Ab wann und für wen gelten die gesetzlichen Änderungen?
Die revidierten Bestimmungen gelten per Gesetz für alle Vertragsabschlüsse ab 1. Januar 2022.
Keine Anwendung finden die Neuerungen auf die Transportversicherung, die Kollektiv-Lebensversicherung und die obligatorische Unfallversicherung (UVG).
Alle unsere Kundinnen und Kunden sollen von den konsumentenfreundlichen Neuerungen profitieren können. Darum gewährt Ihnen die Baloise ab dem 1. Januar 2022 sämtliche neuen Rechte auch auf bereits laufende Versicherungsverträge. Hierbei geht die Basler weiter als der Gesetzgeber, welcher Bestandskunden nur das ordentliche Kündigungsrecht und den elektronischen Geschäftsverkehr ermöglicht.