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Pensionierung in der Schweiz: Entscheidungshilfe

Frühpensionierung, ordentliche Pensionierung oder länger arbeiten? Dieser Artikel hilft Ihnen bei der Entscheidung über Ihren Pensionierungszeitpunkt.

  • Wann Sie in Pension gehen können
  • Wie sich eine Frühpensionierung auswirkt
  • Wie Sie Ihren Lebensstandard halten können
Stefanie Wagner Finanzplanerin bei Baloise 14. November 2025
Die Pensionierung markiert den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Sie erfordert jedoch eine frühzeitige Planung. Erfahren Sie, wie sich der Zeitpunkt Ihrer Pensionierung auf Ihre Altersleistungen und Ihren gewohnten Lebensstandard auswirkt.
Zusammenfassung
  • Pensionsalter: In der Schweiz liegt das Referenzalter für Männer und Frauen grundsätzlich bei 65 Jahren. Für Frauen der Übergangsgeneration (1961 bis 1963) gilt eine Übergangsregelung. Ihr Pensionsalter steigt schrittweise von 64 auf 65 Jahre.
  • Frühpensionierung: Die Versicherten können ihre AHV-Rente frühestens zwei Jahre vor dem Referenzalter beziehen. Einige Pensionskassen lassen eine Frühpensionierung ab dem 58. Lebensjahr zu.
  • Rentenbezug: Die Renten werden nicht automatisch ausbezahlt. Die Versicherten müssen sich deshalb einige Monate vor der Pensionierung bei der AHV, bei ihrer Pensionskasse und beim Finanzinstitut ihrer 3. Säule anmelden.
  • Lebensstandard nach der Pensionierung: Die Renten aus der 1. und der 2. Säule decken etwa 60% des letzten Lohns ab. Um den Zielwert von 80% zu erreichen, ist es deshalb ratsam, frühzeitig privat vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer Säule 3a oder 3b.
  • AHV-Beiträge: Wer die AHV-Beiträge lückenlos bezahlt hat, muss keine Rentenkürzungen befürchten. Fehlende Beiträge der letzten fünf Jahre können nachgezahlt werden.
Wie finanziere ich mein Leben nach der Pensionierung?

In der Schweiz zielen die drei Säulen des Vorsorgesystems – die staatliche, die berufliche und die private Vorsorge – darauf ab, den gewohnten Lebensstandard auch nach der Pensionierung zu sichern. Laut einer einfachen Faustregel werden im Ruhestand mindestens 80% des letzten Einkommens benötigt. Die 1. und die 2. Säule sichern zusammen je nach Lebensstandard jedoch nur etwa 60% des letzten Einkommens ab. Aus diesem Grund ist die private Vorsorge – die 3. Säule – von grosser Bedeutung.

Bis Sie die Pensionierung erreichen, leben Sie von Ihrem Lohn und je nach Situation von Ihren Vermögenswerten. Ab der Pensionierung finanzieren Sie sich mit der 1. und der 2. Säule und – falls vorhanden – der 3. Säule.

  • 1. Säule: Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie die Ergänzungsleistungen (EL) sorgen für die minimale Existenzsicherung.
  • 2. Säule: Die berufliche Vorsorge (BVG), also die Pensionskasse, hat zum Ziel, dass Ihnen Ihr gewohnter Lebensstandard weitgehend erhalten bleibt. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Artikel «2. Säule: Berufliche Vorsorge von A bis Z (mit Tipps)».
  • 3. Säule: Die private Vorsorge stärkt Ihre Altersvorsorge, indem sie die ersten beiden Säulen ergänzt. Sie können bei Ihrer Bank ein 3a-Sparkonto, einen 3a-Fonds, eine 3a-Lösung inklusive Lebensversicherung oder eine Säule 3b einrichten. Erfahren Sie mehr dazu auf unserer Seite «Säule 3a: Private Vorsorge von A bis Z».
* Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?

Wenn die Altersrente zur Deckung der minimalen Lebenskosten nicht ausreicht, besteht ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Wie viel Geld Sie in diesem Fall zusätzlich zu den Renten der 1. und 2. Säule erhalten, können Sie mit dem EL-Rechner der AHV berechnen.

