Die Einzelfirma ist mit über 325’000 Unternehmen bei Gründerinnen und Gründern die beliebteste Rechtsform in der Schweiz. Aus gutem Grund: Die Gründung einer Einzelfirma ist einfach, geht schnell und erfordert keine Mindesteinlage an Kapital. Sie empfiehlt sich vor allem dort, wo eine natürliche Person allein Inhaberin oder Inhaber ist.
So unkompliziert die Gründung einer Einzelfirma ist, so gut tun Sie dennoch daran, sich mit einigen zentralen Aspekten auseinanderzusetzen. Wenn Sie sich entschieden haben, ein Einzelunternehmen zu gründen, finden Sie hier eine kommentierte Liste aller notwendigen Schritte. Daran schliesst ein Überblick über die Vor- und Nachteile an dieser Rechtsform an.
- Was brauche ich für die Gründung einer Einzelfirma?
- Was kostet die Gründung einer Einzelfirma?
- Wie viel Kapital ist für die Gründung einer Einzelfirma notwendig?
- Wie lange dauert es, eine Einzelfirma zu gründen?
- Welche Regeln gelten für den Firmennamen?
- Muss ich die Einzelfirma im Handelsregister eintragen?
- Muss die Einzelfirma AHV-Beiträge bezahlen?
- Welche Versicherungen braucht es bei der Firmengründung?
- Müssen Einzelunternehmen Mehrwertsteuer entrichten?
- Vorteile und Nachteile der Einzelfirma
Die Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie ist als Rechtsform bei kleinen, personenbezogenen Unternehmen beliebt. Das sind oft Personen aus dem Gewerbe wie Handwerker und lokale Handelsfirmen, aber auch Architekten, Ärztinnen und Berater. Eine Einzelfirma konstituiert sich mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, eine formelle Firmengründung des Unternehmens ist nicht nötig. Eine Einzelfirma gehört allein ihrer Gründerin oder ihrem Gründer. Sie oder er muss nicht in der Schweiz wohnen, aber über eine Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung verfügen.
Wenn Sie mit einer Einzelfirma an den Start gehen, müssen Sie folgende Vorbereitungen treffen:
- Gründungskosten budgetieren
- Firmenzweck formulieren
- Firmennamen festlegen
- E-Mail einrichten und Website erstellen
- Beim Handelsregisteramt anmelden (falls nötig)
- Bei der AHV-Ausgleichskasse anmelden
- Mehrwertsteuerpflicht abklären
Die Kosten für die Gründung Ihrer eigenen Firma hängen stark davon ab, wie viel externe Expertise Sie beanspruchen. Unter Umständen fallen die Gebühren für den Eintrag ins Handelsregister an. Es empfiehlt sich, externe Spezialisten beizuziehen, beispielsweise für den visuellen Auftritt (Logo, Farben, Schrift etc.), für die Website oder für Steuer- und Versicherungsfragen. Unser Partner Fasoon unterstützt Sie gratis im administrativen Gründungsprozess, damit Sie sich ganz auf Ihre eigene Firma und die Akquisition von Kundinnen und Kunden konzentrieren können.
Im Unterschied zur Gründung einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) oder einer einer AG (Aktiengesellschaft) ist bei der Einzelfirma die Einzahlung eines Gründungskapitals nicht nötig. Nichtsdestotrotz ist eine genaue und umfassende Planung des voraussichtlichen Kapitalbedarfs ratsam. So vermeiden Sie unliebsame Überraschungen. Schliesslich dauert es in der Regel einige Wochen oder Monate, bis die ersten Zahlungen von Kundinnen und Kunden auf dem Konto Ihres Unternehmens eintreffen.
💡 Gut zu wissen
Wenn Sie für Ihr Start-up Fremdkapital benötigen, gilt es zu beachten, dass potenzielle Geldgeber in der Regel einen Businessplan verlangen, um die Erfolgschancen Ihres Projekts einzuschätzen. Sobald die Finanzierung gesichert ist, können Sie bei einer Bank ein Firmenkonto einrichten.
Wenn Sie richtig vorbereitet sind und alle Unterlagen zur Hand haben, gründen Sie Ihr Einzelunternehmen innerhalb von wenigen Tagen bis drei Wochen.
Der Name einer Einzelfirma muss zwingend den Familiennamen der Inhaberin oder des Inhabers enthalten (z. B. Keller Consulting). Zusätzlich können Sie den Vornamen (z. B. Klara Keller Consulting), die Tätigkeit Ihres eigenen Unternehmens (z. B. Keller IT Consulting) und Fantasiebezeichnungen hinzufügen. Wichtig: Prüfen Sie, ob Ihr Firmenname noch verfügbar ist – am einfachsten im Zentralen Firmenindex des Bundes. Bei Verwechslungsgefahr kontaktieren Sie am besten das Handelsregisteramt Ihres Kantons.
Prüfen Sie auch die Verfügbarkeit der Webdomain. Wenn die .ch-Webdomain bereits vergeben ist, können Sie unter domains.ch andere Endungen und Möglichkeiten prüfen.
