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Wohnen & Recht

Privathaftpflichtversicherung: Wie ist Ihr Vierbeiner versichert?

Erfahren Sie hier:

  • wann Sie als Tierhalterin oder Tierhalter haften,
  • welche Schäden Ihre Privathaftpflichtversicherung übernimmt,
  • wann eine Zusatzversicherung nötig ist.
Joscha Homberger Produktmanager Privatkunden Nichtleben 28. Juli 2025
Hund, Katze, Hamster und Co. – unsere tierischen Gefährten bereichern den Alltag und schenken uns viel Freude. Doch auch die liebenswertesten Haustiere können unbeabsichtigt Schäden anrichten. Gut, dass Sie mit einer Privathaftpflichtversicherung als Tierhalterin oder Tierhalter zuverlässig abgesichert sind.  Alles, was Sie zur Tierhalterhaftpflicht wissen müssen, lesen Sie hier.
Zusammenfassung
  • Haftung: Wenn Ihr Haustier einen Schaden an Dritten oder fremden Gegenständen verursacht, haften Sie als Tierhalterin oder Tierhalter.
  • Versicherung: In der Regel deckt die Haftpflichtversicherung die Tierhalterhaftung. Das bedeutet: Viele Schäden, die Ihre Vierbeiner verursachen, sind über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt.
  • Abdeckung: Grundsätzlich deckt die Tierhalterhaftpflichtversicherung nur Fremdschäden. Eigenschäden sind nicht versichert.
  • Zusatzversicherungen: Prüfen Sie Ihre Haftpflichtversicherung und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer, welche weiteren Deckungen für Sie sinnvoll sind.
Tierhalterhaftpflicht: Was ist versichert?

Nach Artikel 56 des Obligationenrechts haften Sie als Tierhalterin oder als Tierhalter grundsätzlich für Schäden, die Ihr Vierbeiner verursacht. Eine separate Haftpflichtversicherung für Hund, Katze und Co. brauchen Sie aber nicht abzuschliessen. In der Schweiz ist die Tierhalterhaftpflicht in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Diese schützt Sie grundsätzlich vor den finanziellen Folgen von Fremdschäden – Schäden, die Ihr Haustier gegenüber anderen Personen, Tieren und Sachen verursacht. Ausserdem sind auch manche Mieterschäden gedeckt. Ein Überblick:

Verletzung fremder Personen oder Tiere

Wenn Ihr Hund den Nachbarn, Ihre Briefträgerin oder einen fremden Hund beisst, greift die Privathaftpflichtversicherung. Sie kommt für anfallende Kosten infolge von Verletzungen fremder Personen oder Tiere auf, sofern Sie für den Schaden haften. Dazu zählen etwa Spitalaufenthalte oder Tierarztbesuche.

Sachschäden

Eine kaputte Hose hier, zerbissene Schuhe da, ein beschädigtes Auto dort. Sachschäden passieren im Zusammenleben mit Haustieren schneller als man denkt. Umso praktischer ist es, dass die Privathaftpflichtversicherung Sachschäden am Eigentum Dritter übernimmt, für die Ihr treuer Begleiter verantwortlich ist.

Mieterschäden

Die scharfen Krallen Ihrer kleinen Vierbeiner können auch Ihrer Mietwohnung erheblich zusetzen –das Parkett oder der Türrahmen sind schnell zerkratzt. Im Rahmen einer normalen Abnutzung sind diese Schäden als Mieterschäden über Ihre Haftpflichtversicherung abgedeckt. Leider ist mit den quirligen Vierbeinern rasch eine übermässige Abnutzung erreicht. Klären Sie deshalb im Einzelfall, was die Privathaftpflichtversicherung übernimmt und was nicht.

Als Mieterin oder Mieter sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sich diese Schäden in einem vertretbaren Rahmen halten und nicht wiederholen. Konkret heisst das: Wenn Ihr Hund mehrmals auf das Parkett uriniert, weil Sie nicht oft genug mit ihm hinausgehen, oder wenn Ihre Katze die Türrahmen zerkratzt, weil ihr einfach der Kratzbaum fehlt, ist das von der Versicherungsdeckung ausgeschlossen. Sorgen Sie also für eine artgerechte Haltung und für gepflegte Pfoten bei Ihren Vierbeinern, dann müssen Sie auch nicht für unnötige Schäden aufkommen.

Tierhalterhaftpflicht bei Katzen

Grundsätzlich deckt die Privathaftpflichtversicherung Schäden, die durch Ihre Haustiere verursacht werden. Doch keine Regel ohne Ausnahmen – und die gibt es bei der Tierhaftpflicht für Katzen. Hier gilt: Nur wenn Ihr Haustier unter Ihrer Aufsicht steht oder stehen sollte, haften Sie als Tierhalterin oder Tierhalter auch für die verursachten Schäden an Sachen, Personen oder anderen Tieren. Die täglichen Streifzüge Ihrer Katze durch die Nachbarschaft sind also davon ausgenommen – denn eine ständige Beaufsichtigung ist bei einer freilaufenden Katze nicht möglich. Das gilt zum Beispiel auch, wenn Ihre Katze in eine Rangelei mit einer anderen Katze gerät oder durch eine unvorsichtige Strassenüberquerung einen Unfall verursacht. In solchen Fällen wehrt Ihre Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Forderungen gegen Sie ab – vorausgesetzt, Sie haften nicht für den Schaden.

Was deckt Ihre Privathaftpflicht bei Haustieren nicht ab?

