Erwerbsunfähigkeit: Wie Familien Einkommenslücken richtig absichern
In der Schweiz entstehen bei Erwerbsunfähigkeit teils grosse Einkommenslücken. Dieser Ratgeber zeigt, wie Sie Ihre Familie richtig absichern:
- IV und Pensionskasse: Leistungen im Überblick
- Risiken bei Teilzeitarbeit und Selbstständigkeit
- Private Vorsorge zum Schliessen von Lücken
- Grosse Einkommenslücken: Bei Erwerbsunfähigkeit verlieren Betroffene je nach Ursache 10% bis 40% des bisherigen Einkommens, da die 1. und 2. Säule zusammen den bisherigen Lohn nicht vollständig ersetzen.
- Bei Krankheit schlechter abgesichert: Wer durch Krankheit erwerbsunfähig wird, erhält weniger Leistungen als bei einem Unfall.
- Besonders gefährdet: Teilzeitarbeitende, Hausfrauen/Hausmänner und Selbstständige haben bei Erwerbsunfähigkeit oft noch grössere Vorsorgelücken.
- Eigenheim als Risiko: Ein sinkendes Einkommen bei gleichbleibenden Hypothekarkosten kann Familien bei einer Erwerbsunfähigkeit zum Verkauf des Eigenheims zwingen.
- Private Vorsorge schliesst Lücken: Einzel-Krankentaggeld-, Einzel-Unfall- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen helfen dabei, bei Erwerbsunfähigkeit den gewohnten Lebensstandard einer Familie zu erhalten.
- Unterschied: Arbeitsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit haben unterschiedliche finanzielle Folgen.
- Einkommenslücken bei Erwerbsunfähigkeit: Betroffene verlieren je nach Ursache 10%bis 40% des Einkommens.
- Spezialfälle mit erhöhten Risiken: Teilzeitarbeit, Hausarbeit, Selbstständigkeit und Eigenheimbesitz verstärken die Problematik.
- Private Vorsorge: Gezielte Lösungen können diese Einkommenslücken schliessen.
- Kostenlose Checkliste: Sie enthält die wichtigsten Informationen, die für eine individuelle Risikoanalyse notwendig sind.
- Häufige Fragen: Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Thema
Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, haben jedoch unterschiedliche rechtliche und finanzielle Folgen.
- Arbeitsunfähigkeit ist vorübergehend und bezieht sich auf die aktuelle Tätigkeit. Beispiel: Nach einem Handgelenkbruch können Sie vorübergehend nicht am Computer arbeiten, aber grundsätzlich anderen Tätigkeiten nachgehen.
- Erwerbsunfähigkeit (Invalidität) ist dagegen dauerhaft und umfasst alle beruflichen Tätigkeiten. Ein schweres Burnout mit chronischer Depression kann jede Art von Erwerbstätigkeit verunmöglichen.
- Warum diese Unterscheidung wichtig ist: Je nach Situation greifen andere Versicherungen und Leistungen. Bei Arbeitsunfähigkeit übernehmen der Arbeitgeber und die Krankentaggeldversicherung die Kosten. Bei Erwerbsunfähigkeit zahlen die Invalidenversicherung (IV), die Pensionskasse oder die Unfallversicherung.
Krankheit ist die häufigste Ursache für Erwerbsunfähigkeit: Laut Bundesamt für Sozialversicherungen entstehen acht von zehn Invaliditätsfällen in der Schweiz durch Krankheit und nicht durch Unfälle.
Entscheidend ist die Ursache: Was die obligatorischen Leistungen betrifft, sind wir in der Schweiz bei Unfällen deutlich besser versichert als bei Krankheiten. Je nach Ursache der Invalidität verlieren Betroffene rund 10% bis 40% ihres bisherigen Einkommens.
Beispiel: Eine angestellte, verheiratete Person arbeitet zu 100% und verdient CHF 90'000 pro Jahr. Je nach Ursache für die Invalidität verliert die betroffene Person:
- Erwerbsunfähigkeit durch Unfall: ca. CHF 9'000 pro Jahr (Einkommenslücke von 10%)
- Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit: ca. CHF 36'000 pro Jahr (Einkommenslücke von 40%)
💡 Kinderrente: Bezieht ein Elternteil eine IV-Rente, haben dessen Kinder Anspruch auf eine Kinderrente. Die Höhe der Kinderrente richtet sich nach der IV-Rente des Elternteils und kann aus der 1. und 2. Säule stammen. Die Kinderrente wird bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt. Ist das Kind in Erstausbildung, wird sie bis zum 25. Lebensjahr gezahlt.
