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Finance4Women Krankenkasse wechseln: richtig kündigen

Das Sparpotenzial beim Wechsel der Krankenkasse kann mehrere hundert bis tausend Franken sein – pro Jahr. Darum erfährst du, wie du dabei vorgehst:

  • Grundversicherungen einfach vergleichen
  • Gesetzliche Kündigungsfristen einhalten
  • Kostenlose Vorlagen für Kündigung & Anmeldung
Vorlagen herunterladen
12. August 2023 Job, Berufseinstieg
Die Krankenkasse zu wechseln kann sich lohnen, denn in der Grundversicherung erhältst du bei allen Kassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv. In unserem Leitfaden findest du alle Informationen zum Wechsel deiner Grund- und Zusatzversicherung, inklusive einer kostenlosen Vorlage für deine Kündigung.
Inhaltsverzeichnis Kündigungsfristen Musterbriefe zum Download Fristen beim Wechsel der Franchise oder des Modells BAG-Prämienrechner: Kosteneinsparung berechnen Ende des Versicherungsschutzes Häufige Fragen
Kündigungsfristen

Du kannst deine Krankenkasse jedes Jahr wechseln, wenn du die Kündigungsfrist einhältst:

Grundversicherung: Für die obligatorische Grundversicherung gibt es zwei Kündigungstermine:

  • Ende November: Die ordentliche Kündigungsfrist endet einen Monat vor Beginn der neuen Prämie. Deine Kündigung muss also spätestens am 30. November bei deiner Versicherung eintreffen. Oder am letzten Werktag im November, wenn der 30. November auf ein Wochenende oder einen Feiertag fällt.

    💡 Der Poststempel ist nicht gültig! Deine Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November zu den üblichen Bürozeiten bei deiner Krankenkasse eintreffen. Wir empfehlen dir daher, die schriftliche Kündigung bis Mitte November per Einschreiben an deine Krankenkasse zu schicken. So hast du einen schriftlichen Beweis für deine Kündigung.

 

  • Ende März: In Ausnahmefällen kannst du deine Grundversicherung auch per Ende Juni kündigen. Dazu muss deine schriftliche Kündigung bis spätestens am 31. März bei der Krankenkasse eintreffen. Oder am letzten Arbeitstag im März. Kündigen kannst du aber nur, wenn du eine Franchise von 300 CHF (Kinder 0 CHF) und ein Standardmodell der Grundversicherung gewählt hast. Alternative Modelle wie HMO oder Telmed sind nicht zulässig.

Zusatzversicherung: Für Zusatzversicherungen gelten andere Kündigungsfristen. In der Regel gilt eine Frist von 3 Monaten. Deshalb endet die Frist für viele Versicherungen am 30. September. Den genauen Stichtag findest du in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) deiner Krankenkasse.

Vier Schritte zum Krankenkassenwechsel

Musterbriefe zum Download

Damit deine Kündigung problemlos abläuft, haben wir dir zwei Musterbriefe zum Download bereitgestellt.
So geht’s: persönliche Daten einfüllen und den Brief Mitte November per Einschreiben an deine Krankenkasse schicken.

Fristen beim Wechsel der Franchise oder des Modells

Möchtest du bei deiner Krankenkasse bleiben und trotzdem dein Sparpotenzial ausschöpfen? Dann kannst du deine Franchise und/oder dein Versicherungsmodell anpassen. Auch hier gilt es, Fristen zu beachten.

 

  • Höhere Franchise: Wenn du deine Franchise (Selbstbehalt) erhöhen willst, kannst du dies bis spätestens am 31. Dezember tun. Die schriftliche Meldung muss bis zu diesem Datum bei deiner Versicherung eintreffen.
  • Wechsel des Versicherungsmodells: Wenn du dein Versicherungsmodell wechseln möchtest, kannst du dies deiner Krankenkasse bis am 30. November schriftlich melden. Die gleiche Frist gilt, wenn du in eine tiefere Franchise wechseln möchtest.
BAG-Prämienrechner: Kosteneinsparung berechnen

In der Grundversicherung erhältst du bei allen Krankenkassen die gleichen Leistungen. Die Preise für die Prämien unterscheiden sich jedoch teilweise massiv – je nach Kasse, Franchise, Versicherungsmodell und Wohnort. Darum bietet das Bundesamt für Gesundheit (BAG) einen Rechner an, um die Prämien zu vergleichen. Mit ihm kannst du ganz einfach dein Sparpotenzial berechnen – anonym, unabhängig und werbefrei.

