Nehmen Sie Ihre Hausratversicherung unter die Lupe: Was zum Hausrat gezählt wird und weshalb Sie Ihre Versicherungssumme regelmässig anpassen sollten.
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, besitzt jeder Gegenstand im Haushalt eine Lebensdauer. Diese Tabelle wurde vom Mieterinnen- und Mieterverband (MV) und dem Hauseigentümerverband (HEV) erarbeitet.
Einige Beispiele:
Gegenstand | Lebensdauer |
---|---|
Geschirrspüler | 15 Jahre |
Kochherd und Backofen | 15 Jahre |
Kühlschrank | 10 Jahre |
Linoleumboden | 20 Jahre |
Massivholzparkett | 40 Jahre |
Waschmaschine und Tumbler | 15 Jahre |
Hier können Sie die Lebensdauer für alle Gegenstände im Haushalt berechnen.
Bei der Lebensdauer ist wichtig zu erwähnen, dass es bei allen im Haushalt installierten Gegenständen nicht nur auf die festgelegte Lebensdauer, sondern auch darauf ankommt, welche Qualität ein Gegenstand hat. So kann ein qualitativ hochwertiges Lavabo über 35 Jahre, ein günstigeres Modell aber nur 15 Jahre halten.
Das Thema Lebensdauertabelle wird häufig genau dann wichtig, wenn ein Schaden innerhalb des Mietobjekts entstanden ist. Denn dann stellt sich automatisch die Frage, wer nun für die entstehenden Kosten aufkommen muss. Grundsätzlich werden zwei Arten von Schäden unterschieden.
1. Die normale Abnutzung
Unter normaler Abnutzung werden Abnutzungsspuren verstanden, welche bei normalem Gebrauch des Mietobjekts entstehen.
Folgende Beispiele stehen für eine normale Abnutzung:
- oberflächliche Kratzer im Holzboden
- Farbveränderungen der Tapete, die durch Möbel oder Bilderrahmen entstanden sind
- Lampenabdrücke an der Wand
- Nagel- und Dübellöcher in angemessener Zahl (die jedoch zuvor mit Spachtelmasse versiegelt worden sind)
- ausgetretene Spannteppiche
2. Die übermässige Abnutzung
Eine übermässige Abnutzung ist vorhanden, wenn Gebrauchsspuren im Mietobjekt entstanden sind, welche durch fahrlässige Behandlung hervorgerufen wurden.
Folgende Beispiele stehen für eine übermässige Abnutzung:
- bemalte Wände
- zu viele Dübellöcher in der Wand
- tiefe Kratzer im Parkett
- Risse im Lavabo
- Nikotinwände
- zerbrochene Fensterscheiben
- Kratzer, die Ihre Haustiere an Wänden und Türen hinterlassen haben
Die normale Abnutzung ist bereits im Mietzins enthalten – die Kosten für die Reparatur muss darum der Vermieter tragen. Bei Schäden, welche durch eine übermässige Abnutzung entstanden sind, sieht der Fall jedoch anders aus. Dann werden Sie zur Kasse gebeten, sofern Sie nicht eine Haftpflichtversicherung besitzen, welche Sie vor den finanziellen Folgen schützt.
Mit der Haftpflichtversicherung der Baloise sind Sie im Fall einer übermässigen Abnutzung bestens geschützt. Denn das sind Ihre Vorteile:
- die Haftpflichtversicherung gilt für alle in Ihrem Haushalt wohnhaften Personen, unabhängig von Alter und Erwerbsstatus,
- Gebäudehaftpflicht und Mieterschäden sind automatisch gedeckt,
- unsere Sicherheitsbausteine sorgen für Ihre zusätzliche Sicherheit.
- sie erhalten rund um die Uhr Unterstützung.
In der Haftpflichtversicherung inbegriffen sind auch zwei Sicherheitsbausteine: erstens der Sicherheitsbaustein «Sorglos». Sollte Ihnen ein grob fahrlässiges Missgeschick passieren, wie ein Brand oder eine gebrochene Scheibe, so sind Sie mit diesem Baustein finanziell rundum abgedeckt. Zweitens der Sicherheitsbaustein «Protection». Dieser bietet Ihnen einen optimalen Schutz, wenn es um Themen wie Kreditkarten- und Datenmissbrauch geht.
Wenn die Lebensdauer eines Gegenstands abgelaufen ist und Sie noch in der Wohnung wohnen, so haben Sie als Mieter nicht automatisch Anspruch auf Ersatz oder Erneuerung. Dieser Anspruch besteht erst dann, wenn der Gegenstand mangelhaft und/oder dessen Nutzung unzumutbar ist. Denn der Ersatz funktionierender Gegenstände würde eine sogenannte Schönheitsreparatur darstellen, wozu der Vermieter nicht verpflichtet ist.
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