Wer in der Schweiz durch eine Krankheit erwerbsunfähig wird, ist finanziell schlechter abgesichert als bei einem Unfall. Spätestens nach zwei Jahren enden die Lohnfortzahlung und die Krankentaggelder. Dann übernimmt die Pensionskasse eine zentrale Rolle.
Zusammen mit der Invalidenversicherung ersetzt sie etwa 60% des letzten Einkommens. Eine Einkommenslücke von 40% bleibt jedoch bestehen (Beispiel für eine Vollzeit angestellte, verheiratete Person mit CHF 90'000 Jahreseinkommen, wie oben):
- 1. Säule (IV): ca. CHF 30'000 pro Jahr (33%)
- 2. Säule (BVG): ca. CHF 24'000 pro Jahr (27%)
- Verbleibende Lücke: ca. CHF 36'000 pro Jahr (40%)
💡 Wichtig: Je nach Lösung kann die Pensionskasse höhere oder tiefere Leistungen erbringen. Bei Teilzeitarbeit oder fehlenden AHV-Beitragsjahren ist der Schutz oft noch geringer.
Wird eine Person durch einen Unfall dauerhaft erwerbsunfähig, greifen die gesetzliche Unfallversicherung und die Invalidenversicherung. Diese Kombination sichert bis zu 90% des bisherigen Einkommens ab (Beispiel für eine Vollzeit angestellte, verheiratete Person mit CHF 90'000 Jahreseinkommen, wie oben):
- 1. Säule (IV): ca. CHF 30'000 pro Jahr (33%)
- 2. Säule (UVG): ca. CHF 51'000 pro Jahr (57%)
- Verbleibende Lücke: ca. CHF 9'000 pro Jahr (10%)
In bestimmten Lebenssituationen können die finanziellen Folgen einer Erwerbsunfähigkeit noch gravierender sein. Besonders betroffen sind Teilzeitarbeitende, Hausfrauen/Hausmänner, Selbstständige sowie Familien mit Wohneigentum. Bei diesen Personen entstehen oft grössere Vorsorgelücken als bei Vollzeitangestellten ohne Immobilienbesitz.
Bei Erwerbsunfähigkeit sind Teilzeitarbeitende häufig doppelt betroffen. Ihr Einkommen ist bereits reduziert und die Leistungen der Pensionskasse sind überproportional niedrig.
Das Problem: Die Pensionskasse versichert nur den Lohn oberhalb von CHF 26'460 pro Jahr (Stichwort Koordinationsabzug). Bei einem Teilzeitlohn von CHF 40'000 sind deshalb nur CHF 13'540 versichert – weniger als ein Drittel des Lohns. Entsprechend bescheiden fällt die Rente aus.
Zusätzliche Belastung für Familien: Wer wegen Erwerbsunfähigkeit nicht mehr arbeiten kann, ist oft auch nicht in der Lage, die Kinderbetreuung im gewohnten Umfang zu übernehmen. Externe Betreuungslösungen verursachen zusätzliche Kosten, während das Einkommen sinkt.
Besonders problematisch: Hat eine Person mehrere kleine Teilzeitpensen, kann es passieren, dass sie bei keinem Arbeitgeber in der Pensionskasse versichert ist, weil sie nirgends die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse von CHF 22'680 pro Jahr erreicht. Solche Personen erhalten dann keine Leistungen aus der 2. Säule.
Wer sich hauptberuflich um Haushalt und Kinder kümmert, leistet unbezahlte Arbeit, die meist einen Wert von mehreren Tausend Franken pro Monat hat. Bei Erwerbsunfähigkeit wird dieses «unsichtbare» Risiko plötzlich sehr teuer.
Das Problem: Das Familieneinkommen bleibt zwar unverändert. Es kommen jedoch neue Ausgaben hinzu. Wenn Hausfrauen oder Hausmänner erwerbsunfähig werden, können sie ihre Aufgaben im Haushalt nicht mehr so wie bisher erledigen. Dadurch entstehen zusätzliche Kosten für externe Kinderbetreuung, Haushaltshilfen oder Pflegedienste.
Diese hohen Zusatzkosten werden nicht durch Leistungen aus der Pensionskasse ausgeglichen. Wer nicht erwerbstätig ist, zahlt nämlich auch nicht in die 2. Säule ein. Folglich hat diese Person keinen Anspruch auf eine Rente bei Erwerbsunfähigkeit.
Selbstständigerwerbende sind besonders schlecht abgesichert, da die berufliche Vorsorge (BVG) für sie nicht obligatorisch ist. Zwar können sie sich freiwillig einer Pensionskasse anschliessen. Doch nicht alle tun dies – mit gravierenden Folgen im Falle einer Erwerbsunfähigkeit.