In unseren Ratgebern erfahren Sie, wie unser Vorsorgesystem funktioniert und wie sich Ihre Altersleistungen daraus zusammensetzen: «3-Säulen-System: Schweizer Altersvorsorge im Überblick» und «Wie viel Geld habe ich nach der Pensionierung?».

💡 Gut zu wissen: Stellen Sie laufend sicher, dass Sie Ihre AHV-Beiträge in jedem Jahr lückenlos bezahlt haben. Das betrifft vor allem Leute, die für längere Zeit im Ausland lebten, Studentinnen und Studenten oder Frauen, die aufgrund der Carearbeit nicht erwerbstätig sind. Selbst ein einziges fehlendes Beitragsjahr hat eine Kürzung Ihrer AHV-Rente zur Folge. Vorsorgelücken können bis zu fünf Jahre rückwirkend nachbezahlt werden. Mit einem kostenlosen Auszug aus Ihrem persönlichen AHV-Konto können Sie allfällige Beitragslücken aufspüren. Eine verheiratete Person hat den Vorteil, dass für sie keine Beitragslücken entstehen können, sofern die Partnerin oder der Partner mindestens den doppelten Mindestbetrag pro Jahr an die AHV leistet.

In welchem Alter wird man in der Schweiz pensioniert?

Seit 2024 beträgt das Pensionsalter für Männer und Frauen in der Schweiz 65 Jahre. Infolge der Altersreform spricht man heute allerdings vom «Referenzalter». Wer von der schrittweisen Einführung dieser Reform betroffen ist, zählt zur «Übergangsgeneration».

Übergangsgeneration

Frauen der Jahrgänge 1961, 1962 und 1963 haben ein spezielles Pensionsalter.

  • Das Referenzalter für Frauen bis Jahrgang 1960 liegt bei 64 Jahren
  • Für Frauen des Jahrgangs 1961 liegt es bei 64 Jahren und 3 Monaten
  • Für Frauen des Jahrgangs 1962 bei 64 Jahren und 6 Monaten
  • Für Frauen des Jahrgangs 1963 bei 64 Jahren und 9 Monaten
  • Für Frauen ab Jahrgang 1964 liegt das Referenzalter wie bei den Männern bei 65 Jahren.

Je nach finanzieller Situation können sich Arbeitnehmende frühpensionieren lassen oder aber den Ruhestand aufschieben. Wie in solchen Fällen der Bezug respektive Aufschub geregelt wird, erfahren Sie weiter unten.

Pensionszeitpunkt beeinflusst Rentenhöhe

Sie können den Zeitpunkt Ihrer Pension frei wählen. Ihre Entscheidung zieht jedoch bestimmte finanzielle Konsequenzen nach sich. Eine gut durchdachte Planung kann finanzielle Freiheit im Ruhestand bedeuten, während eine voreilige Entscheidung möglicherweise zu finanziellen Einschränkungen führt. Die Wahl sollte daher gut überlegt sein. In diesem Abschnitt zeigen wir Ihnen, welche Faktoren Sie bei den drei Säulen berücksichtigen sollten, um den richtigen Zeitpunkt für sich selbst zu bestimmen.

Referenzalter für Übergangsgeneration AHV: Bezug mit Einschränkungen ab Alter 62 möglich. Aufschub 3. Säule: Ein Aufschub der privaten Vorsorge ist nur bei Erwerbstätigkeit möglich.
Referenzalter für Übergangsgeneration AHV: Bezug mit Einschränkungen ab Alter 62 möglich. Aufschub 3. Säule: Ein Aufschub der privaten Vorsorge ist nur bei Erwerbstätigkeit möglich.

Je nach Säule können Sie Ihre Rente oder Ihr Kapital unterschiedlich früh vorbeziehen oder aufschieben.

