AHV, IV und EO
Die Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden zusammen die 1. Säule des schweizerischen Sozialversicherungssystems. Die AHV finanziert den grundlegenden Existenzbedarf im Alter. Die IV deckt die finanziellen Folgen von Invalidität ab. Die EO kompensiert die Einkommensausfälle durch Militär- und Zivildienst, bei Mutterschafts- wie auch bei Vaterschaftsurlaub. Finanziert werden diese Versicherungen je zur Hälfte durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge.
- AHV/IV/EO sind für alle Erwerbstätigen obligatorisch.
- Selbständigerwerbende müssen sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge selbst bezahlen.
- Selbständigerwerbende sind bis zu einem Jahreseinkommen von 148'200 Franken beitragspflichtig.
- Bei Selbständigen bildet das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit die Grundlage für die Berechnung der Beiträge. Massgebend ist die Veranlagung für die direkte Bundessteuer.