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Ende des Versicherungsschutzes

Es gibt noch weitere Punkte, die du beim Krankenkassenwechsel beachten solltest.

Grundversicherung:

  • Meldepflicht: Grundsätzlich brauchen alle Personen eine Krankenversicherung, wenn sie in der Schweiz wohnen. Darum muss die neue Krankenkasse der alten melden, dass eine Person ohne Unterbruch bei ihr versichert ist. Siehe hierzu unsere Vorlage zur Anmeldung bei der neuen Krankenkasse.
  • Schulden: Eine Krankenkasse darf einen Wechsel ablehnen. Dies ist der Fall, wenn offene Rechnungen bis zum 31. Dezember noch nicht bezahlt worden sind. Dazu gehören ausstehende Prämien, Kostenbeteiligungen oder Verzugszinsen. Das gilt nur, wenn die Krankenkasse für diese Schulden bis zum 30. November Mahnungen verschickt hat.

Zusatzversicherung: Eine Krankenkasse darf in der Zusatzversicherung Personen ablehnen. Dies im Gegensatz zur obligatorischen Grundversicherung. Darum verlangen die Kassen von den Antragstellenden, dass sie vor dem Wechsel einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und sich gegebenenfalls bei einer Vertrauensärztin oder einem Vertrauensarzt der Krankenkasse untersuchen lassen. Auf dieser Basis entscheiden sie, ob und unter welchen Bedingungen sie eine Person zusatzversichern.

💡 Kündige deine Zusatzversicherung erst, wenn du die Bestätigung deiner neuen Zusatzversicherung hast. So verhinderst du, dass du im schlimmsten Fall ohne Zusatzversicherung dastehst.

Häufige Fragen
Kann ich meine Krankenkasse jederzeit wechseln?

Du kannst deine Grundversicherung grundsätzlich per Ende Jahr kündigen und wechseln. Dazu muss deine Kündigung bis spätestens am 30. November bei deiner Kasse eintreffen. Bei Zusatzversicherungen gelten andere Termine, die du in den allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) findest.

Hat es Nachteile, die Krankenkasse zu wechseln?

Du kannst deine Grundversicherung unabhängig von deinem Alter und Gesundheitszustand wechseln. Du hast keine Nachteile, wenn du sie wechselst. Du erhältst bei allen Kassen die gleichen Leistungen. Bei Zusatzversicherungen ist Vorsicht geboten. Hier können die Krankenkassen dich ablehnen.

Ist eine Krankenversicherung in der Schweiz obligatorisch?

Grundsätzlich müssen alle Personen bei einer Krankenkasse versichert sein, wenn sie hier wohnen. Das gilt für die obligatorische Grundversicherung. Zusatzversicherungen sind freiwillig.

Ausländische Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende brauchen möglicherweise keine Krankenversicherung. Informiere dich bei den zuständigen kantonalen Behörden.

Kann mich eine Krankenkasse ablehnen?

Die Kassen können dich nur in der Zusatzversicherung ablehnen. In der Grundversicherung müssen sie alle Antragstellenden vorbehaltlos und ohne Wartefrist aufnehmen. Weder Alter noch Gesundheitszustand spielen dabei eine Rolle.

Darf meine Krankenkasse meine Zusatzversicherung kündigen, wenn ich meine obligatorische Grundversicherung bei ihr kündige und zu einer anderen wechsle?

Nein, deine Krankenkasse darf dir deine Zusatzversicherung nicht kündigen, wenn du die Grundversicherung bei ihr kündigst. Das ist gesetzlich ausdrücklich verboten.

Muss ich die Zusatzversicherung bei der gleichen Krankenkasse abschliessen wie die Grundversicherung?

Nein, du musst die Grund- und Zusatzversicherung nicht bei der gleichen Kasse abschliessen. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Verträge, die du unabhängig voneinander abschliessen kannst.

Kümmere dich selbst um dein Budget – wir unterstützen dich mit Know-how:

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