
Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen? Entscheidungshilfe
Renten- oder doch Kapitalbezug beim Pensionskassenguthaben? Hier finden Sie die wichtigsten Kriterien für eine gut überlegte Entscheidung.
- Vergleich aller Unterschiede auf einen Blick
- Weitere Kriterien, die man schnell übersieht
- So funktioniert die Kombination beider Varianten
- Eine Entscheidung fürs Leben: Sie entscheiden sich einmalig, wie Sie Ihr Pensionskassenguthaben beziehen möchten. Jede Variante bietet verschiedene Vor- und Nachteile.
- Weitere Entscheidungskriterien: Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung Faktoren wie Pensionszeitpunkt, Steuern, Pensionskasseneinkäufe, Zivilstand und politische Veränderungen in Bezug auf Kapital- und Rentenbezüge.
- Kombination von Rente und Kapital: Sie können die Pensionskassenrente mit einem Kapitalbezug kombinieren, wobei Sie mindestens 25% Ihres Altersguthabens bei allen Pensionskassen als Kapital beziehen können.
Die Entscheidung, wie Sie Ihr Altersguthaben aus der 2. Säule beziehen möchten, treffen Sie nur einmal – und sie ist unwiderruflich. Ein nachträglicher Wechsel ist nicht möglich. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Unterschiede kennen. Der grösste Unterschied liegt in der Auszahlung: Bei der Pensionskassenrente erhalten Sie jeden Monat den gleichen Betrag bis ans Lebensende. Beim Kapitalbezug hingegen beziehen Sie Ihr gesamtes Pensionskassenguthaben auf einmal.
Welche Option besser zu Ihnen passt, hängt von Ihrer Lebenssituation, Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft ab. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen alle wichtigen Unterschiede im direkten Vergleich.
Rentenbezug | Kapitalbezug | |
Auszahlung | Garantierte monatliche Rente bis ans Lebensende | Einmalige Auszahlung von bis zu 100% des Guthabens: die Maximalhöhe steht im Reglement der Pensionskasse |
Verwaltung | Die Pensionskasse verwaltet Ihr Kapital | Eigenverantwortung über Anlagestrategie des Kapitals |
Planungssicherheit | Hohe Sicherheit durch fixe monatliche Beträge | Mehr Flexibilität durch altersgerechten Vermögensverzehr |
Betragshöhe | Hängt vom Umwandlungssatz ab: tiefer Satz = tiefere Rente |
Möglichkeit, bessere Renditen zu erzielen als die Pensionskasse |
Teuerungsausgleich | Keine gesetzlich garantierte Anpassung an die Teuerung: Kaufkraft sinkt mit den Jahren | Bei erfolgreicher Anlage Schutz vor Inflation möglich |
Steuern | Rente wird als normales Einkommen zu 100% besteuert | Einmalig reduzierte Besteuerung, danach Vermögens- und Ertragssteuern |
Gesundheitszustand | Je länger Sie leben, desto mehr profitieren Sie | Kapital kann bei sehr langer Lebensdauer vollständig aufgebraucht werden |
Grössere Anschaffungen | Wegen der monatlichen Rentenzahlung nur begrenzt möglich | Flexibel möglich (Kauf einer Ferienwohnung, Renovationen etc.) |
Hinterbliebene |
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Verbleibendes Kapital kann vererbt werden |
Bei der Entscheidung zwischen Rente und Kapitalbezug sind noch weitere Faktoren wichtig. Diese werden oft übersehen, können aber für die richtige Wahl entscheidend sein:
- Zeitpunkt der Pensionierung: Bei einer Frühpensionierung sinken die Leistungen deutlich: Zum einen fällt das Alterskapital kleiner aus, weil Beitragsjahre und Zinsgutschriften wegfallen. Zum anderen wird bei der Rentenberechnung ein tieferer Umwandlungssatz angewendet. Eine zwei Jahre frühere Pensionierung kann die monatliche Rente bereits um über 10% senken. Sorgfältiges Vergleichen verschiedener Pensionierungszeitpunkte lohnt sich deshalb. Tendieren Sie zu einem Kapitalbezug, ist der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung ebenfalls zentral, da Sie den Kapitalbezug bei der Pensionskasse anmelden müssen. Erkundigen Sie sich bestenfalls schon heute über die Anmeldefristen Ihrer Pensionskasse.
