Für eine Einzelfirma mit einem Jahresumsatz von weniger als CHF 100’000 ist der Eintrag freiwillig, in vielen Fällen aber trotzdem zu empfehlen. Eingetragene Unternehmen geniessen einen Vertrauensbonus, haben höhere Visibilität und ihr Firmenname ist geschützt – allerdings nur in der Gemeinde des Firmensitzes. Ein weiterer Vorteil: Das Unternehmen kann zum Beispiel einen Mietvertrag abschliessen. Ohne Eintragung laufen diese Verträge in der Regel über die Privatperson. Das Handelsregister meldet zudem der AHV und dem Steueramt den Eintrag. Dadurch werden die Steuern und die AHV automatisch korrekt erfasst und abgerechnet. Das bedeutet weniger administrativen Aufwand.
Zu diesen Pluspunkten kommen einige Nachteile. Der Handelsregistereintrag kostet Geld. Jede Änderung der Eintragung kostet erneut. Die Änderung etwa der Adresse des Firmensitzes oder der Inhaberin muss dem Handelsregisteramt kostenpflichtig gemeldet werden. Zwingend ist zudem, dass Sie den Zweck Ihres Unternehmens festlegen – ohne Eintrag entfällt diese nicht immer einfache Aufgabe. Und schliesslich untersteht das Einzelunternehmen mit Handelsregistereintrag der Betreibung auf Konkurs. Das bedeutet, dass das Betreibungsamt im Konkursfall sämtliche Vermögenswerte der Firma verwendet, um die Schulden zu begleichen – selbst wenn die Schulden niedriger sind.