Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative
Eine Frühpensionierung bedeutet mehr Freizeit, aber auch weniger Geld im Alter. Erfahren Sie deshalb:
- Ab wann eine Frühpensionierung möglich ist
- Was sie in der Schweiz kostet
- Welchen Vorteil eine Teilpensionierung bietet
- Zeitpunkt: Eine vorzeitige Pensionierung ist bei der AHV ab 63 Jahren und bei der Pensionskasse ab 58 oder 60 Jahren möglich – jedoch immer mit lebenslangen Rentenkürzungen. Die Säule 3a können Sie ab 60 Jahren beziehen.
- Kosten: Wenn Sie früher in Pension gehen, müssen Sie pro Jahr mit einer Einkommenslücke von rund einem Jahreslohn rechnen. Grund dafür sind der Lohnausfall, die weiterhin geschuldeten AHV-Beiträge und das reduzierte Vorsorgekapital.
- Finanzierung: Die Einkommenslücke können Sie auf vielfältige Arten schliessen. Durch Vorbezüge aus der AHV oder Pensionskasse, mit einer Überbrückungsrente oder mit privaten Mitteln. Jede Variante hat Vor- und Nachteile.
- Alternative: Die Teilpensionierung bietet einen sanften Übergang in den Ruhestand. Damit reduzieren Sie schrittweise Ihr Arbeitspensum, behalten aber Ihren Versicherungsschutz und Ihre Altersleistungen. Gleichzeitig können Sie weiterhin in die Säule 3a einzahlen und damit Steuern sparen.
- Steuern: Nach der Pensionierung sinkt in der Regel die Steuerbelastung aufgrund des geringeren Renteneinkommens. Der Kapitalbezug wird einmalig zu einem reduzierten Satz besteuert, während die Rente als ordentliches Einkommen zu versteuern ist.
Eine Frühpensionierung ist in der Schweiz flexibel gestaltbar. Je nach Vorsorgesäule gelten unterschiedliche Altersgrenzen und Bedingungen:
- 1. Säule: Die AHV ermöglicht den Rentenbezug ab 63 Jahren. Allerdings sollten Sie die finanziellen Folgen gut durchrechnen. Für jedes Jahr des Vorbezugs wird Ihre AHV-Rente lebenslang um 6,8% gekürzt – also maximal 13,6% bei zwei Jahren. Achtung: Auch bei einer vorzeitigen Pensionierung müssen Sie bis zum ordentlichen Rentenalter (Referenzalter) weiterhin AHV-Beiträge bezahlen.
- 2. Säule: In der beruflichen Vorsorge (BVG) können Sie sich in den meisten Fällen bereits mit 58 oder 60 Jahren pensionieren lassen. Der genaue Zeitpunkt hängt vom Pensionskassenreglement ab. Auch hier führt ein vorzeitiger Bezug zu einer lebenslangen Kürzung Ihrer Rente beziehungsweise zu einem geringeren Kapitalbezug.
- 3. Säule: Die Gelder aus der Säule 3a können Sie frühestens fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung (dem Referenzalter) beziehen. Ein 3a-Bezug ist ab 60 Jahren möglich.
In der Schweiz können Sie je nach Säule Ihre Rente oder Ihr Kapital unterschiedlich früh vorbeziehen oder aufschieben.
Für Frauen mit den Jahrgängen 1961 bis 1963 gelten besondere Bestimmungen beim Rentenalter:
Referenzalter nach Jahrgängen
- Bis Jahrgang 1960: 64 Jahre
- Jahrgang 1961: 64 Jahre und 3 Monate
- Jahrgang 1962: 64 Jahre und 6 Monate
- Jahrgang 1963: 64 Jahre und 9 Monate
- Ab Jahrgang 1964: 65 Jahre (wie Männer)
Wichtiger Vorteil für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969):
Diese Frauen können ihre AHV-Rente bereits mit 62 Jahren beziehen. Dabei profitieren sie von reduzierten Kürzungssätzen. Die Höhe der Kürzung hängt von zwei Faktoren ab:
- Zeitpunkt des Vorbezugs
- Durchschnittlicher Jahreslohn
Eine einfache Faustregel besagt: Die Frühpensionierung kostet pro Jahr etwa ein Jahresgehalt. Diese Kosten entstehen vor allem durch drei Faktoren:
- Wegfall des Erwerbseinkommens: Mit der Frühpensionierung fällt das reguläre Einkommen weg.
- AHV-Beitragspflicht: Auch Nichterwerbstätige müssen AHV-Beiträge bezahlen, bis sie das Referenzalter erreicht haben. Diese richten sich nach dem Vermögen und dem Reineinkommen. Sie betragen zwischen 530 und 26'500 Franken pro Jahr. Wie hoch Ihr Beitrag ungefähr sein wird, können Sie mit dem Rechner der AHV berechnen.
