Diese zehn konkreten Beispiele schaffen Klarheit.
Bei einem Elementarereignis sind die meisten Schäden von der Haushalts- oder Gebäudeversicherung gedeckt. Bei Schäden am Fahrzeug greift die Teilkaskoversicherung.
Bevor wir zum Kern der Sache vordringen, müssen wir einige Dinge in Bezug auf die Gebäudeversicherung klären.
Die Grundlage: Eine Elementarversicherung
Jeder, der eine Immobilie besitzt, sollte diese gegen Feuer und Elementarereignisse versichern. In den meisten Kantonen ist diese Versicherung Pflicht und wird von einer kantonalen Institution angeboten.
Der Haken daran? Im Allgemeinen deckt die kantonale Gebäudeversicherung nur das Hauptgebäude – also die vier Wände, das Dach und alle festen Anbauten.
Die Gebäudeumgebung ist häufig nicht gedeckt
Bei Sturm, Hagel oder Hochwasser leidet jedoch oft gerade die Gebäudeumgebung am meisten: Terrassenplatten, Bäume und Sträucher, Zäune, Briefkästen usw.
Glücklicherweise können Sie eine zusätzliche Privatversicherung wie etwa die BaloiseCombi-Gebäudeversicherung* abschliessen, welche die Gebäudeumgebung und technische Hausanlagen deckt.
Da die Dachziegel fest mit dem Haus verbunden sind, ist der Schaden grundsätzlich durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.
In diesem Fall müssen Sie sich an die private Gebäudeversicherung wenden. Wenn Sie die Gebäudeumgebung versichert haben, werden Ihnen auch Schäden am Swimmingpool, in den der Baum gestürzt ist, erstattet (sofern der Baum in Ihrem Garten stand).
Der Gasgrill ist Teil des Mobiliars, da man ihn bei einem Umzug mitnehmen kann. Das bedeutet, dass in dieser Situation die Haushaltsversicherung greift.
Wenn Sie in Fotovoltaikpaneele investieren, lohnt es sich, eine Versicherung für technische Hausanlagen mitabzuschliessen. Diese übernimmt durch Elementarereignisse wie Hagel verursachte Schäden, deckt jedoch auch Schäden, die durch andere Ursachen wie zum Beispiel einen Kurzschluss entstehen.
In diesem Fall müssen Sie sich an Ihre Autoversicherung wenden. Ein solcher Fall wird über die Teilkaskoversicherung abgewickelt.
Stürme gelten als höhere Gewalt. Aus diesem Grund sind Sie für solche Schäden generell nicht haftbar.
Für die Entschädigung kann Ihr Nachbar sich an seine Feuer- und Elementarschadenversicherung wenden.
Dieser Fall ist etwas speziell. Rollläden und Storen sind natürlich fest an den Aussenmauern des Hauses verbaut, werden von der kantonalen Versicherung jedoch häufig nicht als integrale Gebäudeteile anerkannt. Aus diesem Grund sind sie durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung nicht gedeckt.
Bei der privaten Gebäudeversicherung sind sie aber als Gebäudeumgebung erfasst.
Ein einfacher Gartenschuppen, der bei einem Umzug leicht zu transportieren ist, ist prinzipiell Teil des Mobiliars. Daher können Sie sich in diesem Fall an Ihre Haushaltsversicherung wenden.
Hier greift die Zusatzversicherung Gebäudeumgebung. Sie deckt sowohl die Bepflanzung als auch zum Beispiel Gartenzäune und -mauern.
Fenster sind ein integraler Gebäudeteil. Daher sind solche Schäden von der Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.
Die Umgebung eines Hauses zu gestalten, ist teuer. Trotzdem sind Schäden an Bäumen, Gartenmauern, Pflasterflächen, Treppen, dem Swimmingpool, der Gartenbeleuchtung und vielem mehr nicht durch die Feuer- und Elementarschadenversicherung gedeckt.
Gut geschützt mit der Kombination aus kantonaler und privater Versicherung
Wer gegen Elementarereignisse gut geschützt sein will, sollte Gebäudeumgebung und technische Hausanlagen zusätzlich versichern. Zu diesem Zweck können Sie eine Gebäudeversicherung bei der Baloise abschliessen.
2-in-1-Deckung in einigen Kantonen
In den Kantonen GE, UR, SZ, TI, AI, VS und OW gibt es keine kantonale Pflichtversicherung. Die BaloiseCombi-Gebäudeversicherung bietet Ihnen eine 2-in-1-Deckung: Basis- und Zusatzversicherung in einem Vertrag.