Das Risiko: Ohne Pensionskasse erhalten invalide Selbstständige nur Leistungen aus der 1. Säule. Die IV zahlt etwa ein Drittel des versicherten Lohns. Bei einem Einkommen über CHF 90'720 pro Jahr greift jedoch die Obergrenze von CHF 30'240.
Beispiel: Ein selbstständiger Familienvater verdient CHF 90'000 pro Jahr. Wird er erwerbsunfähig, erhält er:
- 1. Säule (IV): ca. CHF 30'000 pro Jahr (ein Drittel von CHF 90'000, unter dem Maximum von CHF 30'240)
- 2. Säule (BVG): CHF 0, da nicht versichert
- Einkommenslücke: CHF 60'000 pro Jahr (67%)
Die Folge: Anstatt der üblichen Absicherung von 60% bis 90% des Lohns erhalten Selbstständige bei Erwerbsunfähigkeit oft nur ein Drittel ihres Einkommens.
Für Familien mit Wohneigentum kann eine Erwerbsunfähigkeit besonders teuer werden. Während das Einkommen sinkt, bleiben die Hypothekarzinsen und die Unterhaltskosten unverändert hoch.
Das Problem: Kreditgeber verlangen, dass Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Amortisation maximal ein Drittel des Bruttoeinkommens ausmachen. Sinkt das verfügbare Einkommen beispielsweise von CHF 90'000 auf CHF 54'000, ist diese Grenze schnell überschritten.
Beispiel für die Berechnung der Tragbarkeit:
- Hypothekarkosten vor Invalidität: CHF 30'000 (33% von CHF 90'000) (tragbar).
- Hypothekarkosten nach Invalidität: CHF 30'000 (56% von CHF 54'000) (nicht tragbar).
Die Folge: Die Hypothek ist nicht mehr tragbar, und im schlimmsten Fall muss die Familie das Eigenheim verkaufen.
💡 Tipp: Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims sollten prüfen, ob ihre private Vorsorge ausreicht, um die Tragbarkeit der Hypothek auch bei reduziertem Einkommen sicherzustellen.
Bei Erwerbsunfähigkeit reicht die staatliche und berufliche Vorsorge oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Je nach Situation bleibt eine Lücke von 10% bis 40% des bisherigen Einkommens. Besonders betroffen sind Teilzeitarbeitende, Selbstständige sowie Besitzerinnen und Besitzer eines Eigenheims.
Eine private Vorsorgeplanung kann diese Einkommenslücken bei Invalidität gezielt schliessen und Familien dabei unterstützen, ihren gewohnten Lebensstandard beizubehalten.
Die meisten Arbeitgeber haben für ihre Angestellten eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen. Diese zahlt im Falle einer Arbeitsunfähigkeit in der Regel bis zu 730 Tage lang 80% des Lohns. Danach springen die Invalidenversicherung und die Pensionskasse ein.
Eine private Krankentaggeldversicherung ist sinnvoll:
- Für Selbstständige: Sie haben oft gar keine Krankentaggeldversicherung und sind deshalb ungeschützt.
- Bei ungenügender Arbeitgeberlösung: Manche Arbeitgeber bieten nur das gesetzliche Minimum oder gar keine Absicherung.
- Bei mehreren Teilzeitjobs: Nicht alle Anstellungen sind über eine Krankentaggeldversicherung abgesichert.
- Für höhere Leistungen: Sie können das Taggeld von 80% auf 100% des Lohns aufstocken oder die Dauer der Leistung über 730 Tage hinaus verlängern.
Der Nutzen: Eine private Krankentaggeldversicherung schliesst die Zeit zwischen Krankheitsbeginn und den späteren Renten der IV und der Pensionskasse. So bleibt das Familieneinkommen auch bei längerer Krankheit stabil.
Angestellte sind bei Unfällen obligatorisch versichert. Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt ab dem dritten Tag 80% des Lohns als Taggeld. Bei Nichtberufsunfällen besteht jedoch nur Versicherungsschutz, wenn die Person mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeitet.
Eine private Unfallversicherung ist sinnvoll:
- Bei Teilzeitarbeit unter acht Stunden: Teilzeitarbeitende haben keinen Schutz bei Freizeitunfällen und sind deshalb ungeschützt.
- Für Selbstständige: Sie sind nicht obligatorisch unfallversichert und müssen sich privat absichern.
- Bei mehreren kleinen Arbeitspensen: Personen mit verschiedenen Teilzeitanstellungen erreichen oft bei keinem Arbeitgeber die Acht-Stunden-Grenze.
- Für höhere Leistungen: Die private Versicherung kann das Taggeld aufstocken oder zusätzliches Invaliditätskapital bieten.