💡 Wichtig für Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Wenn die Partnerin oder der Partner einen AHV-pflichtigen Lohn bezieht, kann die Beitragspflicht für die frühpensionierte Person unter Umständen entfallen. - Tieferes Vorsorgekapital: Ihr Vorsorgekapital wird gleich dreifach reduziert:
- Weniger Beitragsjahre in AHV und Pensionskasse
- Weniger Zinsen wegen kürzerer Spardauer
- Dauerhafte Rentenkürzung durch den Vorbezug
Eine vorzeitige Pensionierung ist mit finanziellen Einbussen verbunden. Es gibt jedoch verschiedene Wege, diese Einkommenslücken zu überbrücken:
- Vorbezug der AHV: Die AHV lässt sich bis zu zwei Jahre vor dem Referenzalter beziehen – wahlweise als Vollrente oder flexibel zwischen 20% und 80%. Allerdings führt jeder Monat Vorbezug zu einer lebenslangen Rentenkürzung. Diese Option empfiehlt sich vor allem bei unterdurchschnittlicher Lebenserwartung, sollte aber nicht das alleinige Entscheidungskriterium sein. Ob sich ein vorzeitiger Bezug lohnt, hängt neben der geschätzten Lebenserwartung insbesondere von der individuellen Steuersituation ab. Und zwar während des AHV-Vorbezugs und nach dem ordentlichen Pensionierungsalter. Einen Vorbezug melden Sie am besten fünf bis sechs Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn bei Ihrer zuständigen kantonalen Ausgleichskasse an.
- Vorbezug der Pensionskasse: Je nach Pensionskasse können Sie Ihr Geld bereits ab 58 oder 60 Jahren beziehen. Dies reduziert Ihr Alterskapital wegen fehlender Beitragsjahre und entgangener Zinsen. Zudem senken Pensionskassen den Umwandlungssatz – er bestimmt, wie viel Rente Sie pro Jahr erhalten – um 0,1% bis 0,2%.
Freiwillige Einkäufe können diese Einbussen teilweise ausgleichen. Mehr zum freiwilligen PK-Einkauf und dem vorzeitigen Bezug erfahren Sie in unseren Ratgebern «Einkauf in Pensionskasse: Lohnt sich freiwillig einzahlen?» und «Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen: vier mögliche Gründe». - Überbrückungsrente aus der Pensionskasse: Einige Pensionskassen bieten Überbrückungsrenten bis zum regulären Rentenalter an. Diese Lösung ist besonders attraktiv, wenn sich der Arbeitgeber an den Kosten beteiligt. In den meisten Fällen tragen Arbeitnehmende die Kosten jedoch selbst, was die spätere Altersrente entsprechend schmälert.
- Private Vorsorge: Am flexibelsten sind Sie mit privatem Vermögen. Nutzen Sie Guthaben aus der Säule 3a oder kapitalbildenden Lebensversicherungen. Damit Sie genügend Geld zur Verfügung haben, empfiehlt sich eine frühzeitige Pensionsplanung. Wie sich Ihr Einkommen aus den drei Säulen der schweizerischen Altersvorsorge zusammensetzt, erfahren Sie in unserem Artikel «Wie viel Geld habe ich nach der Pensionierung?».
Eine vorzeitige Pensionierung will gut vorbereitet sein. Je früher Sie mit der Planung und Erstellung eines Budgets beginnen, desto entspannter können Sie später Ihren Ruhestand geniessen. Unsere kostenlose Checkliste führt Sie Schritt für Schritt durch alle wichtigen Phasen der Pensionsplanung.
Die Teilpensionierung ist ein attraktiver Mittelweg zwischen Vollzeitarbeit und vollständiger Frühpensionierung. Sie ermöglicht mehr Freizeit bei deutlich geringeren finanziellen Einbussen. Sie können Ihr Arbeitspensum zwischen dem 58. und 70. Altersjahr schrittweise reduzieren.
Mit einer Teilpensionierung profitieren Sie gleich mehrfach:
- Sie verbrauchen weniger Vermögen dank Ihrem Teilzeitlohn.
- Sie können weiter in die Säule 3a einzahlen und Steuern sparen.
- Sie bleiben über Ihren Arbeitgeber gegen Unfall, Invalidität und Lohnausfall bei Krankheit versichert.
- Ihr Arbeitgeber und Sie zahlen weiterhin Pensionskassenbeiträge.
Wenn Sie Ihr Arbeitspensum reduzieren, sinkt naturgemäss Ihr Lohn – und damit sinken auch die Pensionskassenbeiträge. Dies wirkt sich vor allem in den letzten Berufsjahren aus, in denen die Beitragssätze am höchsten sind. Viele Pensionskassen bieten jedoch ab einem Alter von 58 Jahren die Möglichkeit, den versicherten Lohn trotz Reduktion des Arbeitspensums bei 100% zu belassen – eine steuerlich interessante Option.
Nach der Pensionierung sinkt die Steuerlast nicht automatisch stark. Zwar ist das Renteneinkommen aus AHV und Pensionskasse typischerweise tiefer als das frühere Einkommen. Allerdings entfallen auch Steuerabzüge wie jene für die 3. Säule oder die Berufsauslagen.
Dennoch können Sie Ihre Steuersituation im Ruhestand beeinflussen. Die meisten Pensionskassen bieten die Möglichkeit, das Altersguthaben als Rente, als Kapital oder als Mix aus beiden Varianten zu beziehen:
- Kapitalbezug: Sie sparen Steuern, weil dieser getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert wird.
- Rente: Sie müssen diese während der ganzen Bezugsdauer als ordentliches Einkommen versteuern. Dafür erhalten Sie ein planbares, lebenslanges Einkommen.
Die Praxis zeigt: 41% der Pensionierten wählen das Kapital, 40% die Rente und 19% eine Mischform (BFS-Neurentenstatistik 2023). Die richtige Wahl hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Welche Kriterien wichtig sind und welche oft übersehen werden, erfahren Sie in unserer Entscheidungshilfe «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen?».
Wünschen Sie sich eine Frühpensionierung? Jede Situation ist einzigartig und verdient eine individuelle Analyse. Nutzen Sie unsere Expertise in den Bereichen Versicherung, Altersvorsorge und Vermögen.
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Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.
Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.