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Blog Die Mietkaution in der Schweiz: Wie funktioniert das?

Ein Umzug ist teuer und nun kommt auch noch die Kaution hinzu. Wie gehen Sie vor, wenn Ihr Budget knapp ist?

  • Sie können die Vermieterschaft um eine Ratenzahlung bitten – sie muss aber nicht zustimmen.
  • Eine Alternative ist eine Mietkautionsversicherung.
27. April 2024
Umzugskosten, neue Möbel und jetzt noch die Kaution für die neue Wohnung – da kommen schnell mehrere Tausend Franken zusammen. In der Schweiz ist eine Mietkaution rechtens. Allerdings haben Sie einige Alternativen zur Bareinlage, die hilfreich sind, wenn das Budget gerade etwas begrenzt ist – zum Beispiel die Mietkautionsversicherung.
Was ist eine Mietkaution und wie hoch darf sie sein?

Wenn Sie eine Wohnung mieten möchten, müssen Sie in der Regel eine Mietkaution hinterlegen. Das ist ein Geldbetrag, der der vermietenden Person Sicherheit bieten soll: Werden beim Auszug Reparaturen nötig oder stehen noch Mietzinszahlungen aus, dann darf die Vermieterschaft auf dieses Geld zugreifen. Auch ausstehende Nebenkosten dürfen damit bezahlt werden. Sie als Mieterin oder Mieter bekommen das Geld dann nicht wieder. Anders sieht es aus, wenn es keine Ansprüche gibt: Dann erhalten Sie nicht nur Ihre Kaution zurück, sondern auch die Zinsen darauf.

In der Schweiz darf die Mietkaution bis zu drei Bruttomonatsmieten (Mietzins plus sämtliche Nebenkosten) betragen. Diese Höhe für die Mietkaution ist im Gesetz festgelegt, genauer in Artikel 257e Obligationenrecht. Das gilt für privat gemietete Wohnungen – für gewerblich genutzte Einheiten gibt es hingegen keine Beschränkung hinsichtlich der Höhe.

Übrigens: Pflicht ist eine Mietkaution in der Schweiz nicht. Die vermietende Person hat aber das Recht, eine Kaution zu fordern. In der Praxis ist das fast immer der Fall.

Rechtliche Vorgaben: Was das Gesetz zur Mietkaution sagt

Die Mietkaution darf sich die vermietende Person nicht einfach auf ihr geschäftliches Konto legen – und schon gar nicht auf ihr privates. Stattdessen muss sie ein sogenanntes Sperrkonto (auch Mietkautionskonto) bei einer Bank eröffnen, und zwar für Sie als Mieterin oder Mieter und in Ihrem Namen.

Solange das Mietverhältnis läuft, haben weder die vermietende Person noch Sie selbst Zugriff auf dieses Konto. Eine Ausnahme von dieser Regel sind die Zinsen, denn sie gehören der Mieterin bzw. dem Mieter und dürfen sofort genutzt werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Allerdings gehen auch die Kontogebühren zu Ihren Lasten. Sollten diese ein angemessenes Mass übersteigen, dürfen Sie einen Wechsel der Bank verlangen. Was gilt als «angemessen»? Derzeit sollten die Gebühren nicht höher als CHF 50 pro Jahr ausfallen. Auch zu niedrige Zinsen können ein Grund für einen Bankwechsel sein.

Tipp: Prüfen Sie, ob Ihre Mietkaution wirklich auf ein spezielles Mietkautionskonto gezahlt werden soll und ob die Kontoführungsgebühren und Zinsen angemessen sind. Das steht Ihnen zu – anderenfalls dürfen Sie die Zahlung ablehnen, auch wenn Sie den Mietvertrag schon unterzeichnet haben.

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Was passiert mit der Mietkaution im Schadensfall?

Wenn das Mietverhältnis endet, hat die Vermieterschaft ein Jahr Zeit, um Ansprüche geltend zu machen – etwa für Mietschulden oder notwendige Reparaturen. Spätestens nach dieser Zeit erhalten Sie Ihre Mietkaution zurück.

In der Praxis geht es meist deutlich schneller. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Wohnungsübergabeprotokoll. Achten Sie genau darauf, welche Schäden hier vermerkt werden – eventuell können Sie diese selbst günstiger beheben. Sind sich beide Parteien einig, dass keine Schäden vorliegen, dann kann die vermietende Person mit dem Protokoll gleich auch die Freigabe für das Sperrkonto unterzeichnen. Sie können sich dann Ihre Mietkaution sehr viel früher auszahlen lassen.

Werden allerdings Reparaturen notwendig, kann die Vermieterschaft erst nach Abschluss die Kosten einschätzen. Dann müssen Sie unter Umständen mehrere Monate auf Ihre Kaution warten. Das ist ungünstig, wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen möchten, für die wiederum eine Kaution und Umzugskosten anfallen. Hier bietet eine Mietkautionsversicherung eine Alternative.

Was ist eine Mietkautionsversicherung?

Die Mietkautionsversicherung ist in der Schweiz eine Alternative zur Bareinlage der Mietkaution auf einem Sperrkonto. Sie heisst auch «Mietkautionsbürgschaft», was ihrem eigentlichen Zweck eher entspricht: Eine Versicherungsgesellschaft tritt gegenüber der Vermieterschaft als Bürge auf. Für Sie als Mieterin oder Mieter hat das Vorteile:

  • Sie müssen nicht drei Monatsmieten auf einmal hinterlegen und haben mehr Geld für den Umzug zur Verfügung.
  • Während das Geld auf einem Mietkautionskonto über viele Monate oder Jahre blockiert wäre, haben Sie dank einer Mietkautionsversicherung das Geld zur freien Verfügung.
  • Nur wenn es am Ende des Mietverhältnisses Ansprüche gegen Sie gibt, müssen Sie die Kaution zahlen, und zwar direkt an die Versicherung.
Wie funktioniert eine Mietkautionsversicherung?

