Momentan können Personen- sowie Lieferwagen (bis 3,5t) über baloise.ch versichert werden. Der Abschluss Oldtimer und LKWs ist derzeit nicht möglich.
Sollten Sie hierzu eine Offerte wünschen, kontaktieren Sie uns bitte. Unsere Kundenberater machen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Ein Vertrag kann per Ablauf gekündigt werden, die Kündigung muss bei der Versicherung 3 Monate vor Vertragsende eingegangen sein. Hierbei ist zu beachten, dass teilweise mehrjährige Verträge abgeschlossen wurden, welche nicht jährlich kündbar sind. Bei einem Fahrzeugwechsel gilt diese Frist nicht, hier kann die Versicherung direkt gewechselt werden.
Ja. Ein sogenannter Produktwechsel ist möglich, jedoch nur auf die nächste Fälligkeit.
Bei einem Fahrzeugwechsel gilt diese Frist nicht, hier kann die Versicherung direkt gewechselt werden
Ja, neu können Sie auch Ihre Fahrzeuge mit einem Wechselschild via baloise.ch versichert werden.
Die Stammnummer befindet sich im Fahrzeugausweis unter Nummer 18.
Das Fahrzeug muss bei der Einfuhr in die Schweiz beim schweizerischen Zollamt gemeldet werden. Die Zollbehörde teilt dem Fahrzeug die sogenannte Stamm-Nummer zu und stellt insbesondere den Prüfungsbericht (Form. 13.20 A) aus, welcher später für die Zulassungsprüfung erforderlich ist.
Der Versicherungsnachweis wird dem zuständigen Strassenverkehrsamt sofort nach Auslösung elektronisch zugestellt.
Eine Kopie des Versicherungsnachweises wird nicht erstellt.
Die Versicherung gilt in Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
Bei Transporten über Meer wird der Versicherungsschutz nicht unterbrochen, wenn der Abgangs- und Bestimmungsort innerhalb dieses Raumes liegen.
Die Fahrzeugsuche erfolgt anhand des Eurotaxsystems. Sollte Ihr Fahrzeug nicht auffindbar sein, bitten wir Sie einen ähnlichen Fahrzeugtyp auszuwählen. Nach der Einlösung erhalten wir vom Strassenverkehrsamt die genauen Fahrzeugdaten. Versicherbar sind nur Personenwagen, Lieferwagen und Motorräder.
Abweichende Fahrzeugdaten können zu einer Prämienveränderung führen.
Nach der Bestätigung Ihres online Abschlusses erhalten Sie die Police und die Prämienrechnung per Mail zugestellt.
Ja, die Beträge des Selbstbehalts sind frei wählbar und können individuell von CHF 0.- bis CHF 10 000.- gewählt werden. Für die Kollisionskasko beträgt der Selbstbehalt mind. CHF 500.- bis max. CHF 10 000.-. Bei Haftpflichtschäden beträgt der Selbstbehalt für Lenker unter 25 Jahren CHF 1 000.-.
Die Prämien der Module Haftpflicht und Kollisionskasko sind vom Schadenverlauf abhängig.
Tritt während der Beobachtungsperiode ein Schadenfall ein, so erhöht sich bei Vorliegen eines Verschuldens die Prämie im folgenden Kalenderjahr um 4 Stufen. Die Erhöhung betrifft jeweils nur das vom Schadenfall betroffene Modul. Ist während einer Beobachtungsperiode der Versicherungsvertrag mindestens 6 Monate in Kraft und tritt kein Schaden ein, so berechnet sich die Prämie für das dem Beobachtungsjahr folgende Kalenderjahr nach der nächsttieferen Prämienstufe.
Wenn Sie bereits eine bestehende baloise.ch Autoversicherung bei der Basler Versicherung haben und auf diesem Vertrag einen Fahrzeugwechsel oder eine Änderung der Deckungen vornehmen, wird die bestehende Bonusstufe beibehalten. Falls Sie einen zusätzlichen Versicherungsvertrag abschliessen, dann findet eine Neueinstufung aufgrund des Alters und der Schadenhistorie statt.
Die Zusatzdeckung Assistance gilt in ganz Europa und in den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Kosovo, Russische Föderation, Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
Sollten Sie innerhalb der vergangenen 5 Jahre einen Führerausweisentzug gehabt haben, ist ein online Abschluss nicht möglich. Bitte kontaktieren Sie uns um eine individuelle Offerte zu erhalten.
Nein, leider können keine Fahrzeuge für bewilligungspflichtige gewerbsmässige Personentransporte online via baloise.ch versichert werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug für gewerbsmässigen Personentransport versichern möchten, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Nein, leider können keine Fahrzeuge für bewilligungspflichtige gewerbsmässige Personentransporte online via baloise.ch versichert werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug für gewerbsmässigen Personentransport versichern möchten, so nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Nein, leider können keine Fahrzeuge für bewilligungspflichtige gewerbsmässige Personentransporte im Moment online via baloise.ch versichert werden.
Wenn Sie ein Fahrzeug für gewerbsmässigen Personentransport versichern möchten, so nehmen Sie bitte mit uns unter der Nummer 00800 24 800 800 Kontaktauf. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Nein, leider kann das aktuell online via baloise.ch nicht angeboten werden.
Für weitere Informationen oder eine Beratung nehmen Sie bitte mit uns unter der Nummer 00800 24 800 800 Kontakt auf.
Für Fahrten in folgenden Ländern benötigen Sie die "Grüne Karte":
• Albanien
• Bulgarien
• Bosnien-Herzegowina
• Israel
• Marokko
• Mazedonien
• Moldawien
• Rumänien
• Serbien-Montenegro
• Tunesien
• Türkei
• Ukraine und Weissrussland
Die Versicherungskarte wird Ihnen nach Abschluss des Vertrages mit der Police zugesandt. Sollten Sie eine zusätzliche Grüne Karte benötigen, so können Sie diese auf unserer Service-Seite bestellen.
Als Zeitwert wird der Betrag bezeichnet, der für die Neuanschaffung oder die Wiederherstellung des Fahrzeuges erforderlich wäre, abzüglich der Wertminderung infolge von Abnützung, Alter oder ähnlichen Gründen.
Ist der Zeitwertzusatz versichert, wird über die Zeitwertentschädigung hinaus noch eine Zusatzentschädigung bezahlt.
Diese beträgt in % des Katalogpreises (im Maximum wird für Zeitwert und Zeitwertzusatz der bezahlte Kaufpreis entschädigt):
1. 100% des Katalogpreises
2. 100% des Katalogpreises
3.-7. Zeitwert + 20% des Katalogpreises
8.-14. Zeitwert + 10% des Katalogpreises
ab dem 15. Zeitwert