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Blog Wie Sie sich gegen Schäden durch Ihr Haustier schützen

Als Teil der Privathaftpflicht schützt die Tierhalterhaftpflichtversicherung Tierhalter vor Fremdschäden und Mieterschäden durch ihr Haustier. 

19. Januar 2022
Hund, Katze, Hamster und Co. – Haustiere bereichern das Leben. Selbst die süssesten Exemplare können jedoch einen Schaden anrichten. Gut, gibt es dafür eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Alles, was Sie dazu als Tierhalterin oder Tierhalter wissen müssen, lesen Sie hier.
Tierhalterhaftpflicht­versicherung – das müssen Sie wissen

Haustiere erfreuen sich grosser Beliebtheit in der Schweiz. Die Covid-19-Pandemie hat diesen Trend zusätzlich verstärkt. Mit mehr tierischen Freundinnen und Freunden nehmen allerdings auch die von ihnen verursachten Schäden zu. Umso wichtiger ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Ungeniertheiten Ihres Vierbeiners.

Was ist geschützt?

Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie grundsätzlich vor Fremdschäden – Schäden, die Ihr Haustier gegenüber anderen Personen, Tieren und Sachen verursacht. Ausserdem sind in der Regel auch Mieterschäden gedeckt. Ein Überblick:

Verletzung fremder Personen oder Tiere

Wenn Ihr Hund den Nachbarn beisst oder Ihr Kater die Katze der besten Freundin verletzt, greift die Tierhalterhaftpflichtversicherung. Sie kommt für anfallende Kosten infolge von Verletzungen fremder Personen oder Tiere auf. Dazu zählen beispielsweise Spitalaufenthalte oder Tierarztbesuche.

Sachschäden

Eine zerrissene Hose hier, verbissene Schuhe da, ein beschädigtes Auto dort. Sachschäden passieren im Zusammenleben mit Haustieren schneller, als man denkt. Umso praktischer, dass die Tierhalterhaftpflicht Sachschäden am Eigentum Dritter übernimmt, für die sich Ihr treuer Begleiter verantwortlich zeigt.

Mieterschäden

Der Hund hat das Parkett zerkratzt? Das Meerschweinchen die Tapete ruiniert? Die haarigen Weggefährten überraschen gerne – auch bezüglich Schäden in Ihrer Mietwohnung. Zum Glück sichert Sie die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Regelfall gegen solche Mieterschäden ab.

Was ist nicht geschützt?

Für sogenannte Eigenschäden müssen Sie selbst aufkommen. Darüber hinaus kann der Versicherer die Leistung kürzen, sollten Sie einen Schaden durch grobfahrlässiges Handeln herbeiführen. Nicht zuletzt ist es möglich, dass Sie für spezifische Schadenfälle eine Zusatzversicherung benötigen. Ein Tipp vorweg: Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf und klären Sie ab, welche Leistungsausschlüsse es gibt.

Eigenschäden

Eigenschäden sind nicht abgesichert. Wenn zum Beispiel Ihr Hund ein Familienmitglied beisst, deckt dies die Tierhalterhaftpflichtversicherung nicht ab. Dasselbe gilt für Urinflecken auf dem Teppich oder das zerkratzte Sofa in Ihrer Wohnung – auch das fällt unter Eigenschaden und wird nicht von der Versicherung übernommen.

Grobfahrlässigkeit

Fügt Ihr Haustier anderen Personen, Tieren oder einer Sache unter Verletzung elementarer Vorsichtsgebote Ihrerseits einen Schaden zu, kann die Tierhalterhaftpflicht einen Teil der Schadensumme von Ihnen zurückverlangen. Lassen Sie beispielsweise Ihren übermässig aggressiven Hund frei herumlaufen und es kommt zu einem Zwischenfall, fällt das unter Grobfahrlässigkeit. Treffen Sie also alle nötigen Massnahmen, um das zu verhindern. Damit schützen Sie Dritte, Ihren Liebling und sich selbst.

Zusatzversicherungen

Es gibt verschiedene Konstellationen, in denen Sie unter Umständen eine Zusatzversicherung brauchen. Reiten Sie beispielsweise gerne mit einem gemieteten oder geliehenen Pferd aus, benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Zusatzversicherung. Dasselbe gilt für andere Nutztiere. Zudem kann eine Zusatzversicherung vonnöten sein, falls Ihr Vierbeiner nicht nur Ihr bester Freund ist, sondern auch als Wachhund bei der Arbeit nach dem Rechten schaut. Passen Sie regelmässig auf fremde Tiere auf? Dann sollten Sie Ihren Versicherungsschutz ebenso prüfen.

Gut zu wissen
Muss ich eine Tierhalterhaftpflicht separat abschliessen?

Hier kommt die gute Nachricht: Die Tierhalterhaftpflicht ist so gut wie immer im Schutz der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. Haben Sie eine solche abgeschlossen, müssen Sie dementsprechend nichts weiter unternehmen. Aber Achtung: Zusatzversicherungen und -leistungen sind davon ausgenommen.

Ist eine Tierhalterhaftpflicht für Haustiere obligatorisch?

Die Tierhalterhaftpflicht ist kantonal unterschiedlich geregelt und kommt auch auf das Tier an. Es gibt Kantone, zum Beispiel Zürich, die von Hundehalterinnen und Hundehaltern eine Privathaftpflichtversicherung zwingend verlangen – und zwar mit einer bestimmten Mindestdeckungssumme. Im Fall von Zürich liegt diese bei einer Million Franken. Empfehlenswert ist jedoch eine Höhe von rund fünf Millionen Franken.

Genügt eine Tierhalterhaftpflicht für alle meine Haustiere?

Ja. In den meisten Fällen reicht eine Police für alle Ihre Vierbeiner – von der Hündin über den Kater bis zum Kaninchen.

Rundum gut geschützt
Die passende Tierhalterhaftpflichtversicherung für Sie

Die Tierhalterhaftpflicht ist bei der Baloise in die Privathaftpflichtversicherung integriert und bietet besten Schutz vor unverhofften Schäden, die Ihr Haustier verursacht. In einem Beratungsgespräch zeigen wir Ihnen gerne auf, wogegen Sie abgedeckt sind, und finden gemeinsam die optimale Lösung für Ihre individuellen Bedürfnisse.

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