Für Unternehmen, die Lohnnebenkosten gering halten möchten.
- Nah am vorgeschriebenen Minimum
- Fokus auf der gesetzlichen Rentenleistung
Die Auswahl einer betrieblichen Vorsorgelösung ist für die Verantwortlichen in Schweizer Unternehmen eine wichtige Entscheidung - immerhin geht es um die Altersvorsorge der Mitarbeitenden.
Bei der Wahl der betrieblichen Vorsorge gibt es kein richtig oder falsch. Um die optimale Lösung für die Firma, die Mitarbeitenden und den Unternehmer zu finden, lohnt sich eine vertiefte Auseinandersetzung mit dem Thema.
Je nachdem, ob maximale Sicherheit mit Rundum-Sorglos-Paket oder die Chance für eine höhere Verzinsung der Alterskapitalien im Mittelpunkt steht, fällt der Entscheid anders aus. Entscheidend ist das Verhältnis von Sicherheit für das Unternehmen und Renditechancen für die Angestellten.
Bei der Wahl einer geeigneten Lösung für die Pensionskasse sind solche Aspekte allerdings nicht direkt an den Prämien ablesbar. Die Auswirkungen auf die Leistungen und das Vorsorgekapital sind aber trotzdem nicht zu unterschätzen. Für eine fundierte Abklärung aller Facetten lohnt sich das Hinzuziehen eines Spezialisten.
Dank eines höheren Aktienanteils haben Sie und Ihre Angestellten die Chance, an einer konsequent performance-orientierten Anlagestrategie zu partizipieren.
Vermögensanlage
je nach Produkt Flexibilität durch unterschiedliche Anlagegefässe
Partizipation am Kapitalmarkt
flexibel, je nach Risikofreude des Unternehmens
Risikoprämie
kostengünstiger im Vergleich zur Vollversicherung
Gemeinschaftliche Anlage der Vorsorgevermögen
Gemeinschaftlicher Deckungsgrad
Gemeinschaftliche Verzinsung der Altersguthaben
Mit unseren vorkonfigurierten Vorsorgepaketen bieten wir KMU einfache Lösungen für die 2. Säule. Diese sind auf die Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens abgestimmt.
Für Unternehmen, die Lohnnebenkosten gering halten möchten.
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%Nicht versichert
Für Unternehmen, die einen Ausgleich zwischen Lohnnebenkosten und zusätzlichen Leistungen für ihre Mitarbeitenden suchen.
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auch über die berufliche Vorsorge differenzieren wollen.
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die Lohnnebenkosten gering halten möchten.
Maximal versicherbarer Lohn
(im BVG definierte Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
40%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
24%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
8%Nicht versichert
Für Unternehmen, die einen Ausgleich zwischen Lohnnebenkosten und zusätzlichen Leistungen für ihre Mitarbeitenden suchen.
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
25'725 CHF
(bei 100%-Pensum, prozentuale Berechnung bei Teilzeit)
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Für Unternehmen, die sich auf dem Arbeitsmarkt auch über die berufliche Vorsorge differenzieren wollen.
Maximal versicherbarer Lohn
(das 10-Fache der im BVG definierten Lohngrenze)
Koordinationsabzug
(Betrag, der vom versicherbaren Lohn abgezogen wird, um die Pensionsleistungen mit den AHV-Leistungen zu koordinieren)
Kein Abzug
(ab Alter 18/25/35/45/55 Jahre)
0/8/11/16/19%
Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
50%Versicherte Hinterlassenenrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
30%Versicherte Kinderrente (Prozentsatz des versicherten Lohnes)
10%100% des der AHV gemeldeten Lohnes
Passt keines der oben genannten Pakete zu Ihren Unternehmensbedürfnissen oder sind Sie noch unschlüssig? Melden Sie sich bei uns, unsere Kundenberater helfen Ihnen gerne weiter. Wir haben für jedes Unternehmen die passende Versicherungslösung.
Individuelle Anlage der Vorsorgevermögen in fünf verschiedenen Anlagegefässen
Individueller Deckungsgrad
Individuelle Verzinsung der Altersguthaben
Fokus auf Schweizer Anlagen
Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Kapitaloption und Teilkapitalbezug sind möglich
Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 erlaubt
Teilpensionierung und unbezahlter Urlaub standardmässig in allen Produktlinien möglich
Weiterversicherung nach ordentlichem Rücktrittsalter standardmässig in allen Produktlinien möglich
Einkauf von fehlenden Beitragsjahren erlaubt
Lebenspartnerrente ist automatisch mitversichert, ohne zusätzliche Kosten
Administration mit dem Online Portal BLD, für Versicherte mit myBaloise.ch
Aktuelle Kennzahlen der Perspectiva
Reglemente & weitere Dokumente
Die Risikorückdeckung für Tod und Invalidität erfolgt durch Baloise Leben AG. Die administrativen Belange der Durchführung der beruflichen Vorsorge hat die Sammelstiftung ebenfalls an Baloise Leben AG delegiert. Die Verwaltung der in Anteile der Baloise-Anlagestiftung für Personalvorsorge investierten Mittel der Vorsorgekassen erfolgt auf der Basis der statutarischen und reglementarischen Bestimmung der Anlagestiftung durch die Vermögensverwaltung der Baloise.
Seit über 75 Jahren bietet die Baloise Lösungen in der beruflichen Vorsorge an. Durch die regionale Vertretung unserer Spezialisten sind wir immer für Sie erreichbar und beraten Sie umfassend und kompetent vor Ort.