- Steuern: Jeder Kapitalbezug aus der 2. oder 3. Säule erhöht Ihre Steuerrechnung schlagartig. Unser Tipp: Wenn Sie in eine 3. Säule eingezahlt haben, staffeln Sie alle Kapitalbezüge über mehrere Jahre, um die Steuerprogression zu mindern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Bezug der Säule 3a». Ein gestaffelter Kapitalbezug Ihres Pensionskassengeldes ist ebenfalls möglich, allerdings nur, wenn Sie sich teilpensionieren lassen.
- Einkauf in die Pensionskasse: Achtung bei kürzlich erfolgten Einkäufen. Wenn Sie innerhalb von drei Jahren nach einem freiwilligen Pensionskasseneinkauf Kapital beziehen, müssen Sie die gesparten Steuern nachzahlen. Der steuerliche Vorteil geht damit verloren. Deshalb gilt: Stimmen Sie Einkäufe und Kapitalbezug zeitlich gut aufeinander ab. Eine Ausnahme davon bilden Einkäufe nach einer Scheidung. Dort beträgt die Sperrfrist ein Jahr.
- Unverheiratete Paare: Leben Sie im Konkubinat? Prüfen Sie, ob Ihre Partnerin oder Ihr Partner im Todesfall durch Ihre Pensionskasse abgesichert ist. Die Regelungen unterscheiden sich stark zwischen den Pensionskassen.
- Politische Entwicklungen: Das Entlastungspaket 27 des Bundes sieht höhere Steuern auf Kapitalbezüge ab 2028 vor – allerdings ist diese Massnahme noch nicht in Kraft getreten. Wenn Sie einen Kapitalbezug erwägen, sollten Sie diese Entwicklungen bei Ihrer zeitlichen Planung berücksichtigen.
Sie müssen sich nicht zwingend für entweder Rente oder Kapital entscheiden. In vielen Fällen lässt sich beides kombinieren – was zusätzliche Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
- Wenn Sie sich für eine kombinierte Lösung entscheiden, steht es Ihnen zu, mindestens 25% Ihres BVG-Altersguthabens als Kapital zu beziehen.
- Die verbleibende Summe kann als lebenslange Rente ausbezahlt werden.
- Ehepaare können auch eine Kombination der Auszahlungsformen umsetzen, indem eine Person die Rente wählt, während die andere das Kapital bezieht.
Bei Ehepaaren mit einer Altersdifferenz ab etwa fünf Jahren lohnt es sich, die individuelle Situation genau zu prüfen. Faktoren wie Lebenserwartung und mögliche Ansprüche auf eine Witwen- oder Witwerrente können entscheidend dafür sein, welche Form des Bezugs für wen sinnvoll ist. Achten Sie auch auf den Umwandlungssatz der jeweiligen Pensionskasse: Liegt er bei einem Ehepartner höher, kann dies ausschlaggebend dafür sein, wer die Rente bezieht.
Auch können Sie sich bei der Kombination der Auszahlung an diese Faustregel halten: Decken Sie die monatlichen Fixkosten mit der Rente, für den Rest nutzen Sie den Kapitalbezug.
💡 Wichtig: Verheiratete und eingetragene Paare brauchen bei einem Kapitalbezug die schriftliche Zustimmung der Partnerin oder des Partners.
Der Umwandlungssatz bestimmt, wie hoch Ihre Pensionskassenrente ausfällt. Er wandelt Ihr angespartes Guthaben in eine lebenslange Jahresrente um.
Beispiel: Wenn Sie bei der Pensionierung ein Altersguthaben von 500'000 Franken haben und der Umwandlungssatz 6,8% beträgt, erhalten Sie pro Jahr eine Rente von 34'000 Franken (500'000 × 0,068).
💡 Wichtig: Der gesetzliche Umwandlungssatz von derzeit 6,8% gilt nur für den obligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens. Für darüberliegende (überobligatorische) Beträge legen die Pensionskassen meist tiefere Sätze fest. Mehr Details finden Sie in unserem Ratgeber «Umwandlungssatz verstehen».
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Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.
Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.