- Ein Sengschaden entsteht durch Hitzeeinwirkung (etwa durch eine glimmende Zigarette oder ein heisses Bügeleisen) und ist lokal begrenzt.
- Sengschäden sind bei Baloise durch die Hausratversicherung abgedeckt.
Ein Sengschaden entsteht durch lokale Hitzeeinwirkung oder Funkenflug und nicht durch eine offene Flamme. Im Gegensatz zu einem Feuerschaden breitet sich ein Sengschaden in der Regel nicht aus. Häufig ist Hausrat von Sengschäden betroffen.
Typische Beispiele für Sengschäden sind
- Eine glimmende Zigarette brennt ein Loch in den Teppich oder in die Couch.
- Ein Bügeleisen beschädigt ein Regal, in dem es nach der Benutzung abgestellt wurde.
- Ein glühendes Holzscheit fällt aus dem Cheminée und hinterlässt einen Brandfleck im Parkettboden.
- Durch Funken aus dem Holzkohlegrill entstehen Löcher im einige Meter entfernt stehenden Sonnenschirm.
- Der Funkenflug eines Nutzfeuers im Garten verursacht Schäden an der Holzfassade des Hauses.
Schadenbeispiele, die in der Regel nicht zu den Sengschäden zählen
- Gegenstände (etwa aus Kunststoff) liegen neben dem Cheminée oder dem Küchenherd und verformen sich aufgrund der Wärmeentwicklung.
- Durch die Hitze eines Lagerfeuers verfärbt sich die Lackierung der Gartenmöbel.
- Ein elektronisches Gerät ist der Wärme eines Heizstrahlers ausgesetzt und funktioniert später nicht mehr richtig.
Im Gegensatz zum Sengschaden ist bei einem Brandschaden stets ein Feuer involviert, das sich aus eigener Kraft ausbreiten kann. Darum ist oft auch von einem Feuerschaden die Rede. Bei Brandschäden unterscheiden Versicherungen üblicherweise zwei Feuerarten.
Diese sogenannten Schadenfeuer entstehen ohne absichtliches Handeln der versicherten Person(en). Ursachen können unter anderem Blitzschlag, Explosionen, Implosionen sowie herabstürzende Meteoriten oder Luft- und Raumfahrzeuge bzw. Teile davon sein. Auch Brandstiftung sowie die plötzliche Einwirkung von Rauch gehören zu dieser Art von Feuern – nicht jedoch allmähliche Einwirkungen, etwa von Zigaretten- oder Cheminéerauch.
Bei dieser Art breitet sich ein sogenanntes Nutzfeuer über seinen bestimmungsgemässen Herd aus. Typische Beispiele dafür sind ein Adventskranz mit brennenden Kerzen, ein angefeuertes Cheminée oder ein glühender Holzkohlegrill, dessen Flamme oder Hitze auf andere Gegenstände oder Teile des Gebäudes übergreift und diese in Brand setzt.
Zur besseren Übersicht haben wir Ihnen hier die Unterschiede zwischen Brand- und Sengschaden kompakt zusammengefasst.
Brandschaden | Sengschaden | |
Ausbreitung | breitet sich aus eigener Kraft aus | ist lokal begrenzt und breitet sich nicht aus |
Schadensursprung |
entsteht durch:
|
entsteht nicht durch Feuer, sondern durch direkte Hitzeeinwirkung (z. B. glühende Zigarette oder Funkenflug) |
Versicherungsschutz | ist in der Regel über die Hausrat- und Gebäudeversicherung versichert | ist in der Regel über die Hausrat- und Gebäudeversicherung versichert |
Die Gebäudeversicherung zahlt bei Seng- und Nutzfeuerschäden bis zu 5ʼ000 Franken, die Hausratversicherung im Rahmen der Versicherungssumme. Welche Versicherung greift, hängt hauptsächlich davon ab, was beschädigt worden ist. Wir beantworten im Folgenden die wichtigsten Fragen.
Zum Hausrat gehören alle beweglichen Gegenstände, die Sie bei einem Umzug mitnehmen könnten. Werden etwa Ihr Mobiliar und weitere Einrichtungsgegenstände bei einem Wohnungsbrand zerstört oder durch Sengschäden beschädigt, kommt dafür die Hausratversicherung auf.
Häufig ist bei einem Brandschaden auch die Gebäudeversicherung involviert. Denn Brände beschädigen meist auch Einrichtungsgegenstände, die fest mit dem Gebäude verbunden sind, oder das Gebäude selbst. Greift etwa ein Feuer auf Türen, Fensterstoren, Holzdecken, die Einbauküche oder gar das ganze Dach über, ist für solche Brandschäden in der Regel die Gebäudeversicherung zuständig.