Ordentliche Pensionierung

Rentenbezug der 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)


Melden Sie sich 3 bis 6 Monate vor dem Erreichen Ihres ordentlichen Pensionsalters bei der AHV-Ausgleichskasse an. Ohne Anmeldung erhalten Sie keine Rente von der AHV. Füllen Sie dafür das Formular «Anmeldung für eine Altersrente» aus. Lesen Sie die Informationen genau durch und befolgen Sie die Anweisungen. Sie benötigen dafür einen Computer mit Internetverbindung sowie einen Scanner oder Drucker.

Mit dem ESCAL-Rechner können Sie die Höhe Ihrer AHV-Rente unverbindlich schätzen.

Gut zu wissen
So viel müssen Sie für den Maximalbetrag verdienen

Die AHV-Rente für Einzelpersonen beträgt zwischen 1'260 und 2'520 Franken (für Ehepaare 3'780 Franken). Wie viel Sie erhalten werden, ist abhängig von Ihrem durchschnittlichen Jahreseinkommen während Ihres Erwerbslebens. Für den Höchstbetrag von 2'520 Franken muss Ihr durchschnittliches Einkommen mindestens 90'720 Franken betragen. Ist Ihr Lohn tiefer, wird sich auch die AHV-Rente entsprechend anpassen.

Rentenbezug der 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Auch für die Rente der 2. Säule sollten Sie sich einige Monate vor Ihrem ordentlichen Rentenalter bei Ihrer Pensionskasse melden, um über die nächsten Schritte informiert zu werden. Falls Sie nicht wissen, welche Pensionskasse Ihre Auszahlung verwaltet, fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.
 

Rente oder Kapital beziehen?

Ihr Geld aus der 2. Säule können Sie:

  • als monatliche Rente erhalten
  • sich je nach Pensionskasse einmalig auszahlen lassen
  • oder als Mischlösung mit Renten- und Kapitalbezug auszahlen lassen

Ob Rente, Kapitalbezug oder eine Mischform – es gibt kein Richtig oder Falsch. Jede Option hat ihre Vor- und Nachteile und ist auf Ihre persönliche Situation abzustimmen. Zentrale Faktoren bei der Entscheidung sind Risikobereitschaft, Familiensituation, Wohnverhältnisse und Ihre gesundheitliche Situation. Einen ersten Überblick verschaffen Ihnen unsere Ratgeber «Umwandlungssatz verstehen: Einfluss auf die Rente aus der 2. Säule» und «Rente oder Kapital aus der Pensionskasse beziehen? Entscheidungshilfe». Beschäftigen Sie sich frühzeitig mit dieser Entscheidung und konsultieren Sie allenfalls eine Expertin oder einen Experten.

Leistungsbezug der 3. Säule: Säule 3a oder 3b

Falls Sie freiwillig in ein oder mehrere Konten oder Fonds der Säule 3a oder 3b eingezahlt haben, können Sie die entsprechende(n) Bank(en) kontaktieren. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen informieren, damit Sie Ihr Geld erhalten.

💡Tipp: Wenn Sie mehrere 3a-Konten besitzen, beziehen Sie am besten nicht die Gelder von allen gleichzeitig. Aufgrund der Steuerprogression bezahlen Sie unter Umständen deutlich mehr Steuern. Sinnvoller ist eine gestaffelte Auszahlung während mehrerer Jahre. Alle Details dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Bezug der Säule 3a: Wann und wie Sie am meisten profitieren».

Frühpensionierung

Sie können nach Belieben aufhören zu arbeiten. Doch das berechtigt Sie nicht automatisch dazu, Ihre Altersrente zu beziehen. Nachfolgend erklären wir, ab wann Sie Ihr Geld aus den drei Säulen frühestens beziehen können. Alle weiteren Details finden Sie in unserem Ratgeber «Frühpensionierung: Finanzielle Auswirkungen und Alternative».

Vorbezug der 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Ihre AHV-Rente können Sie frühestens zwei Jahre vor Erreichen des Referenzalters beziehen. Damit einher geht aber eine lebenslange AHV-Rentenkürzung, weil Sie länger eine AHV-Rente beziehen werden als Menschen mit gleichem Jahrgang, die bis zur ordentlichen Pensionierung weiterarbeiten. 

