnen die passende Absicherung für Ihre Familie.
Die 1. und die 2. Säule sind heute (noch weitgehend) auf das klassische Familienmodell ausgerichtet, also auf verheiratete Paare. Weicht Ihre Lebenssituation davon ab, entstehen Ihnen oft erhebliche Vorsorgelücken.
Unverheiratete Paare sind beim Tod eines Partners massiv benachteiligt. Während verheiratete und eingetragene Paare Anspruch auf Witwen-/Witwerrenten haben, gehen Konkubinatspaare oft leer aus.
Ein unverheiratetes Paar hat bei der AHV keinen Anspruch auf eine Witwen- respektive eine Witwerrente.
Ob Konkubinatspaare Leistungen aus der Pensionskasse erhalten, ist im jeweiligen Reglement festgelegt. Grundsätzlich schliessen Pensionskassen unverheiratete Partnerinnen und Partner aus. Bei krankheitsbedingten Todesfällen ist eine Begünstigung möglich. Bei Unfällen hingegen zahlt die Unfallversicherung nicht an unverheiratete Partner.
💡 Tipp: Prüfen Sie das Reglement Ihrer Pensionskasse und melden Sie Ihr Konkubinat schriftlich an, falls eine Begünstigung möglich ist.
In der Säule 3a können sich Konkubinatspaare gegenseitig begünstigen. Dies geht:
- wenn die Beziehung seit mindestens fünf Jahren besteht;
- eine massgebliche finanzielle Unterstützung vorliegt; oder
- das Paar gemeinsame Kinder hat.
Die Säule 3b bietet mehr Flexibilität: Hier können Begünstigte frei gewählt werden.
💡Tipp: Informieren Sie Ihre 3a-Vorsorgestiftung schriftlich über die Begünstigung Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Selbstständigerwerbende sind besonders schlecht abgesichert, da in der Schweiz die berufliche Vorsorge (BVG) für sie nicht obligatorisch ist. Zwar können sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen, doch nicht alle tun dies. Im Todesfall erhalten die Angehörigen daher oft nur minimale Leistungen aus der 1. Säule.
Auszahlungen im Todesfall:
- 1. Säule (AHV): ca. 25% des Lohns
- 2. Säule (BVG): meist 0%, da nicht versichert
- Gesamtabsicherung: oft nur 25% statt der üblichen 45% bis 65%
Beispiel: Stirbt ein selbstständiger Familienvater mit einem Einkommen von CHF 90'000, erhalten die Angehörigen unabhängig von der Todesursache oft nur rund CHF 22'500 pro Jahr aus der 1. Säule (AHV). Es bleibt also eine Lücke von bis zu 75%.
Für Familien mit Wohneigentum bedeutet der Tod eines Elternteils eine doppelte Herausforderung. Neben dem Verlust eines geliebten Menschen müssen sie mit einem reduzierten Haushaltseinkommen auskommen. Gleichzeitig bleiben die Hypothekarschulden und Unterhaltskosten gleich hoch.
Bei der Berechnung der Tragbarkeit verlangen die Kreditgeber, dass Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Amortisation maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Sinkt das verfügbare Einkommen durch den Todesfall, ist diese kritische Grenze jedoch schnell überschritten. Im schlimmsten Fall führt dies dazu, dass die Hypothek für die hinterbliebene Person nicht mehr tragbar ist.
Die Folge: Die Familie muss das Eigenheim verkaufen und verliert so nicht nur ihr Zuhause, sondern oft auch das gewohnte soziale Umfeld.
💡 Tipp: Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims sollten prüfen, ob ihre private Vorsorge ausreicht, um die Tragbarkeit der Hypothek auch nach dem Tod des Lebenspartners sicherzustellen.
Die Beispiele zeigen: Die staatliche und die berufliche Vorsorge reichen häufig nicht aus, um Familien im Todesfall finanziell abzusichern. Je nach Situation bleiben Lücken von 35% bis 55%, bei verstorbenen Selbstständigerwerbenden gar von 75% des bisherigen Einkommens bestehen. Besonders hoch sind die Risiken bei Konkubinatspaaren, Selbstständigen und Besitzerinnen und Besitzern eines Eigenheims.
Private Vorsorgelösungen können diese Lücken gezielt schliessen. Sie springen im Todesfall zusätzlich zu den staatlichen und beruflichen Leistungen ein und helfen so, den gewohnten Lebensstandard der Familie aufrechtzuerhalten.
Eine Todesfallrisikoversicherung ist eine reine Risikoversicherung, die im Todesfall für die finanzielle Sicherheit der Angehörigen sorgt. Sie gleicht den Lohnausfall direkt aus. Im Todesfall der versicherten Person zahlt sie eine einmalige Kapitalsumme oder eine monatliche Rente an die Hinterbliebenen.
Der Vorteil: Da die Versicherung nur das Todesfallrisiko abdeckt und keinen Sparanteil enthält, sind die Prämien günstiger als bei Lebensversicherungen. Das macht sie insbesondere für junge Familien mit kleinem Budget attraktiv.
Die Versicherungssumme lässt sich flexibel an die individuellen Bedürfnisse anpassen. Die Auszahlung erfolgt sofort nach dem Todesfall, unabhängig von behördlichen Verfahren oder anderen Verzögerungen.
Lebensversicherungen kombinieren Todesfallschutz mit Vermögensaufbau. Sie zahlen nicht nur im Todesfall eine Versicherungssumme aus, sondern bauen gleichzeitig Kapital für das Alter oder andere Ziele auf.
Der Unterschied zur reinen Todesfallrisikoversicherung: Ein Teil der Prämie fliesst in einen Sparanteil, der verzinst oder am Kapitalmarkt angelegt wird. Dieses Kapital steht bereits zu Lebzeiten zur Verfügung, beispielsweise für die Pensionierung.
Lebensversicherungen eignen sich daher vor allem für Personen, die ihre Familie absichern und gleichzeitig Vermögen aufbauen möchten.
Unsere kostenlose Checkliste zeigt Ihnen, welche Informationen Sie für eine vollständige Vorsorgeanalyse benötigen. Erscheint Ihnen das zu komplex? Dafür gibt es unsere professionelle Beratung.
Verheiratet oder im Konkubinat? Angestellt oder selbstständig? Je nach Situation braucht es andere Lösungen. Unsere Expertinnen und Experten finden gemeinsam mit Ihnen die passende Absicherung für Ihre Familie.
Adrian Kunz ist Verkaufsleiter bei Helvetia Baloise und verfügt über mehr als acht Jahre Berufserfahrung in der Versicherungs- und Vorsorgebranche. Er ist Cicero-zertifizierter Versicherungsberater und hat einen Master of Science in Business Administration an der Universität Bern abgeschlossen. Ende 2025 hat er seine Führungskompetenzen durch das praxisorientierte CAS in Professional Leadership for Finance an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) erweitert.
Adrian Kunz hat sich auf die Entwicklung individueller Vorsorgestrategien und den privaten Vermögensaufbau spezialisiert. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen Lebensversicherungen, Pensionsplanung, Risikoabsicherung und langfristige Anlagelösungen. Er berät Privatpersonen, Familien und Selbstständige in allen Fragen der finanziellen Absicherung.