Verursachen Sie versehentlich bei anderen einen Brandschaden, muss die private Haftpflichtversicherung die Kosten für den Brand übernehmen. Das gilt auch für Sengschäden.
Mieten Sie eine Wohnung, können Sie bei Baloise Ihr Mobiliar mit einer Hausratversicherung gegen Seng- und Brandschäden schützen. Eine Gebäudeversicherung müssen Sie nicht abschliessen – das ist Aufgabe der Vermieterschaft. Wohnen Sie dagegen im eigenen Haus, sollten Sie sich mit beiden Versicherungen gegen Schäden durch Feuer absichern. Verursachen Sie unabsichtlich bei Dritten einen Seng- oder Brandschaden, schützt Sie eine private Haftpflichtversicherung.
Auch bei einem Kabelbrand zahlt die jeweilige Versicherung im Normalfall. Dabei erstattet sie die Kosten des Brandschadens. Die Kosten für elektronischen Hausrat, der aufgrund von Überspannungsschäden nicht mehr funktioniert, übernimmt die Versicherung hingegen oft nur mit entsprechenden Zusatzdeckungen, weil dieser Schaden nicht durch Feuer entstanden ist. So können Sie beispielsweise bei der Hausratversicherung von Baloise Elektrogeräte mit der Hausratkasko Plus gegen sogenannte Stromwirkungsschäden absichern.
Resultiert ein Brand- oder Sengschaden aus Fahrlässigkeit der versicherten Person, kann die Versicherung die Leistung verweigern oder kürzen. Häufig unterscheiden Versicherungen zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit: Vergessen Sie beispielsweise, das Bügeleisen auszuschalten, ist das ein Versehen, das unter leichte Fahrlässigkeit fällt. Zünden Sie dagegen die Kerzen des Adventskranzes an und verlassen danach für längere Zeit die Wohnung, stufen Versicherungen dies in der Regel als grob fahrlässig ein. Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten für Schäden, die aufgrund leichter Fahrlässigkeit entstanden sind. Bei Grobfahrlässigkeit ist das oft nicht der Fall.
Tipp: Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie für Seng- und Brandschäden eine Versicherung abschliessen, die auch bei Grobfahrlässigkeit zahlt. Bei der Baloise Hausratversicherung wählen Sie dazu den «Sicherheitsbaustein Sorglos», bei der Gebäudeversicherung den «Sicherheitsbaustein Gebäude».
In vielen Fällen entstehen Sengschäden aus Unachtsamkeit oder Unwissenheit. Wir haben einige Tipps zusammengetragen, wie Sie Gebäude und Hausrat vor Sengschäden schützen können.
- Überwachen Sie offene Feuer- und Heizquellen: Kerzen, Grillgeräte und Cheminéefeuer sollten stets beaufsichtigt werden. Das gilt vor allem auch in der Winter- und Weihnachtszeit, in der es besonders oft zu Bränden kommt.
- Passen Sie Ihre Rauchgewohnheiten an: Rauchen Sie nicht in der Nähe leicht entflammbarer Materialien, wie im Bett oder auf dem Sofa. Auf das Rauchen im Bett sind besonders viele Fälle von Seng- aber auch Brandschäden zurückzuführen.
- Vermeiden Sie die Überlastung von Mehrfachsteckdosen: Üblicherweise liegt die maximale Leistungsgrenze von Steckdosenleisten bei 3ʼ500 Watt. Schliessen Sie daher nicht zu viele energieintensive Geräte auf einmal an. Um Kurzschlüssen und Kabelbränden vorzubeugen, sollten Sie auch nicht mehrere Steckdosenleisten miteinander verbinden.
- Überprüfen Sie Elektrogeräte regelmässig: Besonders bei älteren elektrischen Geräten ist es wichtig, die Funktionalität und Unversehrtheit von Kabeln und Gehäuse zu kontrollieren.
- Halten Sie Abstand zu brennbaren Materialien: Platzieren Sie Glühbirnen und Elektrogeräte fern von leicht entflammbaren Materialien wie Papier, Stoff oder Plastik. Für eine effektive Kühlung der Geräte achten Sie zudem darauf, dass vorhandene Lüftungsschlitze frei bleiben.
- Nutzen Sie hitzebeständige Unterlagen: Um einem Sengschaden vorzubeugen, können Sie heisse Elektrogeräte wie das Bügeleisen oder die Mokkakanne auf speziellen Unterlagen abstellen.
- Installieren Sie Rauchmelder: Die Geräte warnen Sie bei Rauchentwicklung und sorgen so bei rechtzeitigem Eingreifen dafür, dass ein Seng- oder Brandschaden gar nicht erst entsteht.
Die Hausratversicherung von Baloise deckt neben Brand- auch Sengschäden ab – mit dem Sicherheitsbaustein Sorglos sogar bei Grobfahrlässigkeit.