Wenn Sie sich mindestens ein Jahr früher pensionieren lassen, beträgt die lebenslängliche AHV-Kürzung 6,8%. Wenn Sie die AHV-Rente zwei Jahre vor Ihrem ordentlichen Referenzalter auszahlen lassen, wird Ihre Rente lebenslänglich um 13,6% gekürzt.

Ebenfalls besteht die Möglichkeit, dass Sie sich nicht 100% frühpensionieren lassen, sondern nur einen Teil Ihrer Rente (20% bis 80%) vorbeziehen. 

💡Gut zu wissenWenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Frühpensionierung. Sie sind bereits informiert und möchten sich für die Frühpensionierung anmelden? Dann füllen Sie bitte dieses Formular aus.

Melden Sie sich rund drei bis sechs Monate vor Ihrem ersten AHV-Rentenbezug bei der AHV, damit Sie Ihr Geld rechtzeitig erhalten.

Vorbezug der 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Beim Rentenbezug der 2. Säule kommt es ganz auf die Regelung Ihrer Pensionskasse an, ob sie einen Bezug vor dem Referenzalter zulässt. Einige Vorsorgeeinrichtungen bieten die Möglichkeit einer vorzeitigen Pensionierung ab dem 58. Lebensjahr an, andere lassen keinen Vorbezug zu.

Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Pensionskasse an, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Vorbezug möglich ist. Je nach Pensionskassenreglement müssen Sie den Vorbezug einige Tage oder im schlimmsten Fall bis zu drei Jahre im Voraus anmelden. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über die einzuhaltenden Fristen.

Vorbezug der 3. Säule: Säule 3a oder 3b

Wenn Sie freiwillig in die 3. Säule eingezahlt haben, können Sie dieses Vermögen frühestens fünf Jahre vor Ihrem ordentlichen Rentenalter beziehen. Auch hier empfiehlt es sich, einige Jahre vor dem gewünschten Bezug Kontakt mit Ihrer Bank oder Ihren Banken aufzunehmen, um die Bedingungen des Bezugs zu besprechen.

💡Tipp: Es ist sehr sinnvoll, mehrere 3.-Säule-Konten zu haben, um Ihr Guthaben aus der privaten Vorsorge gestaffelt über mehrere Steuerjahre zu beziehen. So sparen Sie Steuern. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber «Bezug der Säule 3a: Wann und wie Sie am meisten profitieren».

Aufgeschobene Pensionierung
Rentenbezug der 1. Säule: Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Nach dem Referenzalter haben Sie verschiedene Möglichkeiten für den Übergang in den Ruhestand. Die folgenden Zahlenbeispiele gelten für Einzelpersonen.

  • Weiterarbeiten nach dem Referenzalter: Wenn Sie das Referenzalter erreicht haben, können Sie weiterarbeiten und zahlen dabei Sozialabgaben. Eine spätere Neuberechnung Ihrer AHV-Rente lohnt sich, sofern die maximale AHV-Rente von 2'520 Franken pro Monat noch nicht erreicht ist.
  • Aufschub der AHV-Rente: Sie können den Bezug Ihrer AHV-Rente nach Erreichen des Referenzalters um mindestens ein Jahr aufschieben – unabhängig davon, ob Sie weiterarbeiten oder nicht. Bereits nach einem Jahr Aufschub erhöht sich Ihre Rente um 5,2% und kann die normale Maximalhöhe von 2'520 Franken pro Monat übersteigen. Spätestens mit 70 Jahren wird Ihnen die AHV-Rente ausbezahlt. Bei einem maximalen Aufschub bis zum 70. Geburtstag erhöht sich Ihre Rente lebenslänglich um 31,5%.
  • Teilpensionierung: Sie können auch nur einen Teil Ihrer AHV-Rente beziehen und Teilzeit weiterarbeiten. So bessern Sie Ihr Altersguthaben auf, während Sie einen Teil der AHV-Rente erhalten.

💡Gut zu wissen: Wenn Sie der Übergangsgeneration angehören und eine Frau sind, gelten für Sie besondere Bezugsbestimmungen.

