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Blog Homeoffice: Was muss man versicherungsrechtlich beachten?
  • Bei Beschädigung oder Verlust von Arbeitsgeräten hängt es von mehreren Faktoren ab, welche Versicherung zuständig ist.
  • Haben Angestellte einen Unfall, greift meist die gesetzliche Unfallversicherung.
12. August 2024
Spätestens seit der Corona-Pandemie ist das mobile Arbeiten – vor allem von zu Hause aus ‒ in vielen Branchen zu einer Selbstverständlichkeit geworden. Auch wenn inzwischen einige Erwerbstätige wieder hauptsächlich im Büro arbeiten, nutzen viele weiterhin die Möglichkeit, zumindest teilweise im Homeoffice tätig zu sein. 
Homeoffice: rechtliche Grundlagen

In der Schweiz gibt es kein eigenständiges Gesetz zur Arbeit im Homeoffice. Allerdings beziehen sich einige (arbeits-)rechtliche Grundlagen, die in der Berufswelt Anwendung finden, auch auf das Arbeiten zu Hause:

  • Im Arbeitsgesetz (ArG) sind die allgemeinen Arbeitsbedingungen festgelegt, beispielsweise Arbeitszeiten und Pausen. Diese gelten grundsätzlich auch im Homeoffice.
  • Das Obligationenrecht (OR) regelt – wenn auch eher rudimentär – die Rechte und Pflichten von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmern, die sich aus einem Arbeitsvertrag ergeben.
  • Das Datenschutzgesetz (DSG) befasst sich mit dem Schutz personenbezogener Daten, der auch an mobilen Arbeitsplätzen gewährleistet sein muss.
  • Bei zumindest teilweise im Homeoffice tätigen Grenzgängerinnen und Grenzgängern gibt es in der Schweiz seit Juli 2023 neue Regelungen im Hinblick auf Sozialversicherung, Besteuerung und Arbeitsrecht. Arbeiten Angestellte aus dem EU-/EFTA-Ausland im Homeoffice, gibt es ähnliche Bestimmungen.

Um möglichst konkret zu klären, was man im Homeoffice beachten muss, sollten Unternehmen interne rechtliche Grundlagen in Form eines offiziellen Homeoffice-Reglements schaffen. In diesem sollten unter anderem Punkte wie Arbeitszeiten, Arbeitsplatzanforderungen, Datenschutz- und Kommunikationsrichtlinien sowie steuer- und arbeitsrechtliche Aspekte klar ausgeführt werden. Auch Haftungsfragen, die etwa durch Beschädigungen an Arbeitsgeräten entstehen können, lassen sich darin proaktiv regeln.

Sind Laptop und Co. beim Arbeiten im Homeoffice versichert?

Wenn ein Unternehmen Angestellte ins Homeoffice schickt, muss es diese grundsätzlich mit geeigneten Arbeitsgeräten ausstatten. Dementsprechend gehören Laptop und Co. häufig dem Unternehmen. Wenn Sie beim Arbeiten im Homeoffice eines dieser Geräte beschädigen, kommt es unter anderem darauf an, ob Sie grob fahrlässig gehandelt haben. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie den Arbeitslaptop auf dem Balkon im Regen stehen lassen. Bei diesem Szenario müssten Sie in der Regel selbst für den Schaden aufkommen.

Arbeiten Sie im Homeoffice hingegen mit Ihren eigenen Geräten, haben Sie bei Schäden, die z. B. durch einen Brand oder Wasserrohrbruch verursacht werden, oder Diebstahl Anspruch auf Kostenübernahme durch die Hausratversicherung – übrigens auch bei Beschädigungen Ihrer Büromöbel. Nicht versichert ist hingegen die einfache Beschädigung, wenn Sie z. B. Ihren Laptop fallen lassen. Mit der «Hausratkasko Plus» von Baloise lassen sich auch elektronische Geräte gegen selbst verursachte Schäden versichern. Praktische Sicherheitsbausteine schützen Sie zusätzlich bei Grobfahrlässigkeit und Cyber-Attacken. Selbstständige profitieren bei Baloise ausserdem von speziell auf Unternehmenskunden zugeschnittenen Versicherungsangeboten im Bereich Haftpflicht, Recht und Sachwerte.

Unfall im Homeoffice: Was ist versichert?