Wenn Sie eine Mietkautionsversicherung abschliessen, müssen Sie keine Kaution aufbringen. Stattdessen tritt die Versicherung als Ihr Bürge gegenüber der Vermieterschaft auf: Sollte es Ansprüche gegen Sie geben, wenn das Mietverhältnis endet, dann zahlt die Versicherung das Geld – bis zur Höhe der vereinbarten Kaution – an die Vermieterin bzw. den Vermieter. Dieses Geld holt sich die Versicherung dann von Ihnen zurück. Wenn keine Schulden oder Schäden bestehen, müssen Sie auch nichts zahlen.

Ein weiterer Vorteil: Selbst, wenn Sie am Ende zahlen müssen, lässt sich die Versicherungsgesellschaft üblicherweise auf eine Ratenzahlung ein. Bisweilen ist diese sogar Vertragsbestandteil. Wenn es um einen Mietvertrag geht, ist es hingegen nicht so günstig, für die Kaution um eine Ratenzahlung zu bitten – das könnte den Eindruck erwecken, dass Sie in Zukunft Zahlungsschwierigkeiten haben werden. Schlimmstenfalls führt das dazu, dass Ihnen die Wohnung gar nicht erst angeboten wird.

Tipp: Sie haben schon eine Kaution für Ihre Wohnung hinterlegt? Mit einer Mietkautionsversicherung können Sie das Geld eventuell auslösen, um es dann frei verfügbar zu nutzen.

Kosten für eine Mietkautionsversicherung

Umsonst übernimmt eine Mietkautionsversicherung diesen Service natürlich nicht. Sie zahlen für die Leistung eine Versicherungsprämie und je nach Anbieter eventuell auch eine einmalige Gebühr. Andererseits entfallen die laufenden Kontoführungsgebühren, da Sie kein Bankdepot benötigen. Die Kosten für die Prämien richten sich meist nach der Höhe der Kaution.

Eine Mietkautionsversicherung ist in der Schweiz eine zulässige Alternative zum Mietkautionskonto. Letztlich entscheidet aber immer die vermietende Person, ob sie eine solche Versicherung anstelle der Bareinlage akzeptiert. Die vermietende Person spart sich jedoch den Aufwand, ein Sperrkonto zu eröffnen. Daher ist die Akzeptanz in der Regel gut, wenn Sie einen anerkannten Anbieter wählen.

Tipp: Eine weitere Alternative zum Mietkautionskonto ist die Bankgarantie. Sie funktioniert ähnlich wie die Mietkautionsversicherung, denn auch die Bank tritt als Bürge auf. Dieser Weg ist mitunter recht teuer – es lohnt sich, die Konditionen genau zu prüfen. Manche Banken bieten an, die Kaution in Wertpapieren anzulegen. In guten Börsenjahren lohnt sich das, jedoch sind natürlich ebenso Verluste möglich.

Kautionskonto oder Mietkautionsversicherung – was ist besser?

Ob sich eine Mietkautionsversicherung für Sie lohnt, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. Insgesamt betrachtet ist sie vor allem bei knappem Budget eine gute Wahl. Hier sehen Sie die wichtigsten Punkte im Überblick:

  Mietkautionskonto Mietkautionsversicherung
einmalige Kosten Kaution muss sofort vollständig hinterlegt werden je nach Anbieter eventuell eine kleine Eröffnungsgebühr
laufende Kosten Kontoführungsgebühren Versicherungsprämie
Flexibilität Kaution ist bis zum Ende des Mietverhältnisses gesperrt und damit unerreichbar Geld muss nicht hinterlegt werden und steht so zur freien Verfügung
Akzeptanz durch Vermieterschaft Bareinlage ist üblich und wird akzeptiert gut, wenn eine seriöse Versicherungsgesellschaft gewählt wird
Rückzahlung

Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses zurückgezahlt

Rückzahlung erfolgt nicht, wenn die Kaution für die Begleichung von Schulden oder Schäden genutzt wird
keine, da kein Geld hinterlegt wurde
Mietkautionsversicherung von Baloise – mit unserem Partner Firstcaution

Wir empfehlen Ihnen für eine Mietkautionsversicherung in der Schweiz unseren Partner Firstcaution. Firstcaution ist als Versicherungsgesellschaft von der FINMA (der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht) zugelassen und geniesst somit ein hohes Ansehen bei potenziellen Vermieterinnen und Vermietern.

Tipp: Unter 30? Werfen Sie einen Blick auf die younGo-Angebote von Baloise – günstige Preise und grosse Leistung.

Als einzige Versicherungsgesellschaft für Mietkautionen in der Schweiz bietet Firstcaution Ihnen die Wahl, ob Sie ein Bankdepot eröffnen möchten oder nicht:

  • Sie können das Geld für Ihre Kaution komplett behalten – Firstcaution erledigt den Rest.
  • Oder Sie hinterlegen Ihre Mietkaution und senken dadurch Ihre Jahresprämie.
  • Der Unterschied zum üblichen Vorgehen mit Sperrkonto: Sie können jederzeit auf Ihr Geld zugreifen – Ihre Prämie wird flexibel angepasst.

Wenden Sie sich einfach an uns bei Baloise. Wir leiten Sie in wenigen Minuten durch den Anmeldeprozess. Als Kundin oder Kunde von Baloise erhalten Sie 25 % Rabatt auf Ihre erste Prämie.

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