Informieren Sie sich direkt bei Ihrer kantonalen Ausgleichskasse über Ihre individuelle Situation bei einer Teilpensionierung. 

Dort erfahren Sie, welche Möglichkeiten Sie haben und was eine Teilpensionierung für Sie konkret bedeutet. Wenn Sie Ihre Pensionierung aufschieben möchten, müssen Sie sie um mindestens 12 Monate aufschieben, um von einer Rentenerhöhung zu profitieren.

Rentenbezug der 2. Säule: Berufliche Vorsorge (BVG)

Ob Sie die BVG-Rente später beziehen können, bestimmt das Reglement der Pensionskasse Ihres Arbeitgebenden. Meistens wird sie ab dem ordentlichen Pensionierungszeitpunkt ausbezahlt. Einige erlauben aber auch eine Aufschiebung um fünf Jahre, sofern Sie weiterarbeiten. Was in Ihrem Fall gilt, erfahren Sie bei Ihrer Pensionskasse.

Leistungsbezug der 3. Säule: Säule 3a oder 3b

Sollten Sie über das ordentliche Rentenalter hinaus arbeiten, haben Sie die Möglichkeit, den Bezug der 3. Säule um bis zu fünf Jahre zu verschieben. Grundsätzlich wird sie mit dem ordentlichen Rentenalter ausbezahlt.

Detaillierte Auskunft über die Höhe und den Bezug des von Ihnen angesparten Kapitals erhalten Sie bei Ihrer privaten Vorsorgeeinrichtung bzw. bei Ihren privaten Vorsorgeeinrichtungen.

Pensionierung planen: Machen Sie frühzeitig eine Kostenaufstellung

Sie sollten in jedem Fall ein Budget machen und Ihre Kosten aufstellen, damit Sie einen Überblick darüber haben, wie viel Geld Sie nach der Pensionierung brauchen.

Fixe Kosten

  • Wohnkosten
  • Strom- und Wasserrechnung
  • Kranken- und Unfallversicherungsprämie
  • Abos für Telefon, Internet, Mobiltelefon, Netflix etc.
  • Serafe-Gebühren
  • Kosten für Auto oder öV
  • Hausrat- und Haftpflichtversicherung etc.
  • Steuern

Variable Kosten

  • Persönliche Ausgaben für Essen, Kleider, Brillen, Laptops, Kosmetik etc.
  • Ungefähre Kosten pro Monat für Freizeitaktivitäten
  • Restaurantbesuche und Geschenke für Familienmitglieder

Am besten benutzen Sie unser Formular «Finanzplanung und Vorsorge» für die Aufstellung Ihres Budgets. Wenn Sie wissen, wie viel Geld Sie nach Ihrer Pensionierung ungefähr benötigen, haben Sie den ersten Schritt in der Pensionsplanung geschafft.

Benötigen Sie Unterstützung bei der weiteren Pensionsplanung?
Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wir veranstalten regelmässig Pensionsplanungsevents. Erfahren Sie von unseren Expertinnen und Experten, wie Sie bei der Planung richtig vorgehen. 

Stefanie Wagner ist seit 2019 als Finanzplanerin bei Baloise tätig und verfügt über einen entsprechenden eidgenössischen Fachausweis.

Vorsorge-Paragraphen in verständliche Sprache übersetzen? Kein Problem für Stefanie Wagner dank ihrer 14-jährigen Erfahrung in der Finanzbranche. Kompetent und empathisch begleitet sie ihre Kundinnen und Kunden auf dem Weg in die Pensionierung. Komplexe Finanzthemen bringt sie auf den Punkt, um die Menschen bestmöglich auf den schönsten Lebensabschnitt vorzubereiten. Dabei ist es ihr ein besonderes Anliegen, dass jede Kundin und jeder Kunde die für sich optimale Vorsorgestrategie findet.
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Am Samstag, 08.11.2025, werden diverse Systeme aufgrund von Wartungsarbeiten nicht verfügbar sein. Wir bitten Sie um Verständnis.