Vorsorgelücken schliessen und Steuern sparen für mehr Geld im Alter
Sie planen eine frühzeitige Pensionierung? Sie möchten Vorsorgelücken schliessen? Oder Ihren Vorsorgeplan optimieren? Es gibt verschiedene Gründe, sich mit der 2. Säule auseinanderzusetzen. Denn neben der gesetzlich vorgeschriebenen monatlichen Einzahlung in die Pensionskasse gibt es auch die Möglichkeit von freiwilligen Einkäufen. Und diese können sich durchaus lohnen.
- Ein freiwilliger Einkauf sorgt für höhere Auszahlungen im Alter.
- Wer zusätzlich in die Pensionskasse einzahlt, profitiert von Steuerersparnissen und -vorteilen.
- Kurz vor der Pensionierung sowie gestaffelt einzuzahlen, lohnt sich besonders.
- Im Alter von 25 bis 34 Jahren beträgt der Pensionskassenbeitrag 7 Prozent des versicherten Gehalts, zwischen 55 und 64 Jahren 18 Prozent.
- Der Medianwert der monatlichen BV-Neurente lag 2018 bei CHF 1’767.
- Männer beziehen eine deutlich höhere Leistung aus der 2. Säule als Frauen.
(Quelle: Bundesamt für Statistik)
Für die finanzielle Sicherheit im Alter sieht die Schweizer Altersvorsorge drei Säulen vor. Die 2. davon ist die berufliche Vorsorge. Sie versichert Arbeitnehmende mit einem minimalen Einkommen von jährlich CHF 21’510. Die Leistungen der beruflichen Vorsorge ergänzen die existenzsichernde Rente der 1. Säule und sollen die Fortsetzung des gewohnten Lebensstandards ermöglichen – zusammen sollen 60 Prozent des letzten Lohnes erreicht werden. Sie können als Kapital oder als Rente bezogen werden. Die Basis für die Berechnung der Pensionskassenrente sind das angesparte Alterskapital und der Umwandlungssatz.
«Wir wissen nun genau, wo wir bei den Steuern sparen können. Das vereinfacht das Ausfüllen der Steuererklärung und entlastet unser Budget.»
- zur Verbesserung des Vorsorgeplans
- zum Ausgleich von fehlenden Versicherungsjahren
- zur Planung einer frühzeitigen Pensionierung
- Sie erhalten im Alter mehr Geld
- Sie profitieren von Steuerersparnissen
- Sie können Vorsorgelücken schliessen
- Kaufen Sie sich möglichst kurz vor der Pensionierung ein.
- Zahlen Sie gestaffelt über mehrere Jahre ein.
Nicht obligatorisch versichert in der 2. Säule sind Selbständigerwerbende; sie können sich der beruflichen Vorsorge aber freiwillig anschliessen. Zusätzlich zu den obligatorischen Beiträgen können auch Arbeitnehmende freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse vornehmen – nämlich dann, wenn eine Beitragslücke besteht, beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels oder Auslandaufenthalts, und keine Sperrfristen abzuwarten sind. Und genau solche Einkäufe können sich lohnen – aus verschiedenen Gründen. Beginnen wir mit dem offensichtlichsten: Je mehr Geld Sie in die Pensionskasse einzahlen, desto höher fallen die Auszahlungen im Alter an Sie aus. Eine private Aufstockung der Pensionskasse ist aber auch steuerlich interessant; Sie können diese vom steuerbaren Einkommen abziehen. Und: Während der Beitragsdauer ist Ihr Vorsorgekapital von Vermögens-, Einkommens- und Verrechnungssteuern befreit.
Kaufen Sie sich möglichst kurz vor der Pensionierung ein. Sie dürfen Ihre freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse vom steuerbaren Einkommen abziehen. Das spart Steuern. In der Regel ist das Einkommen kurz vor der Pensionierung am höchsten – und mit ihm folglich auch der Steuerspareffekt. Denken Sie daran: Je länger Ihre freiwillige Einzahlung in der Pensionskasse liegt, umso kleiner wird Ihre Rendite. Es gilt daher abzuwägen, Ihr Geld in einem ersten Schritt anzulegen und erst kurz vor der Pensionierung in die Pensionskasse einzuzahlen. Dies sollte spätestens drei Jahre vor der Pensionierung passieren, weil Sie sonst Steuern nachzahlen müssen und der Spareffekt wieder weg ist. Ebenfalls wichtig: Wenn Sie sich mit einem grösseren Betrag einkaufen, zahlen Sie diesen am besten gestaffelt über mehrere Jahre ein. Das mindert die Steuerprogression und Sie sparen so noch mehr Steuern.
Die Vorteile einer freiwilligen Einzahlung kennen Sie nun, das optimale Vorgehen dazu ebenfalls. Nun müssen Sie nur noch Folgendes beachten: Was in der Pensionskasse ist, bleibt auch dort – und zwar bis zur Pensionierung. Eine vorzeitige Auszahlung ist nur möglich, um Wohneigentum zu erwerben, wenn Sie sich selbstständig machen oder auswandern. Ebenfalls wichtig zu wissen: Bei einer Scheidung oder Auflösung einer registrierten Partnerschaft werden die Vorsorgegelder aus der 2. Säule geteilt – auch die freiwilligen Einkäufe.
Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Die Höhe des Einkaufs hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Massgebend dafür ist die Deckungslücke. Den genauen Betrag können Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung nachfragen.
Eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse ist möglich, wenn Sie erwerbstätig und bei einer Pensionskasse versichert sind, eine Beitragslücke besteht – beispielsweise aufgrund eines Stellenwechsels, Auslandaufenthalts, einer Scheidung oder Mutterschaft – und keine Sperrfristen abzuwarten sind.
Grundsätzlich bleibt Ihr Geld bis zur Pensionierung in der 2. Säule und kann frühestens mit 58 Jahren in Form einer Rente oder als Kapital bezogen werden. Es gibt aber Ausnahmen: Für den Erwerb von Wohneigentum, im Falle einer Selbständigkeit oder Auswanderung können Sie Ihre Ersparnisse in der Pensionskasse auch frühzeitig auszahlen lassen.