Hausrat- und Gebäudeversicherung – Das sind die Unterschiede
Was ist der Unterschied zwischen einer Haushalts- und einer Gebäudeversicherung?
- Hausratversicherung: Die Versicherung deckt Schäden von Gegenständen ab, die zum Hausrat gehören. Das heisst, alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können.
- Gebäudeversicherung: Deckung von Schäden am Gebäude, zum Beispiel am Eigenheim.
- Gemeinsamkeiten: Beide versichern ähnliche Risiken, zum Beispiel Feuer- und Elementarereignisse, Erdbeben, Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden. Bei der Gebäudeversicherung geht es um Schäden am Gebäude, bei der Hausratversicherung um Schäden am Hausrat.
- Überschneidungen: Die Versicherungen sind je nach Anbieter unterschiedlich. Eine Beratung ist daher sinnvoll. Beispiele für Überschneidungen sind die Gebäudehaftpflicht, Diebstahl und Glasbruch.
Ganz kurz gesagt sind in der Hausratversicherung alle Sachen versichert, die zum Hausrat gehören. Also alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen können. Die Gebäudeversicherung hingegen deckt Schäden am Eigenheim, also am Gebäude selbst, inklusive fest angebauter Teile wie der Dachrinnen oder der Einbauküche.
Bei den versicherten Sachschäden und Gefahren haben die beiden Versicherungen viel gemeinsam: Schäden infolge von Feuer- und Elementarereignissen, Erdbeben, Diebstahl sowie Wasser- und Glasschäden. Darüber hinaus gibt es die sogenannten Kaskodeckungen: Dort können Sachschäden versichert werden, die eine andere Ursache haben als die oben genannten Gefahren, zum Beispiel Graffiti-Geschmier an Hauswänden (Gebäudeversicherung «Erweiterte Deckung») oder wenn Sie Ihr Tablet verlieren (Haushaltsversicherung «Hausratkasko»). Auch hier gilt die Faustregel, dass die Gebäudeversicherung jeweils für Schäden am Gebäude und die Hausratversicherung für Schäden am Hausrat aufkommt.
Keine Regel ohne Ausnahme: Gewisse Gefahren können in beiden Versicherungen versichert sein. Am besten lassen Sie sich von uns persönlich beraten, damit wir Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen können.
Gebäudehaftpflicht
Bei den meisten Versicherern kann die Gebäudehaftpflicht in die Privathaftpflichtdeckung integriert werden. Bei der Baloise ist die Voraussetzung dafür, dass Ihre Immobilie maximal drei Wohnungen enthält, nur für private Zwecke genutzt und mindestens eine Wohnung davon auch selbst bewohnt wird. In diesem Fall ist die Gebäudehaftpflicht bei uns in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert und Sie müssen diese nicht noch separat über die Gebäudeversicherung abschliessen.
Sachversicherung: Diebstahl
Bei einem Einbruchdiebstahl oder -versuch ist die Beschädigung am Gebäude über die Gebäudeversicherung gedeckt, aber auch über den Hausrat mitversichert. Bei Letzterem kommt es allerdings auf die Versicherungssumme an – denn bei einem sehr kleinen Hausrat kann es zu einer Unterdeckung kommen. Deshalb empfehlen wir hier grundsätzlich die Gebäudeversicherung. Am besten stimmen Sie die für Sie optimale Lösung mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater ab.
Sachversicherung: Glasbruch
Im Rahmen der Hausratdeckung kann das Gebäudeglas ebenfalls mitversichert werden, muss aber nicht. Dadurch würden auch Schäden an Gebäudeverglasungen, wie zum Beispiel an sanitären Einrichtungen (Lavabos, Badewannen) oder auch Glaskeramikkochfeldern, mitversichert. Da diese Sachen unter die Kategorie «fest mit dem Gebäude verbaut» gehören, sind sie aber auch in der Gebäudeversicherung über die Deckung «Gebäudeglas» versichert.
«Unser Tipp: Lassen Sie sich von uns persönlich beraten, damit wir Ihre Versicherungen bei eventuellen Überschneidungen anpassen können.»
Das Gebäude selbst, inklusive Dach, ist durch die Gebäudeversicherung gedeckt, die Inneneinrichtung durch die Hausratversicherung.
Für das Garagengebäude zahlt die Wohngebäudeversicherung, für die Briefmarkensammlung die Hausratversicherung.
Bei Einbruchschäden an der Haustür und am Fenster kommt die Gebäudeversicherung zum Tragen. Voraussetzung dafür ist, dass die Deckung «Diebstahl» in den Versicherungsschutz integriert ist. Ist dies nicht der Fall, springt die Hausratversicherung ein. Die Wertgegenstände sind über den Hausrat versichert, das Bargeld ebenfalls, im Rahmen der «Geldwerte» in der Hausratversicherung.
Das Waschbecken ist entweder über die Deckung «Gebäudeglas» der Wohngebäudeversicherung oder über die Hausratversicherung versichert. Haben Sie beide Versicherungen abgeschlossen, klären Sie mit Ihrer Kundenberaterin oder Ihrem Kundenberater, ob es Überschneidungen gibt und Ihre Verträge entsprechend angepasst werden sollten.
Hier kommt zuerst die Gebäudehaftpflicht zum Zug. Kontaktieren Sie in einem solchen Fall sofort Ihre Versicherung. Je Fall kann auch die Kaskoversicherung des Fahrzeugs für den Schaden aufkommen. Wer im Zweifelsfall zahlt, müssen Sie aber nicht selbst klären, das machen die Versicherer unter sich aus.
Das ist ein klarer Fall für Ihre Gebäudehaftpflichtversicherung.
Auch hier wieder ein klarer Fall für die Gebäudehaftpflicht.
Wie weiter oben im Text erwähnt, kann die Gebäudehaftpflicht bei selbst bewohnten Einfamilienhäusern oder Ferienhäusern auch in die Privathaftpflicht integriert werden.
Gerne helfen wir Ihnen dabei, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu wählen
Versicherung oder Bank, Mobilität oder Wohnen: Als Content Manager bei Baloise bringt Loïc Keiflin verschiedene Perspektiven von Fachpersonen zusammen, um komplexe Themen einfach und verständlich zu erklären.