Viele Erwerbstätige fragen sich, was ihnen beim mobilen Arbeiten im eigenen Zuhause schon passieren kann. Tatsächlich ist ein Unfall im Homeoffice gar nicht so unwahrscheinlich. Doch für die Versicherung ist es wichtig zu unterscheiden, ob der Unfall ein Berufsunfall ist oder nicht – im Homeoffice oft nicht so einfach.

Dazu zwei Beispiele: 

  • Sie unterbrechen die Arbeit im Homeoffice, um auf die Toilette zu gehen. Auf dem Weg stolpern Sie und brechen sich beim Sturz das Handgelenk. Hier handelt es sich in der Regel um einen Berufsunfall.
  • Sie wollen während der Pause im Homeoffice schnell die Glühbirne im Keller wechseln, fallen von der Leiter und brechen sich das Handgelenk. Diesen Vorfall wertet die Versicherung wahrscheinlich als Nichtberufsunfall, weil Sie den Arbeitsplatz für eine berufsfremde Aktivität verlassen.

Überdies kommt es in puncto Unfallversicherung auf Ihre wöchentliche Arbeitszeit an: Sind Sie mehr als acht Stunden pro Woche für denselben Schweizer Arbeitgeber tätig, kommt für Unfälle im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit (Berufsunfälle), aber auch für Unfälle auf dem Arbeitsweg und Freizeitunfälle (Nichtberufsunfälle) die obligatorische gesetzliche Unfallversicherung auf. Sie zahlt unter anderem die Kosten für Heilung, Pflege und Hilfsmittel sowie Taggeld, Invaliditätsrenten und Integritätsentschädigungen.

Bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die weniger als acht Stunden pro Woche für ein Schweizer Unternehmen arbeiten, sind nur Berufsunfälle versichert. Für Nichtberufsunfälle, die zum Beispiel in der Freizeit passieren, zahlt die Unfallversicherung nicht. Das ist gerade beim mobilen Arbeiten im Homeoffice wichtig zu wissen, weil hier die Unterscheidung von Berufs- und Nichtberufsunfällen oft gar nicht so einfach ist. Die meisten Beschäftigten im Homeoffice sind jedoch über acht Stunden die Woche bei einem Unternehmen angestellt.

Wenn Sie Teilzeit arbeiten, kann es also passieren, dass die gesetzliche Unfallversicherung nicht greift. Es lohnt sich zu überprüfen, ob und wie Sie über den Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind. Denn zu den oben aufgeführten Leistungen kann der Arbeitgeber zusätzlich eine Unfallzusatzversicherung für die Mitarbeitenden abschliessen. Hier kann die Deckung auf die private Spitalabteilung erweitert oder zusätzlich ein Invaliditäts- und Todesfallkapital versichert werden.

Weitere Abdeckung durch die Einzel-Unfallversicherung

Falls Sie über Ihren Arbeitgeber keine zusätzlichen Leistungen versichert, oder die Nichtberufsunfälle gar nicht über den Arbeitgeber gedeckt haben, lohnt sich ein Blick auf die Einzel-Unfallversicherung von Baloise. Hier sind Sie nicht nur bei jeglichen Unfällen im Homeoffice versichert, sondern auch beim mobilen Arbeiten weltweit und können sich auf Leistungen verlassen, die über die der gesetzlichen Unfallversicherung hinausgehen. Wichtig: Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, vergleichen Sie immer, welche Deckungen Sie bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben. Hier hilft Ihnen Ihre Versicherungsberaterin oder Ihr Versicherungsberater gerne weiter.

Sind Sie selbstständig erwerbend? Dann gilt es, sich eigenständig um den passenden Versicherungsschutz zu kümmern. Selbstständige sind zunächst nur für die Heilungskosten obligatorisch über die Krankenkasse gegen Unfall versichert. Um einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Unfällen sicherzustellen, können Sie die freiwillige Unfallversicherung der Baloise abschliessen.

Wichtig: Damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen erhalten, sollten Sie den Unfallhergang genau dokumentieren. Müssen Sie eine Arztpraxis oder ein Spital aufsuchen, geben Sie dort an, dass sich der Unfall im Homeoffice ereignet hat. Melden Sie diesen dann – je nach Zuständigkeit ‒ Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer privaten Unfallversicherung.

Sie verwenden beim Arbeiten im Homeoffice eigene elektronische Geräte wie Laptop oder Smartphone? Dann bietet Ihnen die Hausratversicherung von Baloise mit der zusätzlichen «Hausratkasko Plus» den passenden Schutz.

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