Der Eintrag im Handelsregister ist für Einzelunternehmen erst ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken vorgeschrieben. Er kann aber bereits früher sinnvoll sein. Durch den Handelsregistereintrag werden Informationen zu Ihrem Unternehmen öffentlich zugänglich. Dies schafft Vertrauen gegenüber Ihren Kunden, Geschäftspartnerinnen und Lieferanten.
Das Handelsregister ist eine Domäne der Kantone. Im Zentralen Firmenindex des Bundes sind die Kontaktdaten aller kantonalen Handelsregisterämter übersichtlich aufgelistet.
💡 Gut zu wissen
Solange der Umsatz unter der Schwelle von 500'000 Franken liegt, genügt aus Buchhaltungsperspektive eine einfache Buchhaltung mit einer Übersicht über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen. Ab 500'000 Franken besteht eine Pflicht zur kaufmännischen Buchführung (doppelte Buchhaltung).
Als Gründerin oder Gründer einer Firma gelten Sie bei den Sozialversicherungen als selbstständig erwerbend. Den Selbständigkeitsstatus müssen Sie sich von der zuständigen AHV-Ausgleichskasse bestätigen lassen. Falls Sie nicht Mitglied eines Berufsverbands oder einer Verbandsausgleichskasse sind, müssen Sie sich bei der kantonalen Ausgleichskasse des Kantons anmelden, in dem sich Ihr Geschäftssitz befindet. Für das Baugewerbe und den Verkehrsbereich nimmt die Suva diese Beurteilung vor.
Der Kasse müssen Sie per Formular nachweisen, dass Sie als natürliche Person ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe auf eigene Rechnung und auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreiben. Kriterien der AHV für eine selbständige Tätigkeit sind unter anderem:
- mehrere Auftraggeber (entsprechende Offerten und Rechnungen)
- Auftritt am Markt unter eigenem Namen (Visitenkarten, E-Mail-Adresse, Website)
- bereits getätigte Investitionen
- unterzeichneter Mietvertrag
Wenn die AHV-Ausgleichskasse oder die Suva Ihre selbständige Erwerbstätigkeit bestätigt, können Sie den Antrag bei der AHV stellen. Haben Sie Angestellte, müssen Sie diese ebenfalls mit einem Formular anmelden.
💡 Gut zu wissen
Erst wenn Sie Ihre Tätigkeit aufgenommen haben und Ihre Selbständigkeit nachweisbar ist, können Sie sich als nächsten Schritt bei der Ausgleichskasse anmelden. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich.
Selbständige Erwerbstätigkeit in der Rechtsform der Einzelfirma bedeutet, dass nur die staatliche Vorsorge mit AHV, IV und EO obligatorisch ist. Bei der Arbeitslosenkasse versichern können Sie sich nicht. Der Anschluss an eine Pensionskasse ist ebenso freiwillig wie eine Unfallversicherung, die Sie gegen Unfälle während der Arbeit und in der Freizeit absichert. Haftpflichtversicherung und Sachversicherung sind für einzelnen Branchen obligatorisch, für andere freiwillig.
Um Ihren Versicherungs- und Vorsorgebedarf zu klären, lassen Sie sich am besten von Fachleuten beraten. Diese Beratung ist in vielen Fällen gratis. So können Sie beim Start in die selbständige Erwerbstätigkeit Ihre administrativen Aufwände in Versicherungsbelangen reduzieren und sich auf das operative Geschäft konzentrieren.
Inhaberinnen und Inhaber einer Einzelfirma mit einem Umsatz von mehr als 100'000 Franken sind grundsätzlich mehrwertsteuerpflichtig. Allerdings gibt es Tätigkeitsbereiche, die von dieser Pflicht ausgenommen sind. Dazu gehören beispielsweise Versicherungen, die Landwirtschaft und der Gesundheitsbereich. Sie sollten daher unbedingt abklären, ob Sie der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen.
Die Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung gibt übersichtlich Auskunft darüber, ob Sie die Voraussetzungen für die Mehrwersteuerpflicht erfüllen. Ist dies der Fall, müssen Sie bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung eine entsprechende Erklärung einreichen. Auf der Website können Sie sich auch online anmelden.
Vorteile | Nachteile |
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Schnelle und einfache Gründung der Firma: keine Formalitäten, wenig Gebühren | Persönliche Haftung der Inhaberin oder des Inhabers mit dem gesamten Geschäfts-und Privatvermögen |
Grosse unternehmerische Freiheit, keine gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen | Kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung |
Kein Mindestkapital erforderlich | Erschwerter Zugang zum Kapitalmarkt |
Keine steuerliche Doppelbelastung von Einkommen und Vermögen | Keine getrennte Besteuerung von Geschäfts- und Privateinkommen und -vermögen |
Geringer Verwaltungsaufwand im Vergleich zu AG und GmbH | Keine Beteiligung möglich |
Schwierigkeiten bei der Übertragung der Eigentumsanteile | |
Firmenname nicht frei wählbar und nur beschränkt geschützt |
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