Der Nutzen: Eine private Unfallversicherung ergänzt die obligatorische Absicherung und zahlt zusätzliche Leistungen wie Invaliditätskapital oder höhere Taggelder. So sind Familien auch bei schweren Unfällen finanziell geschützt.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schliesst die Einkommenslücke, die durch Krankheit oder Unfall entsteht. Denn bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall erhalten Betroffene zwar Renten aus der Invalidenversicherung, der Pensionskasse oder der Unfallversicherung. Diese decken jedoch je nach Ursache nur 60% bis 90% des bisherigen Einkommens ab.
Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist sinnvoll:
- Bei krankheitsbedingter Erwerbsunfähigkeit: Die Lücke von rund 40% des Einkommens wird durch eine zusätzliche Rente geschlossen.
- Für Selbstständige: Sie erhalten oft nur IV-Leistungen und haben besonders grosse Einkommenslücken.
- Bei Teilzeitarbeit: Die Pensionskassenleistungen fallen überproportional niedrig aus.
- Für Eigenheimbesitzer: Die zusätzliche Rente hilft ihnen dabei, die Hypothek weiterhin zu finanzieren.
Der Nutzen: Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine lebenslange Zusatzrente. Damit hilft die Versicherung Betroffenen und ihren Familien, ihren gewohnten Lebensstandard auch bei dauerhafter Erwerbsunfähigkeit beizubehalten.
Unsere kostenlose Checkliste zeigt Ihnen, welche Informationen Sie für eine vollständige Vorsorgeanalyse benötigen. Erscheint Ihnen das zu komplex? Dafür gibt es unsere professionelle Beratung.
Jede Familie hat andere Risiken. Teilzeitarbeit, Selbstständigkeit oder ein Eigenheim beeinflussen Ihre Absicherung erheblich. Unsere Beraterinnen und Berater analysieren Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen gerne passende Lösungen auf.
Die maximale Höhe der IV-Rente beträgt CHF 30'240 pro Jahr. Ihre genaue Höhe hängt vom Invaliditätsgrad, von den Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Einkommen ab. Ab einem Invaliditätsgrad von 70% gibt es eine Vollrente, ab 40% eine Teilrente. Hat die betroffene Person Kinder, erhält sie pro anspruchsberechtigtes Kind zusätzlich eine Invaliden-Kinderrente.
Die Lohnfortzahlungspflicht bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gilt, wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens drei Monaten besteht oder mindestens drei Monate andauert.
Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach den kantonalen Regelungen. Am häufigsten wird die Berner Skala angewendet:
- 1. Dienstjahr: 3 Wochen Lohnfortzahlung
- 2. Dienstjahr: 1 Monat Lohnfortzahlung
- 3.–4. Dienstjahr: 2 Monate Lohnfortzahlung
- 5.–9. Dienstjahr: 3 Monate Lohnfortzahlung
- Ab 10. Dienstjahr: 4 Monate Lohnfortzahlung
Wichtig: Viele Arbeitgeber haben zusätzlich eine Krankentaggeldversicherung für ihre Mitarbeitenden abgeschlossen. Diese Versicherung zahlt nach Ende der Lohnfortzahlung während bis zu 730 Tagen 80% des Lohns.
Bei längerer Arbeitsunfähigkeit sollte man sich so schnell wie möglich – spätestens nach sechs Monaten – bei der IV melden.
Wichtig: Der Rentenanspruch entsteht erst sechs Monate nach der Anmeldung. Wer sich zu spät anmeldet, verliert Rentenleistungen. Denn die IV-Rente wird frühestens ein Jahr nach Beginn der Erwerbsunfähigkeit rückwirkend ausgezahlt.
Ein Beispiel: Bei einer Erwerbsunfähigkeit ab Januar und einer Anmeldung im August würde die Rente erst ab Februar des Folgejahres gezahlt – sechs Monate gingen somit verloren.
Adrian Kunz ist Verkaufsleiter bei Helvetia Baloise und verfügt über mehr als acht Jahre Berufserfahrung in der Versicherungs- und Vorsorgebranche. Er ist Cicero-zertifizierter Versicherungsberater und hat einen Master of Science in Business Administration an der Universität Bern abgeschlossen. Ende 2025 hat er seine Führungskompetenzen durch das praxisorientierte CAS in Professional Leadership for Finance an der Hochschule für Wirtschaft Zürich (HWZ) erweitert.
Adrian Kunz hat sich auf die Entwicklung individueller Vorsorgestrategien und den privaten Vermögensaufbau spezialisiert. Seine Beratungsschwerpunkte umfassen Lebensversicherungen, Pensionsplanung, Risikoabsicherung und langfristige Anlagelösungen. Er berät Privatpersonen, Familien und Selbstständige in allen Fragen der finanziellen Absicherung.