Für sogenannte Eigenschäden müssen Sie selbst aufkommen. Darüber hinaus kann der Versicherer die Leistung kürzen, sollten Sie einen Schaden durch grobfahrlässiges Handeln herbeiführen. Nicht zuletzt ist es möglich, dass Sie für spezifische Schadenfälle eine Zusatzversicherung benötigen.

💡Ein Tipp vorweg: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und klären Sie ab, welche Leistungsausschlüsse es gibt.

Eigenschäden

Eigenschäden sind über die Privathaftpflichtversicherung grundsätzlich nicht abgesichert. Schäden an Personen, die mit Ihnen im Haushalt leben, sind von der Deckung ausgeschlossen – so etwa auch Ihr Au-pair oder Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Wenn beispielsweise Ihr Hund ein Familienmitglied beisst, das mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebt, deckt dies die Privathaftpflichtversicherung nicht ab. Schäden an Familienmitgliedern, die nicht mit Ihnen im Haushalt leben, sind jedoch als Fremdschäden über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt.

Auch Schäden an Ihrem eigenen Mobiliar sind nicht versichert. Wenn Ihr Hund auf den Perserteppich uriniert oder Ihre Katze Ihr Ledersofa zerkratzt, fällt das unter Eigenschaden und wird nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen.

Zusatzversicherungen

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Sie unter Umständen eine Zusatzversicherung brauchen:

  • Reiten Sie beispielsweise gerne mit einem gemieteten oder geliehenen Pferd aus, benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Zusatzversicherung. Die passende Absicherung dafür können Sie bei Baloise abschliessen. Wenden Sie sich dafür direkt an unsere Finanzpartnerinnen und Finanzpartner ganz in Ihrer Nähe. 
  • Auch für Nutztiere greift die Privathaftpflichtversicherung nicht. Eine Zusatzversicherung ist womöglich vonnöten, wenn Ihr Vierbeiner nicht nur Ihr bester Freund ist, sondern auch als Wachhund in Ihrem Betrieb nach dem Rechten schaut.
Gut zu wissen
Haftpflichtversicherung für den Hund: in vielen Kantonen der Schweiz obligatorisch

In der Schweiz ist eine Haftpflichtversicherung für Hundehalterinnen und Hundehalter in vielen Kantonen obligatorisch. Die vorgeschriebenen Deckungssummen liegen zwischen einer und fünf Millionen Franken. In der Regel ist die Tierhalterhaftpflicht für Ihren Hund über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Prüfen Sie diese zur Sicherheit und informieren Sie sich, welche Regelungen für Ihren Wohnort gelten. So können Sie für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und sämtliche Vorgaben Ihres Kantons vollständig erfüllen. 

Häufige Fragen zur Tierhalterhaftpflicht
Muss ich als Tierhalterin oder Tierhalter eine separate Versicherung abschliessen, um die Tierhalterhaftpflicht zu decken?

Hier kommt die gute Nachricht: Die Tierhalterhaftpflicht ist so gut wie immer im Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Haben Sie eine solche abgeschlossen, müssen Sie dementsprechend nichts weiter unternehmen. Aber Vorsicht: Zusatzversicherungen und -leistungen sind davon ausgenommen.

Ist eine Privathaftpflichtversicherung für Tierhalterinnen und Tierhalter Pflicht?

Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung für Tierhalter ist kantonal unterschiedlich geregelt und hängt auch von der Art Ihres Haustieres ab. In manchen Kantonen ist eine Haftpflichtdeckung als Hundehalterin oder Hundehalter obligatorisch – manchmal auch in Verbindung mit einer bestimmten Mindestdeckungssumme. Im Fall von Zürich liegt diese zum Beispiel bei einer Million Franken. Empfehlenswert ist jedoch eine Höhe von rund fünf Millionen Franken.

Genügt eine Privathaftpflichtversicherung für alle meine Haustiere?

Ja. In den meisten Fällen reicht eine Police für alle Ihre Vierbeiner – von der Hündin über den Kater bis zum Kaninchen.

Sind Pferde auch über die Privathaftpflichtversicherung abgesichert?

Schäden, die Ihr eigenes Pferd an beispielsweise Dritten verursacht, sind über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Ein Pferd wird oft als Haustier eingestuft. Das gilt allerdings bloss, wenn es wirklich «nur» ein Haustier und kein Nutztier ist. Bei gewerblicher Vermietung an Reitfreundinnen und -freunde oder wenn Sie eine Pferdefarm haben, müssen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abschliessen.

Klären Sie mit Ihrem Versicherer, wie die Tierhaftpflicht beim Pferd in Ihrem speziellen Fall über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgedeckt ist oder ob Sie Zusatzversicherungen benötigen. Auch für eine Schadensdeckung beim Reiten gemieteter oder geliehener Pferde kann eine Zusatzversicherung erforderlich sein.

Die Haushaltsversicherung von Baloise kombiniert Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung – so sind Sie und Ihre Vierbeiner bestens in vielen Lebenslagen geschützt.

Als Produktmanager im Bereich Privatkunden Nichtleben verantwortet Joscha Homberger die Motorfahrzeug-, die Sach- und die Haftpflichtversicherungen. Er entwickelt zeitgemässe und kundenorientierte Versicherungslösungen, die sowohl wirtschaftlich als auch zukunftsfähig sind. Dazu kombiniert er fundierte Marktanalysen mit innovativen Ansätzen und arbeitet eng mit internen Schnittstellen zusammen.

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