Ein Überblick über Regeln, Gefahren, Risiken und richtiges Verhalten.
Um schnell von A nach B zu gelangen, sind Elektrofahrzeuge eine beliebte Wahl – insbesondere in urbanen Gegenden bieten sie viele Vorteile. E-Trottinette und E-Bikes erfordern keine mühsame Parkplatzsuche und ersparen einem überfüllte Trams oder Busse. Gerade E-Trottinette sind so kompakt und leicht, dass sie bequem überallhin mitgenommen werden können – perfekt also für die letzte Meile.
Ebenfalls praktisch: Mittlerweile gibt es in der Schweiz zahlreiche Selbstverleih-Angebote. Damit stehen die E-Fahrzeuge überall und jederzeit bereit. Gerade für den Einstieg bieten sich solche Sharing-Modelle an. Und selbst wer längere Wege zurücklegen möchte, ist mit den Elektrofahrzeugen gut bedient. Dann sind die «schnellen» Modelle bis 45 km/h die richtigen Begleiter.
Um die Gefahren und Risiken so gut wie möglich einzudämmen, ist die Nutzung der Elektrofahrzeuge reglementiert. E-Trottinette und E-Bikes bis 25 km/h zählen zu den Leicht-Motorfahrrädern. Für den öffentlichen Raum müssen sie zugelassen sein und über eine entsprechende Ausrüstung verfügen; Licht und Glocke sind obligatorisch. Bezüglich Verkehrsregeln sind sowohl E-Trottinette wie auch E-Bikes den Fahrrädern gleichgestellt.
Wer mit einem E-Fahrzeug unterwegs ist, muss die Radwege oder Radstreifen nutzen. Sind diese nicht vorhanden, haben Lenker von E-Trottinetten und E-Bikes sich am rechten Strassenbahnrand aufzuhalten. Ganz wichtig: Trottoirs dürfen nicht befahren werden, ebenso wenig Strassen mit einem allgemeinen Fahrverbot. Die Benutzung einer Fussgängerzone mit dem E-Trottinett und dem E-Bike ist nur dann – und nur im Schritttempo – erlaubt, wenn diese mit einer Zusatztafel «Radfahrer» beschildert ist. Und: Wer sein E-Fahrzeug auf dem Trottoir parkieren möchte, muss daneben einen mindestens 1,5 Meter breiten Raum freihalten. Besser ist es, dafür vorgesehene Flächen und Einrichtungen zu nutzen.
Ein korrektes Fahrverhalten minimiert die Risiken ebenfalls. Es empfiehlt sich, erste Fahrübungen auf einem privaten Grundstück vorzunehmen. Wer dann mit dem Elektrofahrzeug vertraut ist, kann sich in den Strassenverkehr wagen. Am besten richtig geschützt und gut ausgerüstet – mit Helm (nicht obligatorisch, aber empfohlen), Knie-, Ellenbogen- und Handgelenkschutz sowie gut sichtbarer Kleidung.
Ein angepasstes Tempo, eingeschaltetes Licht und eine vorausschauende Fahrweise beugen Unfällen vor; wer mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern rechnet, kann besser reagieren. Ebenfalls gilt: maximal eine Person pro Fahrzeug.
Bevor es nun auf die Strasse geht, gilt es nur noch an eines zu denken: Sowohl Halter eines eigenen wie auch Fahrer eines gemieteten E-Fahrzeugs benötigen eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Im Falle eines Unfalls deckt diese Schäden an Dritten. Wer mit einem «schnellen» Modell unterwegs ist, ist über das Kontrollschild versichert.
Doch was passiert bei einem Diebstahl, bei Bedienungsfehlern, bei einer Akkubeschädigung oder Vandalismus? Unterwegs lauern überall Gefahren und gerade E-Bikes sind oft sehr kostspielig. Umso mehr lohnt sich der richtige Schutz auch für das Gefährt. Bei der Baloise versichern Sie Ihr E-Bike nicht nur weltweit, sondern auch ganz bequem online mit wenigen Klicks – für eine sorglose und sichere Fahrt.